"Schöpfungshöhe" ist nach kurzer Besichtigung des "Tatortes" mit Volljuristen wohl in 30-50% des diskutierten Content ein Problem.
3.2 - hier herscht wohl allgmeine Einigkeit, wenn ich deinen Text recht interpretiere - du,ich, Jursiten. Da stellen sich die meisten Sl Nutzer ja irgendwie schon was anderes vor.
33.3 regelt das Rechtsverhältniss Linden vs. SL-User. Ich sehe genau wie meine Gutachter da keinen Bezug auf das Rechtsverhälntniss User vs. User.
Alle weiteren Dinge spielen sich ja auch in deinem Text nicht in den ToS ab. Soweit scheinen wir uns auch hier einig. Selbst nach US-Recht (DMCA hier) und deutscher Rechtslage können z.B. Texturen ja einem Schöpfer gehören. Ob diese schützenswert sind (oder zu trivial) ist ne zweite Frage.
--> Vieleicht können wir uns schonmal einigen, dass in SL extrem viel Trivialmaterial vorhanden ist.
Wir müssten usn dann erstmal einigen über was für Werke wir reden. Bleiben wir beim Texturbeispiel, sagen wir für Häuserwände.
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__2.html
Ich kann jedem nur raten (1) 1. als relevant anzusehen, alles andere dürfte vom künstlerischen Wert "leicht" problematisch werden.
Beispiel (neben der Anerkunng als künstlerisch)
Nun baue ich ein anderes "Computerprogramm" - ein Häusle... und wende auf mein "Werk" in teilen deine Textur an.
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__24.html Ich gebe zu, dass passt gar nur sehr gut bei Texturen oder Scripten.
Nun gehe ich mit Copybot und Landsculptor her und kopiere deine hübsche Region in SL.
Das ganze rekonstruiere ich auf meienr privaten SIm.. in einem nicht kommerziellen Umfeld und verkaufe auch nichts davon etc etc.. Oder nutze es im Unterricht als Demo
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html
Besser sieht es da mit Computeprogrammen aus:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69c.html
Klar ist auch, mir eine Kopie selbst eines besonderes geschützten Programmes zu erstellen ist immer zulässig, wer weiss ob es SL morgen noch gibt:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69d.html
Dein DRM Beispiel trifft es nicht ganz. DRM wäre prima. Da beziehen wir uns ja auch:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__95a.html (ich sage wieder, am besten man sieht es als Computerprogramm - dann ist es nicht einschlägig)
Nun stellt Sl aber im normalen Betrieb die Werke leider auf deinem PC bereit. Auch offenbart der Betreiber Linden Labs alle Schnittstellen diese zu nutzen (durch Libraries, Viewercode etc). Aus dieser Betrachtung haben wir keine wirksamme technische Massnahme.
Insofern geb ich dir Recht: DRM würde helfen, versuche ich nun seit 6 Monaten in der Entwickelrcrew zu verbreiten.
Kommen wir aber mal zu einem anderen Aspekt:
Ich würde ja gerne nun mit jemand einen Nutzungsvertrag eingehen. Dies kann ich schriftlich, auf Webhandelsplattformen die den entsprechenden Kriterien genügen, persönlich und per Fax. Ich brauche aber einen realen Ansprechpartner/Handelspartner/Lizenzgeber. SL IM´s werden wohl kaum als rechtssicher durchgehen
Der Urheber kann natürlich auch anonym bleiben, z.b. weil er seine Werke garnicht weitergeben will. Nur muss er das erstmal nachweissen (die Urheberschaft),
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__138.html
Ich mag es so zusammenfassen:
- Es gibt hier überhaupt keine Rechtssicherheit, bevor wir nicht ein paar Beispielprozesse haben. Ich fordere jeden content creator der sich betrogen fühlt dazu auf. Wer allerdings weder konstruktiv (da sehe ich z.b. diese sachliche Diskussion) mitarbeiten noch klagen will, möge auch das weinen einstellen - bringt nix.
- wie man "3D-content" nach UrhG bewerten soll, ist noch offen - hat aber einen erheblichen Einfluss
- die schöne neue 3D-Welt tut gut daran, DRM einzuführen und nicht reine ACL-System zu denen dann gleich der Code zum umgehen geliefert wird.
- alle die ernsthafte Geschäfte führen tuen gut daran sich an die üblichen Spielregeln zu halten. *(siehe unten)
- ganz erhebliche Anteile des beweinten gestohlenen content sind leider Gottes Trivialwerke - deswegen kann ich sie immer noch hübsch finden und ich gönne jedem das verdiente Geld. Aber schützenswert ist da vieles nicht.
cu
Ralf
--- digitaler 3D content - best practice
a) nach "Schöpfung Bilder erstellen und mit Kommentar in einer stabilen und bekannten vetrauenswürdigen Platform einstellen, die Zeitstempel vergibt. Für Profis gibt es entsprechende Datenbanken, für den Hobbybasterl tut es z.B. Picasa etc.
b) Eine Website mit Realname und Bezug zu Aliasen (Avataren) erstellen und dort die Nutzungsbedingungen veröffentlichen. Dies muss formell erfolgen (Datum, Geltungsbereich, salvatosche Klausel..) und es muss klar sein für welches Werk ab wann was gilt. Klingt kompliziert, ists aber nicht wirklich.
c) Verkauf immer von der vorheringen Zustimmung zu Lizenzbedingungen abhängig machen und dokumentieren (z.b. Datum, Zeit, Avatar + IP loggen - dazu in einem Kästchen den Realnamen anfordern). Liezenzverträge hat hier wohl jeder schon gesehen.
Nicht vergessen, wenn es ein Geschäft ist auch ein Gewerbe zu melden.
Kleiner Hinweis: um Rechtsanspruch zu behalten muss man diesen dann auch (streitig) verfolgen.