Raffa Silverspar
Gesperrt
Anlässlich der vielen Diskussionen rund um Verifizierung, Zugangskontrollen und
Altercheck mache ich mir ebenso meine Gedanken.
Ich möchte jedoch meine Frage nicht so verstanden wissen, was man alles in Zukunft
an Sicherheiten erfinden soll/muss um dem Gesetz genüge zu tun, sondern möchte
mich damit beschäftigen mit dem was da ist und nicht das Rad neu erfinden.
In der Landinfo unter dem Register "Zugang" findet sich die Option
"Altergeprüfte Erwachsene" - zumindest in der bestehenden Windlightversion
So, nun habe ich eben die Möglichkeit dieser Zweit-Nick-Funktion genutzt
um das zu testen was passiert und vor sich geht und dabei festgestellt,
das ich mit meinem Zweitnick (nicht altersverifiziert) eben keinen Zugang bekomme
und mit folgendem Insert über den Grund informiert werde.
Ich persönlich bin damit zufrieden und gehe mal davon aus, das mir deswegen
niemand an die Karre fahren kann.
Was aber sagt die Gesetzeslage vor Ort dazu - ist dieser "Alterscheck" nun konform?
Genügt dies im Sinne des geltendes Jugendschutzgesetzes in Deutschland/Österreich
und der Schweiz - vielleicht auch noch diversen Fernsehsendern - oder ist diese
Einrichtung für die Katz, brauchen wir nicht, ist ungültig, unzulässig, stört die
Simowner (wegen der Bannlinie), macht die Nachbarn nervös oder was auch immer :?:
Altercheck mache ich mir ebenso meine Gedanken.
Ich möchte jedoch meine Frage nicht so verstanden wissen, was man alles in Zukunft
an Sicherheiten erfinden soll/muss um dem Gesetz genüge zu tun, sondern möchte
mich damit beschäftigen mit dem was da ist und nicht das Rad neu erfinden.
In der Landinfo unter dem Register "Zugang" findet sich die Option
"Altergeprüfte Erwachsene" - zumindest in der bestehenden Windlightversion
So, nun habe ich eben die Möglichkeit dieser Zweit-Nick-Funktion genutzt
um das zu testen was passiert und vor sich geht und dabei festgestellt,
das ich mit meinem Zweitnick (nicht altersverifiziert) eben keinen Zugang bekomme
und mit folgendem Insert über den Grund informiert werde.
Ich persönlich bin damit zufrieden und gehe mal davon aus, das mir deswegen
niemand an die Karre fahren kann.
Was aber sagt die Gesetzeslage vor Ort dazu - ist dieser "Alterscheck" nun konform?
Genügt dies im Sinne des geltendes Jugendschutzgesetzes in Deutschland/Österreich
und der Schweiz - vielleicht auch noch diversen Fernsehsendern - oder ist diese
Einrichtung für die Katz, brauchen wir nicht, ist ungültig, unzulässig, stört die
Simowner (wegen der Bannlinie), macht die Nachbarn nervös oder was auch immer :?: