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Copybot - was genau passiert da ?

Mag sein, dass in es in Schweden verboten ist Werkzeuge zum Kopieren von geistigem Eigentum herzustellen. (Und ich frag mich in dem Zusammenhang, wann sie Windows verbieten, weil strg+c und strg+v...und überhaupt, mit dem BSD/Linux/Unix-Befehl dd kann man ganze Datenträger bit für bit Kopieren... gaanz böse Sache das...)

Aber LL sitzt nicht in Schweden. Denen ist das im Prinzip schnurzepiepegal, was ein Schwedisches Gericht entscheidet, genauso wie es die kaum interessiert, was ein Ältestenrat im hinteren Tibet darüber entscheidet.

Das ist eine US-Firma mit Sitz in Kalifornien, ergo gelten US-Bundesgesetze und eben das Gesetz von Kalifornien. Und damit der DMCA.
Und als Ami in den USA gilt für dich nun mal nur das US-Gesetz. Und sonst nix. Gegen den Rest der Welt bist du da ziemlich immun.

Und das, was da in der TOS betreffs Urheberrechtsverletzungen drinnesteht bzw. die Vorgehensweise von LL entspricht genau dem, was der DMCA vorgibt:

Wird ein Objekt von einem andern User als "illegale Kopie" beanstandet, dann sind LL verpflichtet diesen Gegenstand nicht weiter verfügbar zu halten. Sie entfernen den auch aus SL.
Kommt nun ein Widerspruch, dann gibts 2 Möglichkeiten:
Entweder es kommt innerhalb der Frist keine Reaktion mehr vom Beanstander, dann wird der Gegenstand wieder verfügbar gemacht.

Oder der Beanstander beharrt innerhab der Frist auf seiner Meinung es handle sich um einen illegal kopierten Gegenstand, dann ist der Gegenstand weiter nicht öffentlich zugänglich und es geht vor ein US-Gericht. Entweder das des Zuständigen US-Bezirks, falls es sich um eien User mit Wohnsitz USA handelt, oder aber das Bezirksgericht San Francisco, falls es sich nicht um einen User mit Wohnsitz USA handelt.

Urteile von irgendwelchen ausländischen Gerichten sind für LL aber normal ziemlich irrelevant, und LL entscheidet auch selbst in keinem Fall ob das nun eine legale oder eine illegale Kopie ist.

LL sind durch den DMCA insbesondere aber nicht verpflichtet, Userdaten auf Verlangen bzw. mit der Begründung "der hat meine Sachen kopiert" an dritte weiterzugeben, etwa damit die Klagen oder Abmahnen können. Machen sie eigentlich ja auch nicht.

Erst wenn der besagte DCMA-Process mit DMCA-Act einreichen bei LL und einem entsprechenden Widerspruch vor Gericht geht sind LL entsprechend des DMCA verpflichtet diese Daten einem Anwalt (aber nicht dem betroffenen User selbst, der erhält oft nicht mal Akteneinsicht in die eigenen Gerichtsakten...) entsprechend offen zu legen.


Zudem sind LL auch nicht verpflichtet Strafanzeige zu stellen, wenn jemand z.B. einen Copybot benutzt. In Deutschland könnten sie das unter Umständen sogar nur bedingt zur Anzeige bringen, da das ein Antragsdelikt ist. In den USA hängts ein bisschen von den Bundestaaten des beklagten ab, aber normal können sie es da.

Und LL muss auch nicht präventiv Tätig werden, damit niemand mehr einen Copybot benutzen kann (das ist, nebenbei gesagt technisch auch nicht zu verhindern, egal wie man es dreht und wendet, selbst wenn nicht mehr OpenGL als Grafik verwendet wird). LL muss nur zeitnah reagieren, wenn ihnen mitgeteilt wird, dass da was illegales ist.

Natürlich kann es gut sein, dass so manch ein neoliberaler und hochambitoinierter SL-Unternehmer gerne einen starken Staat hätte, der LL vorschreibt sowas wie illegales Kopieren unmöglich zu machen, beim kleinsten Husten mit den RL-Daten der User rauszurücken und am besten das Abmahnschreiben automatisiert zuzustellen...
 
weil strg+c und strg+v...und überhaupt, mit dem BSD/Linux/Unix-Befehl dd kann man ganze Datenträger bit für bit Kopieren... gaanz böse Sache das...
Also das Beispiel mit dem kopieren der Zwischenablage hinkt etwas, findest Du nicht? Andernfalls geh doch mal ins SL klick irgendein fremdes Objekt an, dann STRG + C und STRG + V. Geht nicht oder? Ja warum wohl nicht?
Auch das "dd" Beispiel ist etwas vollkommen anderes, wie hier geschildert. Mit dem dd kannst Du sicher nicht auf meine Festplatte zugreifen und Dir eine Kopie von meinen Dateien erstellen, wenn ich es Dir nicht vorher erlaube. Du kannst eine Kopie Deiner eigenen Dateien erstellen, was wie ich geschildert habe nicht das Problem in SL ist, würden die Copybot Entwickler ihre Software dementsprechend einschränken. Machen sie aber nicht, ergo ist es ein illegales Hackertool, welches den permissionbasierten Kopierschutz aushebelt.

