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Hakenkreuz im SL erlaubt ??

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Back to topic, please :wink: :wink: !!!

Hier wird nicht nach der gefühlmäßigen Antwort gesucht ... sondern der Herr wünscht die Klärung der rechtlichen Frage !!!

LG von
Tonia
 
Auch wenn es Zufall ist, dass dieser Thread ausgerechnet an einem 9. November eröffnet wurde: Wehret den Anfängen! Lasst nicht zu, dass sich nazis breit machen, weder im real life noch im virtuellen Leben! Toleranz darf nicht Gleichgültigkeit sein.

Egal, was die Rechtslage sagt.
 
Benedetto Burger schrieb:
Auch wenn es Zufall ist, dass dieser Thread ausgerechnet an einem 9. November eröffnet wurde: Wehret den Anfängen! Lasst nicht zu, dass sich nazis breit machen, weder im real life noch im virtuellen Leben! Toleranz darf nicht Gleichgültigkeit sein.

Egal, was die Rechtslage sagt.

Im umkehrschluss kann man also deine Aussage so wie sie steht auch folgendermaßen ummünzen:

Wehret den Anfängen! Lasst nicht zu, dass sich "Volksgruppe eurer Wahl" breit machen, weder im real life noch im virtuellen Leben! Toleranz darf nicht Gleichgültigkeit sein.

Egal, was die Rechtslage sagt.

Das haben vor einigen Jahrzehnten andere schonmal ähnlich gesagt. Denen war die damalige Rechtslage auch egal und sie haben sie sich passend zurecht gedreht.

Willst du dich mit denen wirklich auf eine Stufe stellen bei der Aussage?
 
@Benedetto

Genau das habe ich mich auch gefragt, deshalb glaube ich auch nicht an diese Sammler Geschichte.

Für alle die mit dem Datum nichts anfangen können. Hier:
1923 – Hitler-Ludendorff-Putsch: erstmals international wahrgenommenes Auftreten des Nationalsozialismus

1938 – Novemberpogrome (bis in die Gegenwart oft auch unter dem euphemistischen Begriff „Reichskristallnacht“ bekannt): Übergang von der Diskriminierung zur offenen Verfolgung der Juden in der Diktatur des Nationalsozialimus

Gruß Atze
 
Ist doch relativ einfach:

Nach US-Recht ist das Zeigen der Hakenkreuzfahne und anderer Insignien der Naziherrschaft erlaubt, in Deutschland verboten.

Wenn jemand aus den USA so etwas zeigt, ist es erlaubt. Wenn jemand aus Deutschland so etwas zeigt, verboten! Egal wo der Server steht, die Tat wurde in diesem Fall ja in Deutschland begangen.

Ich würde nicht abwarten, ob jemand auf die Idee kommt, dass du als Vermieter für deine Mieter zuständig bist. Denn dann würdest du den Mietern diese Straftat aus Deutschland heraus ermöglichen.

Fazit: Für alle, die sich in Deutschland aufhalten ist so etwas verboten, für alle, die sich in der USA aufhalten nur dann, wenn sie Deutsche sind (Straftat eines Deutschen nach deutschem Recht im Ausland wird auch hier verfolgt).

Also: Alle Mieter auffordern die Dinge zu entfernen, sonst fristlos kündigen. Der Hinweis, dass es dort erlaubt sei, wo sie herkommen, zieht für deutsche Vermieter nicht!
 
Ein Schelm, wer jetzt böses dabei denkt .. auch bei deinen Aussagen, Mahja !
 
Tonia Brockholst schrieb:
Back to topic, please :wink: :wink: !!!

Hier wird nicht nach der gefühlmäßigen Antwort gesucht ... sondern der Herr wünscht die Klärung der rechtlichen Frage !!!

LG von
Tonia

Okay, dann zur Rechtslage: Ich bin kein Jurist, weiß aber von einem Rechtsanwalt, der auf Internetrecht spezialisiert ist, dass das so genannte "Tatortprinzip" im Internet von deutschen Gerichten so ausgelegt wird, dass dasjenige Recht maßgeblich ist, wo die Website bestimmungsgemäß (!) abgerufen werden kann. Ich vermute (mehr als eine Vermutung ist es nicht), dass es nicht nur für Websites, sondern auch für dreidimensionale Welten gilt.

In Kanada oder den USA mag das Verbreiten von Nazipropaganda straffrei bleiben. Wenn jemand aber deutsche Inhalte ins Netz stellt, die sich an deutsche Nutzer wenden, dann ist das in Deutschland rechtswidrig. Es gibt den Fall eines kanadischen Neonazis (leider habe ich den Namen vergessen). Eine andere Frage ist, ob man deutsches Recht dann im Einzelfall durchsetzen kann. Bei SL gegenüber Linden Lab kann man das wohl vergessen.

