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Zugangskontrolle ab 18 - Gesetzeskonform?

Anlässlich der vielen Diskussionen rund um Verifizierung, Zugangskontrollen und
Altercheck mache ich mir ebenso meine Gedanken.

Ich möchte jedoch meine Frage nicht so verstanden wissen, was man alles in Zukunft
an Sicherheiten erfinden soll/muss um dem Gesetz genüge zu tun, sondern möchte
mich damit beschäftigen mit dem was da ist und nicht das Rad neu erfinden.

In der Landinfo unter dem Register "Zugang" findet sich die Option
"Altergeprüfte Erwachsene" - zumindest in der bestehenden Windlightversion


SecondLifeWindLight_Zugangskontrolle.jpg


SecondLife2008_Zugangskontrolle_01.jpg


So, nun habe ich eben die Möglichkeit dieser Zweit-Nick-Funktion genutzt
um das zu testen was passiert und vor sich geht und dabei festgestellt,
das ich mit meinem Zweitnick (nicht altersverifiziert) eben keinen Zugang bekomme
und mit folgendem Insert über den Grund informiert werde.



Ich persönlich bin damit zufrieden und gehe mal davon aus, das mir deswegen
niemand an die Karre fahren kann.

Was aber sagt die Gesetzeslage vor Ort dazu - ist dieser "Alterscheck" nun konform?

Genügt dies im Sinne des geltendes Jugendschutzgesetzes in Deutschland/Österreich
und der Schweiz - vielleicht auch noch diversen Fernsehsendern - oder ist diese
Einrichtung für die Katz, brauchen wir nicht, ist ungültig, unzulässig, stört die
Simowner (wegen der Bannlinie), macht die Nachbarn nervös oder was auch immer :?:
 
Ich kann leider gerade nicht meine Quelle nennen, aber nach deutschem Recht (bzw. Rechtsprechung) reicht die Überprüfung per Personalausweisnummer NICHT aus.

Aber, ich persönlich bin momentan der Meinung, das man wenn man diese Möglichkeit nutzt, alles tut was im Moment möglich ist.

Wenn es mehr bzw. bessere Möglichkeiten gibt, werde ich diese wohl einsetzen (so einmal Bedarf besteht).

MfG
Hannibal
 
Hallo!

Also laut der Webseite von Recht24 und auch was auf Heise-Online zu finden ist, reicht die Personalausweisnummer in D nicht aus.

Meine Meinung dazu:

Ein Deutscher kann mit den Bordmitteln von SL keinen (mit Deutschem Recht konformen) Club betreiben in dem Pornos laufen und/oder Gewaltverherrlichung zu finden sind.
Das ist wie mit Pornoseiten im Internet denk ich mal, deutsche Betreiber müssen sich an den Jugendschutz halten, andere aber nicht (z.B. ein Klick auf Bin Über 18 reicht dort als Schutz).

Außerdem bin ich mir nicht sicher, inwieweit das Sperren eines Grundstückes reichen würde, da man ja die Kamera hereinschwenken kann. (Wirksamkeit?)

Der einzige Ansatz der Wirksam sein wird atm, ist denke ich diese BDSM-Insel mit ihrem gesonderten Verfahren das von SL unabhängig ist. Das, tippe ich mal, wird einen wirksamen Schutz bieten (kann das aber nur nach dem hören sagen beurteilen ;))

Solange bleibt allen Deutschen die keine einsame Sim mit AVS haben nichts weiter übrig als verzicht oder ...


Das hier sind meine Vermutungen, ich habe keine Juristische Ausbildung.

LG
Xeldorn
 
Xeldorn Wildcat schrieb:
Der einzige Ansatz der Wirksam sein wird atm, ist denke ich diese BDSM-Insel mit ihrem gesonderten Verfahren das von SL unabhängig ist. Das, tippe ich mal, wird einen wirksamen Schutz bieten (kann das aber nur nach dem hören sagen beurteilen ;))

Solange bleibt allen Deutschen die keine einsame Sim mit AVS haben nichts weiter übrig als verzicht oder ...


Das hier sind meine Vermutungen, ich habe keine Juristische Ausbildung.

LG
Xeldorn

Deine Vermutungen sind aber korrekt ... bisher ist als einzige Gesetzteskonforme Sim - die der BDSM Island, so sollte ein Jugendschutz im Sinne des deutschen Gesetzes aussehen ...
Sobald ich meine Quelltexte dazu wieder finde, werde ich sie hier posten
 
Kann dem nur zustimmen. Weder genügt die von LL angewandte Methode den deutschen Rechtsvorschriften, noch wäre dies ausreichend selbst WENN sie den deutschen Rechtsvorschriften genügen würde, da man wie gesagt per Kamera auch von außerhalb problemlos an das eigentlich gesperrte Material herankommt (Stand-alone-SIMs mal außen vor).

Auch wenn LL nun plötzlich für deutsche Residents auf PostIdent umschwenken würde, wäre das noch lange nicht genug, solange Residents aus anderen Ländern mit Führerscheinnummern usw. usf. verifizieren und dann deutsche Klubs besuchen können.
 
@ threadstarterin:

stell deine sicht doch mal auf das maximum und bewege deine kamera hinter die bannlinie ... bist immer noch sicher, dass dir künftig keiner an die karre fährt und ist die frage beantwortet?

einzigste lösung wäre eine vollständige sim die dem AV unterliegt und an keiner anderen angrenzt - erreichen nur mit TP möglich. solange die, die man davor schützen soll, die kamera reinschwenken können - ist alles für die katz!
 
Danke für eure informative Unterstützung.
Scheint so als würde wirklich nur ein internationaler AVS dem ganzen
Abhilfe verschaffen oder die Situation erleichtern.







Chicco Runo schrieb:
@ threadstarterin:

Vielen Dank für deine informative Antwort, Chicco (und bitte nenne mich doch
einfach Raffa, wir sind ja schon alt genug dafür) :wink:
 
Fällt mir gerade ein:

obwohl ich Alterverifziert bin auf der Webseite von LL, ist es meinem Avatar unmöglich entsprechend gekennzeichnete Grundstücke zu betreten ... wird wohl zeit für nen Ticket :)

MfG
Hannibal
 
Neben einem vernünftigen AVS muss LL noch ein Flag für Objekte
einbauen, damit diese unsichtbar für nicht verifizierte werden. So kann
man z.B. Bilder ausblenden die ab 18 sind.
 

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