So in der zweiten Aussage meintest Du, das der Sitz von LL entscheidet, demnach USA. Ja ein weit verbreiteter und gern geglaubter Irrtum, welcher in keinster Weise auch nur irgendetwas mit Neoliberalismus oder diversen Ambitionen zu tun hat.
Entscheident sind folgende zwei Dinge:
A.) LindenLab macht den Service SecondLife auch außerhalb der eigenen Bundes- und Staatsgrenzen verfügbar, zumindest steht in der EULA zur Viewersoftware nicht, in welche Länder die Software nicht exportiert oder genutzt werden darf. In der Regel spielt es auch keine Rolle, da sich die Gesetzgebungen der "westlichen" Welt weitestgehend ähnlich gestalten. Das diese Gerichte nichts mit einem tibetanischem Ältestenrat gemein haben, sollte Dir wohl auch klar sein. Und in genau solchen Fällen sieht beispielsweise die EULA von Microsoft Windows Ausnahmen vor. Dort wo man sich rechtlich nicht über die Nutzung einigen kann, ist der Betrieb nicht gestattet. LL nimmt da soweit ich es gelesen habe keine Einschränkungen vor und beugt sich somit auch der nationalen Gerichtsbarkeit, sprich sie müssen schauen nicht gegen die Gesetze der Nationalitäten verstoßen, in denen der Zugang zum System möglich ist. Andernfalls könnte eine Indizierung die Folge sein, so wie es mit diversen Kopierprogrammen (welche namentlich nicht benannt werden aber einigen sicher bekannt sind) der Fall ist, kurzum in Deutschland weder verkauft noch beworben werden dürfen. Und jetzt überleg mal, falls es hart auf hart kommt, was bisher sicher noch nicht eingetreten ist, aber durchaus passieren kann. Wird LindenLab eher Nutzerdaten rausrücken oder den Markt Deutschland aufgeben? Was meinst Du?
Also ich glaube und dem vorweg zu nehmen, das wird man erst wissen wenn jemand ernstmacht und klagt, dass LL sich da eher kooperativ zeigt, vor allem wenn es um einen Fall geht wo nicht nur ein einzelnes Bild mal kopiert wurde, sondern massenhaft kommerzielle Urheberrechtsverletzungen begangen wurden.

B.) Muss man sehen das die Urheberrechtsverletzung nicht unbedingt in den USA begangen wurde, sondern an dem Ort an dem der Copybot zum Einsatz kam. Ist es beispielsweise ein Deutscher, der Kopien erstellt hat, so muss er von deutschen Gerichten strafrechtlich verfolgt werden. Die amerikanischen Gerichte sagen bestenfalls: "Was geht uns das denn an?" LindenLab hat zwar den Gerichtsstand Kalifornien, aber der Kläger geht auch nicht gegen LindenLab vor, sondern gegen einen Nutzer der Software, welcher die Straftat nicht in unserem Hoheitsgebiet begangen hat. Und damit sind sie aus der Nummer raus. Ein Deutscher wird sich also nicht vor den amerikanischen Gerichten verantworten müssen, sondern vor den Deutschen. Wäre in einem ähnlichen Fall wenn ein Deutscher eine illegale Pornoseite auf einem amerikanischen Server von Deutschland aus betreibt. Nicht der Standort des Servers ist entscheidend sondern der Standort an dem die Straftat begangen wurde. LindenLab kommt in sofern mit ins Spiel, als dass sie sich der Beihilfe schuldig machen, wenn Sie zum einen gegen mögliche Rechtsverletzungen nicht präventiv tätig werden, wenn sie wissentlich Rechtsverletzungen weiter zugänglich machen und wenn sie den Ermittlungsprozess zum Täter behindern (Strafvereitelung). Und da kommt wieder Punkt A.) zum tragen.
Ich verweise dazu mal auf ein ähnliches Beispiel in dem ein Kläger (deutsch) gegen Urheberrechtsverletzungen auf rapidshare (Schweiz) verhandelt am LG Düsseldorf vorgeht.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2008, 12 O 246/07
Ferner kannst Du aus dem Beispiel im Fall Pirate Bay davon ausgehen, dass vor allem die amerikanische Musikindustrie geklagt haben wird und denen das schwedische Gericht die Schadensersatzforderung zuspricht.

Nach Deiner Aussage her, genießt jeder in SL beinahe Narrenfreiheit in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen und kann sich hinter der amerikanischen Gerichtsbarkeit verstecken. Die Aussage ist beinahe grob fahrlässig. Und das wird sich auch zeigen, wenn tatsächlich mal jemand klagt, was bisher im großen Umfang nicht der Fall war, sich aber auch schnell ändern kann, wenn die Content Ersteller in SL nicht mehr bereit sind die Rechtsbrüche hinzunehmen.
LindenLab befindet sich da zur Zeit in einer rechtlichen Grauzone und meiner Meinung nach, wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis eine Impressumspflicht (ähnlich wie bei Webseiten) für Avatare eingeführt wird.

Und noch mal, bevor Du mir wieder was andichten möchtest, hier geht es nicht um irgendeine neoliberale konspirative Organisation, die LindenLab Vorschriften machen möchte, sondern um den Schutz des geistigen Eigentums aller Content Ersteller, welche ihre Rechte je nach Schöpfungshöhe auch verteidigen können. Und da ist ein DMCA Antrag viel zu wenig.
 