@Geister: Du setzt doch bestimmt einen Mietvertrag für deine Parzellen auf. Dann schreib doch ein Naziverbot (Diskriminierungsverbot etc.) rein. Dann bist du auch rechtlich auf der sicheren Seite.
 
Bundesdeutsche Rechtslage geklärt - Fahne ist jetzt weg - SL sagt wohl tangiert uns nicht.
Ist dein Gefühl jetzt besser mit deinen Mietern, Geister?
 
Benedetto Burger schrieb:
Tonia Brockholst schrieb:
Back to topic, please :wink: :wink: !!!

Hier wird nicht nach der gefühlmäßigen Antwort gesucht ... sondern der Herr wünscht die Klärung der rechtlichen Frage !!!

LG von
Tonia

Okay, dann zur Rechtslage: Ich bin kein Jurist, weiß aber von einem Rechtsanwalt, der auf Internetrecht spezialisiert ist, dass das so .

@Geister: Du setzt doch bestimmt einen Mietvertrag für deine Parzellen auf. Dann schreib doch ein Naziverbot (Diskriminierungsverbot etc.) rein. Dann bist du auch rechtlich auf der sicheren Seite.

In meinen Verträgen steht zum einen das ich mich von politischen richtungen meiner Mieter distanziere, ( es könnte ja auch eine Partei mieten ) und zum anderen, dass alles verboten ist was einen Verstoß gegen die TOS darstellt. Darin ist Harassing schon enthalten.

Wie gesagt, die Symbole wurden von mir nicht geduldet.

Linda Paine : Nein, mein Gefühl ist nicht besser.
Davon abgesehen sind es nur Untermieter eines dritten, also nicht mal meine Mieter.
Da ich grundsätzlich frage was jemand vor hat, hätte ich eine Military Base ( wenn es nur eine solche ist , es kann ja auch ein Museum sein ) wohl nicht gestattet.

Mfg.. Geister
 
Geister Pfeffer schrieb:
sexina Babii schrieb:
Darum bitte ich im Namen aller die meiner meinung sind verlange das abnehmen der sachen

Gruß Ina

Für alle die es nun immer noch nicht gelesen haben, dass ist bereits geschehen.

Lg..Geister


??? dan machen sie fröhlich weiter in Nazi klamoten
sorry wenn ich sowas sehe mus ich kot......

Bild Entfernt
zum vergrößern anklicken


Habe grade abuse gesendet und eine Mail an linden mit der bitte um masnahmen
Ich rufe auch auf das jeder ein Abuse sendet und wer das nicht weist wie das geht den helfe ich gerne

U/nd so viel ich gelesen haben gild es der wohnort und auch wo der PC steht in solchen fällen(bin aber nicht sicher da paragrafendeutsch ? )

ANMERKUNG MOD: Akiko Qinan
Zeit: 09.11.2008 - 17:23:33

Grund: Verbotene Symbole

Das Bild was Nazi-Symbole zeigte wurde entfernt aufgrund der Europäischen Rechtlichen Lage wo solche Symbole und ihre Darstellung verboten sind.

Auf Amerikanischen Servern kümmert sich Linden Lab NICHT um solche Darstellungen da es im US-Amerikanischen Recht keine Relevanz hat.

Auf Europäischen sieht das schon wieder ganz anders aus. Soweit die Rechtslage.

Bitte keine weiteren Screenshots dieser Art posten, dies wird zu einer Verwarnung oder gar Bann führen.

Danke euch ... und jetzt weiter im Text!

Akiko Qinan
 
Linda Paine schrieb:
Ist dein Gefühl jetzt besser mit deinen Mietern, Geister?

Linda ... das war ja nicht seine Frage ! Seine anderen Mieter scheint das ja grundsätzlich auch nicht zu tangieren ...
 
Tonia Brockholst schrieb:
Ein Schelm, wer jetzt böses dabei denkt .. auch bei deinen Aussagen, Mahja !



Tonia, die letzte Aussage war expliziet darauf bezogen das hier jemandem die Rechtslage egal ist.

Gehe ich rein nach der Rechtslage (Und diese ist in einem Rechtsstaat wie Deutschland) nunmal anzuwenden.

§86 sagt das Kennzeichen Verfassungsfeindlicher Organe verboten sind und das herstellen, verbreiten ect.ect. unter Strafe steht. Dieser § lässt aber auch Ausnahmen zu wie Absatz 3 sehr schön sagt.

