Nicht ganz, bisher gab es 2 Möglichkeiten, "ungeeigneten Content" vor Jugendlichen zu schützen:
"Senden zu bestimmten Uhrzeiten" (zwischen 23 Uhr und 6 Uhr) oder Verwendung eines Altersverifikationssystems, wobei einige Richter allerdings schon hier und da eine einfache Perso-Nummern Abfrage nicht für ausreichend gehalten haben und auf Postident bestanden haben.
Eine Rechtssicherheit welches AVS System nun dem Gesetz entspricht und welches nicht, die gibt es aber nicht, da ist das Gesetz zu vage. Und wenn ein verklemmter und überaus prüder Richter irgendwo in einem kleinen Gericht der Meinung ist, dass auch Postident nicht ausreicht, dann hat man erst mal ein Problem.
Neu ist nun, dass man statt der beiden Möglichkeiten noch einen dritten Weg gehen kann:
Man klassifiziert seinen Content entsprechend dem Alter über eine Kennzeichnung, die von gängigen Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden kann.
Genauer gilt für diese Kennzeichnung:
"Die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die KJM, die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio legen im Benehmen mit den obersten Landesjugendbehörden eine einheitliche Kennzeichnung und technische Standards für deren Auslesbarkeit fest. " Allerdings ist das bisher noch nicht geschehen.
Die Änderungen des JMStV zum 1.1.2011 finden sich hier:
Synopse