Grade Schuhe oder Kleider, die oft nicht gescriptet sind oder deren Scripte für den Träger nach dem anpassen oft keinen Wert mehr haben lassen sich so aber nicht verkaufen. Als Bax's Boots oder Stiletto Moody's Pumps sind auch ohne Scripte erste Sahne. Wie sollen die aber als Einzelkomponennten verkauft bzw. getragen werden?

Du kannst natürlich keine Unverlinkten Schuhe verkaufen. Aber du könntest dich etwas schützen indem du in deinem Shop die Ausstellungsstücke nicht verlinkst und die Prims nicht benennst. Dann heissen sie alle "Object".
In den Verkaufsboxen kommen natürlich nur die verlinkten Schuhe.

Damit zwingst du den Copybot Besitzer zumindest einmal deine Schuhe zu kaufen. Das wird er aber nicht machen, denn Copybotbesitzer haben eh keine L$ auf dem Konto ;)

Und wie du schon richtig erkannt hast, eingebundene Scripte, und jeder andere Primcontent wird natürlich nicht erfasst.
 
LindenLab befindet sich da zur Zeit in einer rechtlichen Grauzone und meiner Meinung nach, wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis eine Impressumspflicht (ähnlich wie bei Webseiten) für Avatare eingeführt wird.

Und wie bitte stellst du dir das vor? Ein obligatorischer Eintrag in jedem Profil, im "First Life" Tab, der den RL Namen, Wohnadresse, Telefonnummer und EMailadresse enthalten?
 
Und wie bitte stellst du dir das vor? Ein obligatorischer Eintrag in jedem Profil, im "First Life" Tab, der den RL Namen, Wohnadresse, Telefonnummer und EMailadresse enthalten?
So ähnlich ja, eine Impressumspflicht besteht bereits auch schon für private, nicht kommerzielle Webseiten, in denen eine Kontaktadresse angegeben werden muss.
Bei Avataren, die geschäftlich genutzt werden, könnte man dann alternativ auch die Daten der juristischen Person angeben.

Zumindest eine Einführung einer Impressumspflicht für Avatare, welche Objekte an andere Avatare transferieren möchten. Verifiziert wird anhand der Zahlungsinfo. Keine oder eine inkorrekte Impressumsangabe bedeutet, dass ein Avatar dann ebend keine Objekte weitergeben kann. Technisch ist dies nicht all zu schwer zu bewerkstelligen. Und ein Avatar der ein Impressum angegeben hat wird sich hüten, kopierte Objekte zu veräußern, in dem Fall wäre er dann schnell persönlich greifbar und LL ist raus aus der Nummer.

Diejenigen die sich dann ebend nicht identifizieren wollen, brauchen dies nicht tun, können dann ebend auch keinen Handel treiben oder Objekte weitergeben.

Bedeutet dann sogar gewisse Sicherheiten für die Käufer, welche sich dann auch auf die Impressumsangaben berufen können, falls sie hereingelegt wurden.
Das Verfahren ließe sich auch in Hinsicht auf die generelle Botproblematik anwenden. Ein Avatar ohne Impressumsangaben erzeugt dann ebend auch keine Trafficpunkte oder ähnliches.

Ferner braucht LindenLab dann auch nicht zu fürchten, irgendwelchen Geldwäscheanschuldigungen zu unterliegen, da dann klar verifiziert ist, wann, wohin, wieviel und an wen Geld geflossen ist.

Für jeden der offiziell, kreativ und konstruktiv tätig ist oder Geschäfte betreibt, sollte die Angabe eines Impressums kein Problem darstellen.
 
moin

ihr zäumt das pferd vonner falschen seite auf.
Ich seh das so
Entweder sieht LL die libmv als illegalen Hack und Angriff
auf Ihr System und verbietet es oder ändert was an
der Programmierung.

Ein DCMA File zu machen ist doch sogut wie unmöglich
bei den Beträgen über die wir hier reden. Das kommt dann
nur für ide grossen in Frage die genug damit verdienen damit
Sie auch klagen können. Als Deutscher in USA klagen is teuer.

mfg milz
 
Zumindest eine Einführung einer Impressumspflicht für Avatare, welche Objekte an andere Avatare transferieren möchten. Verifiziert wird anhand der Zahlungsinfo. Keine oder eine inkorrekte Impressumsangabe bedeutet, dass ein Avatar dann ebend keine Objekte weitergeben kann. Technisch ist dies nicht all zu schwer zu bewerkstelligen. Und ein Avatar der ein Impressum angegeben hat wird sich hüten, kopierte Objekte zu veräußern, in dem Fall wäre er dann schnell persönlich greifbar und LL ist raus aus der Nummer.

Diejenigen die sich dann ebend nicht identifizieren wollen, brauchen dies nicht tun, können dann ebend auch keinen Handel treiben oder Objekte weitergeben.