Daher sagte ich von Anfang an, wartet ab was er vor hat und kommt nicht sofort mit der Nazikeule.

Wenn es nach einigen Kommentaren hier geht, würde es keine Ausstellung in Dachau, Auschwitz ect. ect. geben. Da ja alle Symbole Verfassungsfeindlicher Organe strikt verboten sind.

Denk darüber mal nach.

Deutschland soll endlich mal seine Geschichte aktiv verarbeiten auf einer soliden Grundlage und nicht ewig sofort alles strickt unterbinden. hat man nur eine geringfügig andere Meinung oder sieht das ganze (weils meine Generation nicht betrifft) etwas lockerer ist man sofort als Nazi abgestempelt.
 
Geister Pfeffer schrieb:
In meinen Verträgen steht zum einen das ich mich von politischen richtungen meiner Mieter distanziere, ( es könnte ja auch eine Partei mieten ) und zum anderen, dass alles verboten ist was einen Verstoß gegen die TOS darstellt. Darin ist Harassing schon enthalten.

Wie gesagt, die Symbole wurden von mir nicht geduldet.

Mfg.. Geister

Das reicht aber nicht ganz, wie ich oben ausgeführt habe.
Du musst m.E. auch noch alles verbieten, was deutschem Recht, dem du als Vermieter in Deutschland nun mal unterliegst, widerspricht.
 
Nach US-Recht ist das Zeigen der Hakenkreuzfahne und anderer Insignien der Naziherrschaft erlaubt, in Deutschland verboten.

Wenn jemand aus den USA so etwas zeigt, ist es erlaubt. Wenn jemand aus Deutschland so etwas zeigt, verboten! Egal wo der Server steht, die Tat wurde in diesem Fall ja in Deutschland begangen.

Ich würde nicht abwarten, ob jemand auf die Idee kommt, dass du als Vermieter für deine Mieter zuständig bist. Denn dann würdest du den Mietern diese Straftat aus Deutschland heraus ermöglichen.

Fazit: Für alle, die sich in Deutschland aufhalten ist so etwas verboten, für alle, die sich in der USA aufhalten nur dann, wenn sie Deutsche sind (Straftat eines Deutschen nach deutschem Recht im Ausland wird auch hier verfolgt).

mal blöd gefragt,.wie ist denn die "WO" frage definiert in SL? einer aus der USA rennt zb in Apfelland, also ne deutsche SIM, mit ner hakenkreuzflagge rum..die server sind aber in den USA,..also WO ist der ava dann rechtlich ?
eigentlich doch in den USA und kann weiterhin damit rumrennen ?
 
Andre Geiger schrieb:
Nach US-Recht ist das Zeigen der Hakenkreuzfahne und anderer Insignien der Naziherrschaft erlaubt, in Deutschland verboten.

Wenn jemand aus den USA so etwas zeigt, ist es erlaubt. Wenn jemand aus Deutschland so etwas zeigt, verboten! Egal wo der Server steht, die Tat wurde in diesem Fall ja in Deutschland begangen.

Ich würde nicht abwarten, ob jemand auf die Idee kommt, dass du als Vermieter für deine Mieter zuständig bist. Denn dann würdest du den Mietern diese Straftat aus Deutschland heraus ermöglichen.

Fazit: Für alle, die sich in Deutschland aufhalten ist so etwas verboten, für alle, die sich in der USA aufhalten nur dann, wenn sie Deutsche sind (Straftat eines Deutschen nach deutschem Recht im Ausland wird auch hier verfolgt).

mal blöd gefragt,.wie ist denn die "WO" frage definiert in SL? einer aus der USA rennt zb in Apfelland, also ne deutsche SIM, mit ner hakenkreuzflagge rum..die server sind aber in den USA,..also WO ist der ava dann rechtlich ?
eigentlich doch in den USA und kann weiterhin damit rumrennen ?

Ich würde mal sagen, das sowohl der Betrieber LL als auch der Ava-Besitzer erst einmal nicht zu belangen sind. Der Betreiber der SIM, in deinem Beispiel Apfelland, müsste die Person aber bannen, wenn und sobald er davon erfährt. Solange er nichts weiß, ist ihm dies auch nicht vorzuhalten.
 
Im Grunde ist es recht einfach:

Deutsche Mieter, aus Deutschland das hoch geladen, gehen von Deutschland aus da drauf.

Ergo verboten, da sie wie man lesen konnte da rum ballern und auch noch in den Klamotten rum rennen.

