Ja Xida, mir ist das auch völlig unklar.
Wenn es wirklich um Mehrwertsteuern geht, sind das aus Sicht von LL Umsatzsteuern, die LL abzuführen hat und aus Sicht des Kunden sind es Vorsteuern, die (falls berechtigt) er wieder gegen seine eigenen Umsatzsteuern rechnen darf.
Allerdings sollte dann doch der bisherige Preis INKLUSIVE einer solchen Steuer ausgewiesen werden und fertig. Was da jetzt steht ist tatsächlich eine Preiserhöhung um 19%, da hat Milz völlig Recht.
International? Beispiel Ebay: da kann man, falls berechtigt, beantragen, die Ebay Gebührenrechnung netto zu bezahlen. In dem Falle darf man die Vorsteuern natürlich nicht noch einmal abziehen, weil man sie ja gar nicht erst bezahlen musste.
Ach - ich hau mich hin, so viel Aufregung hier immer, ist ja furchtbar! :evil:
LG Sepp