Naja, DAS hätte dann wohl tiefgreifendere Konsequenzen als das Casinoverbot, das Bankenverbot, die massiv höheren Kosten für OS Rgionen und die Änderungen zum Adult Content zusammen zur Folge. Was denkst du wohl wieviele User tatsächlich ihre RL Identität preisgeben würden?
Und keine Sachen transferieren meint auch keine Snapshots als Erinnerungsfoto weitergeben dürfen, keine Notecard an jemanden schicken, weil ja die IM's so einfach verloren gehen.
 
Naja, DAS hätte dann wohl tiefgreifendere Konsequenzen als das Casinoverbot, das Bankenverbot, die massiv höheren Kosten für OS Rgionen und die Änderungen zum Adult Content zusammen zur Folge. Was denkst du wohl wieviele User tatsächlich ihre RL Identität preisgeben würden?
Und keine Sachen transferieren meint auch keine Snapshots als Erinnerungsfoto weitergeben dürfen, keine Notecard an jemanden schicken, weil ja die IM's so einfach verloren gehen.
Das glaube ich noch nicht mal, denn für einen großen Teil der zahlenden Kundschaft (Simbesitzer, Content Ersteller, private Hausbesitzer) hat die Identifizierung mehr Vor- als Nachteile. Wenn jemand die eigenen geistigen Ergüße kopiert, kann er diese auch nur verwenden wenn er ebenfalls identifizierbar ist. Leute mieten oder kaufen auch lieber Land, wenn sie die Adressdaten des Simbesitzers kennen. Besonders kreative Köpfe können auch im RL mal angeschrieben werden, wenn man ein Jobangebot hat. Man steht mit dem persönlichen guten Namen hinter dem Produkt. Ferner würde dies auch unerwünschte Effekte wie Griefing verringern oder den Umgang innerhalb der Community verbessern, wenn ein Avatar mehr Persönlichkeit bekommt.
Dazu betreiben Viele heutzutage eh einen eigenen Blog (der immer impressumspflichtig ist) oder haben einen Xing, LinkedIn, Facebook Account. Wäre in dem Sinne auch nicht viel anders wie ein SL Account.
Also was die Snapshots angeht, die werden eh schon von Texturen unterschieden. Dann läßt es sich sicherlich auch gestalten, dass Landmarken, Notizen und Snapshots weitergeben werden können, aber alle anderen Dateien nicht. Auch das ist nicht so schwierig technisch umzusetzen, wenn man es will.

Ein DCMA File zu machen ist doch sogut wie unmöglich
bei den Beträgen über die wir hier reden. Das kommt dann
nur für ide grossen in Frage die genug damit verdienen damit
Sie auch klagen können. Als Deutscher in USA klagen is teuer.
Ebend genau das meine ich mit unzureichend. Der DMCA dient im Endeffekt ja nur dazu, das die Amerikaner prüfen ob eine Kopie vorliegt und fordert dann ggf. LindenLab auf die Adressdaten herauszugeben und eine Unterlassung auf den jeweiligen Rechtsbruch zu erlangen. Das amerikanische Gesetz bringt aber rein gar nichts, wenn man für den entstandenen Schaden einen Schadensersatz einfordern will. Dann muss man anhand der rechtlichen Gegebenheit der einzelnen Herkunftsländer trotzdem noch einen Zivilprozess anstreben. Und wozu sollte man einen Rechtsbruch über die DMCA verfolgen, wenn dieser von einem Nichtamerikaner begangen wurde. Das ist rausgeworfenes Geld.

Hat man die Adressdaten, kann jeder selbst erstmal persönlich Anschreiben und um Unterlassung bitten.
Wird darauf nicht reagiert, setzt man ein Abmahnschreiben außergerichtlich auf.
Ein Bekannter hat dort für geklaute Text- und Bildinhalte seiner Homepage auch schon mal eine Rechnung beigepackt. :)
Und wenn das nicht geht, dann gehts vor Gericht ohne den Umweg über irgendwelche amerikanischen Dienstleister. Das geht dann schnell und sauber via Anzeige bei der Polizei.
Spart so zumindest viel Zeit und Geld.

Die libmv wird LL meiner Meinung nach nicht verbieten, zumindest noch nicht. Dazu hatte ich mich lange gefragt, warum sie dort überhaupt erst tatenlos zugesehen haben. Ich vermute mal, man verspricht sich davon noch einige technische Lösungen und Innovationen, die man kostenlos übernehmen kann. So ein Programmierer kostet sonst Geld. Wozu den bezahlen, wenn sich hundert andere Leute gratis den Schädel zerbrechen?
Genau deshalb spricht sich LL auch vermutlich nicht gegen ein generelles Botverbot aus.
Aber das ist letzten Endes nur Spekulation, warum wieso weshalb, wissen wir nicht, bis auf die offiziellen Statements.
 
Lieber Xaver,

Du hast ja ganz gute Ideen, nur ...

basiert die Libmv nicht auf reinem revers engineering - LL ist durch mindestens einen
Mitarbeiter daran intensiv beteiligt (gewesen). Das gilt insbesondere für die Zeit bevor
der Viewer-Code veröffentlicht wurde.

Weiterhin, wenn Du scharf drauf bist hier Anzeigen aufzugeben ;) dann wende Dich doch
direkt hier an den "anonymen" Bot Hersteller ... der ist deutscher Polizist. *s

Lieber Xaver, manche Dinge sind halt so - ärger Dich nicht und mach bloß nicht solch
hinrissige Vorschläge in der Öffentlichkeit.