PS.: In unserem Recht schützt Unwissenheit, also ich habs nicht gesehen, nicht Vor Strafe, zumindest nicht im Webrecht. Da ist der Eigentümer verantwortlich für das was offen gezeigt wird und wenn er es 10 mal nicht hoch geladen hat.
 
So so ..
Kann man also solche Dinge (einen realen Ort wie Dachau, wo ich persönlich die Darstellung solcher Dinge "angebracht" finde .. eben wegen dem negativen Effekt !) und ein Pixelland gleich stellen ^^ !
Unter dem "Deckmäntelchen" des künstlerischen Aspekts ???

Sollte ich wirklich mal drüber nachdenken ..... stimmt, haste recht !!!

Und .. wie gesagt .. auch über die Tatsache, dass so eine Frage ausgerechnet an einem 09.11. hier threadmäßig auftaucht und behandelt wird (siehe Atze´s Anmerkungen !).
 
Benedetto Burger schrieb:
Okay, dann zur Rechtslage: Ich bin kein Jurist, weiß aber von einem Rechtsanwalt, der auf Internetrecht spezialisiert ist, dass das so genannte "Tatortprinzip" im Internet von deutschen Gerichten so ausgelegt wird, dass dasjenige Recht maßgeblich ist, wo die Website bestimmungsgemäß (!) abgerufen werden kann. Ich vermute (mehr als eine Vermutung ist es nicht), dass es nicht nur für Websites, sondern auch für dreidimensionale Welten gilt.

In Kanada oder den USA mag das Verbreiten von Nazipropaganda straffrei bleiben. Wenn jemand aber deutsche Inhalte ins Netz stellt, die sich an deutsche Nutzer wenden, dann ist das in Deutschland rechtswidrig. Es gibt den Fall eines kanadischen Neonazis (leider habe ich den Namen vergessen). Eine andere Frage ist, ob man deutsches Recht dann im Einzelfall durchsetzen kann. Bei SL gegenüber Linden Lab kann man das wohl vergessen.

@Geister: Du setzt doch bestimmt einen Mietvertrag für deine Parzellen auf. Dann schreib doch ein Naziverbot (Diskriminierungsverbot etc.) rein. Dann bist du auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Du meinst möglicherweise Zündel, der hat sich lange in den Staaten bzw. in Kanada aufgehalten und von dort aus den Holocaust geleugnet durch Videos, Bücher usw.
Irgendwann ist den Behörden aufgefallen, dass Zündel kein gültiges Visum mehr hat und er wurde dann nach Deutschland abgeschoben.
Dort wurde er für die Leugnung des Holocausts umgehend zur Höchststrafe (5 Jahre Haft) verurteilt, vermutlich auch weil seine Anwälte meinten den Prozess als Anlass zu nehmen lange Passagen aus "mein Kampf" zu zitieren und Nazipropaganda zu verbeiten und weil er sich kein bisschen"einsichtig" gezeigt hat.

Zum anderen gabs noch den Historiker Irving, ebenfalls ein Revisionist, dessen Urlaub in Österreich 13 Monate länger dauerte als geplant war. Der hat aber mittlerweile auch Einreiseverbot in Österreich und Deutschland.

Sowohl Zündel als auch Irving wurden aber auch verurteilt, weil sie diese Propaganda auf Englisch verbreitet hatten.

==> Bei Internet-Taten kann es zwei Tatorte geben.
Zum einen ist der Tatort immer der Ort, an dem die Tat verübt wurde, also bei einem deutschen Täter, der einen US-Server benutzt ist das dennoch Deutschland.
Zum anderen ist der Ort, an dem eine Tat wirkt, ebenfalls Tatort.
Wenn also z.B. für Organisationen in der BRD geworben wird, dann ist der Tatort auch dann Deutschland, wenn der Täter und der Server im Ausland sitzt. War z.B. bei Zündel der Fall, der hat AFAIK Organisationen in Deutschlnand unterstützt.

Normalerweise gilt das deutsche Strafrecht nur im Inland.
Ansonsten gilt §7 StGB im wesentlichen:

"§ 7 Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter

1.
zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder
2.
zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist."


Allerdings ist das alles hier keine Rechtsberatung, sondern nur eine bescheidene Meinungsäußerung im nicht-juristischen Rahmen, alles andere wär ja auch unzulässig.

Deswegen bleibt Geister nix anderes über als einen Anwalt aufzusuchen und eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, das kostet nicht mehr als 300 Euro, und er hat dann ein bisschen Rechtssicherheit. Und mit etwas Glück kriegt er das schon für 50 Euro...
 
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