Ich bin nicht ganz sicher aber der Fall könnte auch in der aktuellen c't beschrieben sein, 11/2011, s. 158. Da ist er als "der Beamte Karls S" genannt. Laut dem Bericht habe er private Bilder und Zeichungen auf dem Dienstlaptop gespeichert. Diese hätte er zusammen mit den Aufzeichnungen gelöscht, die auf dem Behördenserver gesichert waren. Vor dem Löschen hätte er nachgefragt ob etwas zu beachten sei, die Dienststelle hätte das verneint und es würde nur der Rückgabetermin vereinbart.
Weder das Speichern von privaten Daten noch das Löschen wurde also irgendwie geregelt. Ich fand das beim Lesen etwas doof, dass man sich deshalb strafbar machen kann, also der ganze Fall. Aber wenn man etwas nachdenkt, dann stimmt das irgendwie schon.
Das Notebook war ja dienstlich, es gehörte ihm nicht und ist auch mit einem Dienstwagen vrgleichbar. Man darf damit nicht zu Aldi oder Freundin fahren, und wenn man täte, muss man nicht nur Rechnung bezahlen sondern diesese auch abgeheftet abgeben. Genauso mit einer privaten Nutzung des Diensthandy. Wenn man schon private Gespräche damit führen darf, dann darf man diese nicht verheimlichen.
Auch wenn es doof klingt, und auch nicht im Sinne des Steuerzahlers oder des Artikelverfassers ist, ich finde, dass wenn der Dienstlaptop genutzt wird, dann darf da gar nichts gelöscht werden, nicht einmal Spam oder der Browsercache. Und ist die Festplatte voll, muss sich damit die IT Abteilung auseinander setzen.
Einen privaten USB-Stik bei der Arbeit zu benutzen sollte man gar unterlassen, bei derzeitigen Sicherheitstechnik ist das die beste und vielleicht einzige Hintertür für die Hacker. Ich möchte kein Admin sein, der nebenbei erfährt, dass an seinen Netzwerk ihm unbekannte Wechselmedien angehängt werden. Wenn welche doch getan werden, dann hat der Arbeitsgeber auf ausgetauschte Daten genauso Anspruch wie Yistin gesagt hat.