Gute Nacht ! Wir lieben uns alle - *wirft mal ein Pflasterstein rüber ...
 
Du haust hier irgendwelche Beleidigungen in den Raum ohne Substanz. Was genau ist denn hirnrissig? Das ein Copybotprogrammierer auch noch bei der Polizei arbeitet und somit die Urheberrechtsgesetze eigentlich genau kennen sollte oder was meinst Du?

Von der libmv hat übrigens Milz gesprochen, wenn Du schon alles durcheinander bringst. ;)
 
Lieber Xaver, <schrieb>

>Die libmv wird LL meiner Meinung nach nicht verbieten, zumindest noch nicht.
also ich bin nüchtern ;)

Was ich zum Ausdruck bringen wollte, Recht und Ordnung ist bei weitem nicht
der Stellenwert bei zu messen, wie Du es anscheinend bevorzugst.

Auch Deine Unterstellung das Urheberrechtsgesetze bei allen Bevölkerungsschichten
anklang finden ist sehr wagemutig. Respekt.

Ich verabschiede mich in eine erfolgreiche Woche und wünsche allen Geschädigten
Kraft und Ausdauer für die bevorstehende Therapie *s
 
Deutsche sind eh schon massiv benachteiligt in SL. Ob es UST ist oder das man theoretisch noch nicht mal Zyngo spielen darf usw..
Also hör auf solche schwachsinnigen Forderungen aufzustellen.
Manche betteln echt nach...ach schau in die Vergangenheit...das bis 1945 oder 1989...

Gruß entfällt
 
Was ich zum Ausdruck bringen wollte, Recht und Ordnung ist bei weitem nicht
der Stellenwert bei zu messen, wie Du es anscheinend bevorzugst.

Auch Deine Unterstellung das Urheberrechtsgesetze bei allen Bevölkerungsschichten
anklang finden ist sehr wagemutig. Respekt.
Aha, dann ist es Deiner Meinung nach vollkommen in Ordnung, dass sich einige an der Arbeit anderer frei bedienen und somit die Kreativität im System ein Ende setzen wollen?
Hier geht es auch nicht um Stellenwerte von Recht und Ordnung, wenn Du das glaubst, hast Du den Thread nicht verstanden.
Und es ist auch vollkommen egal ob Urheberrechte anklang finden, jeder Content ersteller hat sie nun mal. Nur scheinen einige wenige Copybotuser/ersteller nicht allzu viel Respekt davor zu haben und meinen SL wäre ein riesengroßes Spiel. Das dem nicht so ist sollte eigentlich klar sein, seitdem Casinos und Banken verboten wurden und aktiv gegen Kinderpornographie vorgegangen wird.
Was ich bei solchen Einstellungen immer nicht verstehe sind Leute die meinen, es ist vollkommen legitim wenn jemand einen Text, ein Bild oder auch ein virtuelles Objekt stiehlt, aber eine Packung Kaugummi aus den Supermarkt zu klauen, dann wäre derjenige ein Dieb.
Urheberrechtsgesetze sind nun mal keine KANN Bestimmung, auch nicht in SL. ;)
Und entschuldige wenn ich an manch einem seiner Traumwelt gerüttelt habe, aber SL ist nun mal kein rechtsfreier Raum, auch wenn dies der eine oder andere nicht hören mag.

Deutsche sind eh schon massiv benachteiligt in SL. Ob es UST ist oder das man theoretisch noch nicht mal Zyngo spielen darf usw.
Genau Du sagst es, unter anderem die Benachteiligung nichtamerikanischer Kleinstunternehmer den Weg über die teure DMCA gehen zu müssen.

Mir ist schon klar, dass sich vor allem diejenigen Melden, die aus irgendwelchen Gründen etwas dagegen haben sich zu authentifizieren. Wer aber ehrlich mit offenen Karten spielt hat ebend auch keine Probleme damit. Und Ehrlichkeit, ist im Geschäft, in der Gesellschaft und auch zwischen Freundschaften nun mal eine Grundregel.
Nur weil der eine oder andere in SL eine Frau spielt oder umgekehrt. Nunja zum einen interessiert mich das nicht, zum anderen ist oben ja auch beschrieben, dass die Authentifizierung eine "kann" Bestimmung werden könnte. Wer sich nicht authentifizieren möchte, kann dann ebend keine Objekte weitergeben.
Und ehrlich gesagt finde ich meine Einstellung noch recht Human. Schaut mal auf xstreetSL, was dort die Content Creatoren für Forderungen haben, um die Seuche "Copybot" einzudämmen. Da geht es los mit zwangsweiser Überweisung von Geld an LL für einen Account nach einer 6 monatigen Gratisphase oder Premiumaccountpflicht für alle die etwas kaufen oder verkaufen möchten oder oder oder.
Das zeigt mir auch die eine oder andere Message derjeniger, die mich lieber persönlich angeschrieben haben, weil sie Angst haben gecopybotted zu werden, wenn sie sich selbst hier mit einmischen. (Was ich an sich schon recht schlimm finde, wenn wir schon soweit sind, wird es höchste Zeit). Mich persönlich berührt das nicht, ich habe keine kopierbaren Angebote in SL, ich kann mich noch nicht mal erinnern, wann ich das letzte mal online war. :)
Rein rechtlich gesehen, ist eigentlich jetzt sogar schon jeder Deutsche nach TelemedienGesetz (TMG) verpflichtet, für seine Parzelle ein Impressum zu führen. Nur ist dies ebend technisch zur Zeit noch nicht möglich. Viele professionelle Anbieter betreiben neben ihrer Parzelle auch eine Homepage, über die sie ebend sowieso identifizierbar sind oder es zumindest sein sollten. In sofern macht es für die Professionals eh keinen Unterschied ob sie ihren RL Namen in SL auch über ihren Avatar kleben.
Ich verstehe das Problem nicht, was einige damit haben. Da kommt bei mir eher der Verdacht auf, der eine oder andere treibt ein falsches Spiel. Und je mehr man dagegen wettert, um so mehr bin ich mir dessen sogar sicher.

