sven Homewood schrieb:
Gil Graysmark schrieb:
Ich versteh die Welt net mehr. Hier wird disskutiert wem der Arsch aufgerissen wird wenn jemand paar nackte Titten zeigt in seinem Club.
Wenn ich andererseits eine
Avatar in meinem Club anspreche weil er eindeutig mit einem Kinderavatar rumrennt und ich ihn daraufhin bitte meinen Club/SIM zu verlassen bekomme ich noch ne patzige Antwort und mir wird gedroht mich bei
Linden zu melden? Hallo? Bin ich im falschen Film? Ja was denn nun?
Anmerkung: Enthält der Club ggf sexuelle Handlungen oder nackte Avatare, ist Deine bitte berechtigt, ist es allerdings ein "normaler" Club mit normalem Publikumsverkehr kein Grund, einen Kinderava hinauszubitten. Ich rede von Kinderavas und nicht von
RL Kids!
Dem stimme ich zu. Denn der Mensch hinter dem
Avatar ist der selbe ob der
Avatar nun die Form eines Erwachsenen oder eines Kindes, eines Neko,
Furry oder sonstigen Wesens (oder Dinges) hat.
Und mir persönlich ist es wurst, ob ich in einer
Disco (bzw. einem "normalen" Club) mit einem Mann, einer Frau oder einem Teen-Ava, einem Roboter, Neko oder Tier tanze, solange der Mensch hinter dem
Avatar >18 ist. (und es wäre nicht das erste Mal dass ich einen AR wegen under-age schreibe)
Bei Clubs mit
sexuellem Content allerdings (Strip-Clubs und Co.) ist es klar, dass da keine Kid-Avas willkommen sind (auch TROTZDEM sich praktisch hinter jedem ein Erwachsener verbirgt) - da würde ich auch sagen: Bitte zieh einen anderen Shape an wenn du hier bleiben möchtest, oder geh unverzüglich... oder ich würde generell in der Land-Info sagen: Kid-avas,
Furries etc nicht willkommen. Wobei: "Nicht willkommen" heißt nicht "verboten", weil dies wäre eine gemäß TOS verbotene Diskriminierung.
Teens im Maingrid... Ein Thema, dass allein hier bei SLinfo.de viele Threads füllt... Auf
Mature-Land haben Teens grundsätzlich nichts verloren. Basta. Mature heißt grundsätzlich >18.
Auf
PG-Land ... nun ja, PG heißt theoretisch, dass es dem Gutdünken der Eltern freigestellt ist ob ihre Kinder das sehen dürfen- also Jugendfrei - und hat dementsprechend auch entsprechenden Content zu haben. Egal ob das dort getragene Kleidung, getragene Attachements, ausgestellte Bilder, Posebälle oder ähnliches ist.
Zur Altersverifizierung... dank unserer deutschen bzw europäischen Gesetze (hier kräuseln sich meine Zehennägel, da ich die EU nicht als zur Gesetzgebung bevollmächtigt anerkenne) ist ja die AV net wirklich rechtsgültig - und so lange wird die AV die LL jetzt schon anbietet auch net wirklich funktionieren. Und wo bleibt der allgemeine Rechtsgrundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten"? Jemand ist grundsätzlich so lange unschuldig bis dessen Schuld zweifelsfrei erwiesen ist. Und das ist überall so. Egal ob in Deutschland, Österreich, oder in Kalifornien.