Manche betteln echt nach...ach schau in die Vergangenheit...das bis 1945 oder 1989...
Also das war mal echt ein geschmackloser Fehlschuß. Sonst hast Du aber keine Probleme oder? Wenn Du aber ernsthaft mitdiskutieren möchtest, dann aber bitte mit Fakten. Was hat denn das allgemeingültige Urheberecht mit einer pseudosozialistischen Diktatur zu tun bitte? Du hälst nicht viel von den Grundrechten anderer oder?
 
Ich habe mit Sicherheit nichts zu verbergen oder muss mir irgendetwas vorwerfen. Aber ich werde in diesem Land mittlerweile an jeder Ecke mit Verboten und Kontrollen belästigt. Muss ich dann noch in einem Computerspiel wo ich ein paar virtuelle Sachen verkaufe der gläserne Bürger sein?
Und ja, mir wurden auch schon Sachen geklaut. Ärgerlich aber umbringen wird es mich nicht.

LG


P.S Und zu meinem Vergleich. Du willst doch wohl nicht abstreiten, dass wir in diesem Land auf dem Besten Weg zur Stasi 2.0 sind. Und doch ich halte sehr viel von Grundrechten. Genau deshalb rege ich mich jeden Tag über unsere Bananenrepublik auf.
 
OT: Meta... ähhh, egal

Lese ich da 1945? :shock: Kommt, ein echter Godwin muss doch drin sein

... Na gut. :roll:

Code:
--->>> Hier Aus dem Bildschirm fräsen <<<---

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Bitteschön... :grin:
 
@Xaver:

Nur weil ein Service auch im Ausland verfügbar ist muss sich der Betreiber deswegen nicht unbedingt den Gesetzen dort, wo dieser Service überall verfügbar ist, unterordnen. DAS ist ein Trugschluss.

Im Bereich des DMCA und des UrhG gibt es diverse Abkommen zwischen den USA und der EU, aber letztendlich ist für LL nicht das UrhG, sondern der DMCA Maßgebend. Und genau deswegen wollen sie die Entscheidung eines US-Gerichts. (Zu dem kann man nebenbei mit einen De-Urteil gehen und das einfließen lassen, dazu gibt es diese Verträge. Und dann handelt auch LL entsprechend und man kommt an die Daten für eine Zivilklage.)

Genau wie für deutsche User, die illegale Kopien in SL hochladen nicht der DMCA, sondern eben das UrhG und ein deutsches Gericht Maßgeblich ist.

Und wer von De aus einen Copybot einsetzt, der muss in der Regel nicht mit bis zu 500 000 US-$ Strafe und 5 Jahre in einem US-Bundesgefängnis (bzw. bis zu 1 Mio US-$ Strafe und 10 Jahre beim zweiten Vergehen) rechnen, sondern mit bis zu 3 Jahren Haft (5 Jahre, wenn er gewerbsmäßig kopiert, d.h. mehrmals oder um die Kopien zu verkaufen) in Deutschland oder einer entsprechenden Geldstrafe d.h. maximal 360 Tagessätze. D.h. das kostet halt bis zu einem Jahreseinkommen.
Von "Narrenfreiheit" kann da also überhaupt keine Rede sein. Nur kann ein in Deutschland lebender Deutscher nur nach den Gesetzen seines Staates abgeurteilt werden und eine in den USA sitzende Firma nur nach US-Recht.


Und was das "Verbot" bzw. die "Indizierung" von SL angeht, wegen "Kopiermöglichkeiten":
Das scheint mir etwas wirr zusammengestückelt und an den Haaren herbeigezogen, was du dazu schreibst. Und eher deinen Wünschen zu entsprechen als Gesetzen in De.

Du beziehst dich offensichtlich da auf UrhG §95a (3), in dem Geräte usw. verboten werden, die die Umgehung technisch wirksamer Maßnahmen nach UrhG §95a(2) möglich machen usw.

Nun fragt sich 1.:
Welcher Kopierschutz soll denn mit dem zu indizierenden SL-Viewer umgangen werden?
Der Kopierschutz im SL-Viewer selbst. Oder was?

Und zweitens:
Hast du mal einen Blick in UrhG §69a (5) geworfen?
Der besagt, dass bei Computerprogrammen die §§95a - 95d nicht zur Anwendung kommen.

D.h. ganz konkret, dass Kopierschutzmechanismen in Programmen nicht geschützt sind und folglich ganz legal umgangen werden dürfen.
Und die dazu notwendigen Programme sind nicht verboten.
Nur das Kopieren selbst ohne die notwendigen Rechte und das neue Hochlanden ist ein Verstoß gegen das UrhG.
Copybots selbst sind so in De legal, nur eben deren Einsatz nicht immer.

Ausserdem ist z.B. in De das Reverse Engineering durch Beobachtung des Netzwerkverkehrs und des Rechners usw. nach UrhG §69d ausdrücklich erlaubt, auch ohne die Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers.
D.h. in De sind libsl-Funktionen usw. damit legal, selbst dort, wo sie durch Reverse Engineering entstanden sein sollten. Lediglich die Dekompilierung ist nicht ohne weiteres bzw. nur eingeschränkz zulässig. Wurde da aber auch nicht gemacht AFAIK.

Und was diese Impressumspflicht nach dem TMG angeht:
Ob und wie da ein Impressum im Profil des Avas angegeben werden muss ist strittig. Zumindest bei privatmenschen, die nur hin und wieder mal in SL was
machen fällt das wohl raus. Eigentlich betrifft das wohl nur deutsche User, die Land haben in SL.

In den Staaten gibts diese strenge Impressumspflicht jedenfalls nicht, und LL sind daher auch nicht verpflichtet sowas verbindlich einzubauen. Auch dann nicht, wenn das in De Vorschrift ist. Nur deutsche Unternehmen (und User die in SL handeln sind im Grunde als BGR damit auch betroffen) sind eben dennoch verpflichtet ein Impressum anzugeben.


LL ist auch überhaupt nicht verpflichtet den Content durch einen technisch Wirksamen Kopierschutz wie z.B. einen verschlüsselten Cache schützen zu lassen. Oder den nach SL hochgeladenen Content sonst wie besonders zu schützen. Das ist auch nach dem DMCA nicht notwendig, da man sich für SL mit den RL-Daten Anmelden muss und eben nicht ohne weiteres Anonym die Sachen kopieren kann. Und wenn da wer bei der Anmeldung lügt kann LL nix dafür. Dafür ist dann nicht LL sondern der User verantwortlich.
Aber da in den Staaten Verbindungsdaten usw. ziemlich lange gespeichert werden ist das kein großes Problem... *g*


Wenn sie den Content mal besser schützen (besseres DRM-System, verschlüsselter Cache etc.), dann ist das ein entgegenkommen den Usern gegenüber - aber nix wozu sie verpflichtet sind.
 
Komisch das immer die am lautesten schreien die es am wenigsten betrifft :

Xaver Odell schrieb:
Mich persönlich berührt das nicht, ich habe keine kopierbaren Angebote in SL, ich kann mich noch nicht mal erinnern, wann ich das letzte mal online war. :smile:
 
Ich lass mal das ganze rhetorische Anschuldigungen da beiseite und konzentriere mich mal auf die wesentlichen Aussagen und Fakten.

"Du beziehst dich offensichtlich da auf UrhG"
Richtisch.

ich fange mal mit 2. an:
Hast du mal einen Blick in UrhG §69a (5) geworfen?
Der besagt, dass bei Computerprogrammen die §§95a - 95d nicht zur Anwendung kommen.
Richtig, Texturen, Skins, Parameter für Shapes, Sculpties etc etc sind auch keine Computerprogramme uns fallen somit sehr wohl unter den §95 und nicht unter 69a
Denn der Copybot greift nicht irgendeinen Kopierschutz des Viewers oder des Servers an. Der Viewer ist frei kopierbar. Er greift den Kopierschutz der Objekte des Content Erstellers an.

"§ 95a Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten
Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne
Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu
einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."

dazu
Nun fragt sich 1.:
Welcher Kopierschutz soll denn mit dem zu indizierenden SL-Viewer umgangen werden?
Der Kopierschutz im SL-Viewer selbst. Oder was?
Dazu sagte ich bereits oben schon, hier greift der permissionbasierte Kopierschutz des Systems. Wenn ein Content Ersteller seine Angebote no mod, copy, no transfer herausgibt beispielsweise, dann setzt er die Permissions ja nicht aus lange Weile, sondern weil er damit verhindern möchte, das die Sachen verändert werden, das der Nutzer das Objekt mehrfach nutzen kann und das das Objekt nicht weitergegeben wird.
Ich weiß, jetzt behaupten sicher wieder einige, wo da der Kopierschutz ist. Dazu mal die Gegenfrage. Läßt sich denn ein Objekt ohne Copybot Werkzeug mit diesen Permissions kopieren? In so fern ist der Sachverhalt des Kopierschutzes durch das setzen der Permissions gegeben.
Der Copybot hebelt diesen Kopierschutz aus. Wenn dieses Objekt kopiert wird und die Permissions des Objektes im nachhinein Fullmod sind, dann ist dies ganz klar eine Umgehung in der dann auch
"Auch die Herstellung und Verbreitung von Programmen und sonstigen Hilfsmitteln, die der Umgehung dienen, sind verboten... (§ 95a Abs. 3 UrhG)" zum tragen kommt. Da gibt es gar nichts drüber zu diskutieren, das ist nun mal so, kann jeder gern nachlesen wenn er möchte. Das habe ich mir ganz sicher nicht "ausgedacht" oder "zusammengeflickt".

Ob und wie da ein Impressum im Profil des Avas angegeben werden muss ist strittig. Zumindest bei privatmenschen, die nur hin und wieder mal in SL was
machen fällt das wohl raus.
Genau, denn dazu muss geklärt sein, um was es sich bei einem Avatar handelt. Mit einem einfachen anonymen Besucher einer Homepage läßt sich ein Avatar ebend nicht vergleichen, sondern ist abstrakt gesehen selbst eine "wandelnde mobile Webseite" mit Texten, Bildern, Verlinkungen etc etc. und fällt dann unter TMG §1 Abs.1
Ich habe dazu allerdings keinen Fall gefunden, der nun eindeutig bestimmt um was es sich bei einem Avatar handelt, da diese Frage vor den Gerichten wahrscheinlich auch noch nicht aufgetaucht ist. In §8,9,10 kann sich ein Diensteanbieter bestenfalls von Fremdinformationen differenzieren. Aber vielleicht hast Du dazu ja ein Referenzbeispiel. Aber mal angenommen ein SL Avatar würde den Anwendungsbereich TMG §1 Abs.1 erfüllen, was wie wir uns einig sind strittig ist.
Und im TMG ist es vollkommen unerläßlich ob ein Angebot nur selten oder privat genutzt wird. Von der Impressumspflicht ist befreit, wer "Angebote ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" zur Verfügung stellt. Persönlich ist nicht gleichbedeutend mit privat. Wenn die Inhalte aus dem engsten persönlichen Bereich stammen, so dass kein Interesse dritter besteht. In einer offenen Kommunikation mit anderen, entsteht in der Regel ein öffentliches Interesse an den Avatardaten.
Für private, nicht geschäftlich genutzte Dienstanbieter sieht das TMG bestenfalls eine eingeschränkte Impressumspflicht vor.
Aber wollen wir mal nicht allzusehr auf den Paragraphen herumreiten. Darum ging es in der Ursprungsaussage der Problematik Copybot und deren Lösung nicht.

Die Kernaussage ist, nachdem hier einige so schön alles zerkauen wollten: Eine Einführung eines Avatarimpressums, kann den Mißbrauch eines Avatars in SecondLife einschränken. Richtig oder falsch? Um nichts anderes geht es hier.

Mit dem Lösungsvorschlag der libmv und Deiner ganzen Abhandlung darüber musst Du Dich nicht an mich wenden, den habe ich nicht ins Spiel gebracht. Meine Lösungsidee basiert auf eine freiwillige Impressumsangabe und der SL Nutzungseinschränkung, wenn man anonym bleiben möchte. Und nichts anderes. Warum sich einige darüber dermaßen ereifern, ist wahrlich interessant. Aber dazu denke ich mir an dieser Stelle meinen Teil lieber, um nicht auf das selbe Niveau zu gehen.
 
gut, du hast Recht Xaver :) Dann sind eben die Texturen usw. mit einem wirksamen Kopierschutz versehen.

Aber dann darfst du auch nicht mehr in SL einloggen ohne dein Impressum und nicht solange dieser technisch wirksame Kopierschutz bezüglich der Texturen mittels des SL-Viewers einfach umgangen werden kann. Denn der SL Viewer (aber auch der OpenSim Viewer usw.) in der derzeitigen Form ist ein illegales Programm. Damit kann man nämlich Kopiergeschützte Texturen ohne weiteres als FullPerm vervielfältigen, selbst wenn die Textur in SL noMod noCopy NoTrans ist. Da braucht man nicht mal einen Copybot für, und man muss auch nicht mit externen Programmen auf die OpenGL Schnittstelle zugreifen... und nein, hier gibts keine Anleitung wie das genau geht. Die steht schon indirekt im jira, das reicht ;-)

Und, was das andere angeht:

Selbst wenn das in Deutschland Pflicht sein sollte: Mein Impressum wirst du wohl nicht im SL-Profil finden. Einfach weil das keinen was angeht wo ich wohne. Das weiß LL. Und das reicht.

Ich persönlich finde auch das Impressum auf manchen rein privaten Webseiten mehr als überflüssig. Die Unternehmen und vor allem Vater Staat sammeln sowieso schon viel zu viele Daten und Details von ihren Bürgern um noch eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft zu sein. Jefferson würde sich wohl im Grab umdrehen, wenn er wüsste was aus seiner USA geworden ist. Und De ist auch nicht besser...

Manche Gesetze sollten wohl beachtet werden (zumindest der Gesetzgeber hat sich das wohl so vorgestellt), aber es gibt kein Gesetz, dass um jeden Preis beachtet werden muss. Ist halt immer eine Frage der Konsequenzen, ob man damit leben kann oder halt nicht. Und ist auch eine Frage, wie weit man werdende Polizei- und Überwachungsstaaten wiederstandslos akzeptiert. Die zur Zeit grassierende De-Anonymisierung und die werdende Totalüberwachung der Bürger muss ich jedenfalls nicht einfach hinnehmen oder gar noch propagieren.
 

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