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Die liebe Mühe mit dem Urheberrecht...

Und da sehe ich persönlich gelegentlich mal was aus dem Netz laden, einen Proxy benutzen um an eine anonyme US-IP zu kommen und dann Youtube-Videos zu sehen oder sowas auch nicht schlimmer an als Falschparken oder konsequent kein Parkticket ziehen: Das stört keinen wirklich, wenn man es nicht übertreibt.

90% der gesperrten Videos, die ich mir ansehe wurden von Freunden hochgeladen in deren Ländern sie nicht gesperrt sind.

Muss ich jetzt dabei die Gardinen zuziehen, die Luft anhalten und den Ton leise drehen um nicht dem Verfolgungswahn anheim zu fallen? :D
 
Nach dem Upload bekam ich eine email von YouTube das es möglicherweise gelöscht oder Stummgeschaltet wird nicht weil ich gegen geltenes Urheberrecht verstosse sondern weil YouTube von Warner dazu genötigt wird die Inhaber des Stücks sind. 3 Minuten nach dem Upload wurde das Video auch gesperrt und obwohl ich der Meinung bin, dass dann mindestens ein Drittel aller YouTube Videos dann gesperrt werden müßten, habe ich das so akzeptiert.


Es gibt mittlerweile auch andere Gründe als das Urheberrecht warum plötzlich Videos gelöscht bzw. gesperrt werden auf YouTube.
Es kam raus das YouTube Verträge mit Dritten hat und diesen Firmen erlaubt Videos zu löschen.
Das könnte bei Dir der Fall gewesen sein.


Gesperrte Videoclips: Musikriese*räumt Geheimvertrag mit YouTube ein - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
 
Naja, die Original email habe ich ja hier reinkopiert. Es ging da nicht um Urheberrecht, sondern weil Warner eine Vereinbarung oder Vertrag mit YouTube hat. Ich habe es ja auch akzeptiert, obwohl ich es nicht nachvollziehen konnte, weil ich das Musikstück offiziel von YouTube hatte. Egal. Ich habe hier lediglich nach einer Alternative zu YouTube gefragt und schon brach es über mich rein ich sei eine potenzielle Raubkopiererin und Straftäterin und meine Daten würden mit größtem Vergnügen an eine Staatsanwaltschaft übermittelt, falls diese danach fragt. Da ich mich mit der Materie auskenne, weil ich beruflich viel mit Urheberrechtsverletzungen zu tun hatte und mit IVD und GVU zusammengearbeitet habe, weiß ich das allerhöchstens der Provider meine Daten rausrücken darf und das auch nur mit richterlichen Beschluß, aber viele hier wissen es wohl besser bzw hauen einfach in die selbe Kerbe warum auch immer, dass möchte ich nicht nachvollziehen können.
Inzwischen habe ich aber von einigen Usern hier Tipps bekommen ( Danke dafür ) und ein öffentliches Portal gefunden die nach Prüfung meines Videos keine rechtlichen Bedenken hatten. Es ist nur Schade das dieser Dienst in einigen Ländern nicht verfügbar und damit Freunde aus Spanien und den USA zum Beispiel das Video nicht sehen können, aber was solls, dann schicke ich denen eben eine DVD. Ich möchte ohnehin noch viele Videos auf unserer RP Sim drehen und auch als Gast auf anderen Sim. So haben wir viel Spaß und für andere ist es eine gute Werbung.
 
der (rein fiktiver Fall hier ;-) ) ein Bild der nackten Angela Merkel nach Youtube als Video hochgeladen hat.

AAAHHHHRRRRGGGG

SPINNST DU?

MEIN KOPFKINO LÄUFT AMOK, WIE BEKOMME ICH DAS WIEDER AUS?

buzz_saw77.gif


Die Rache:
292.839
 
Also aber wirklich, Shirley, wie kannst du auch nur dem armen Silvan so etwas in den Kopf setzen, wo er auch nur ein Mann ist und besseres verdient hat??!?

Also Silvan, hier mal nur für dich eine junge, knackige Kurvenbraut, die sofort bereit ist, mit ihrem jungen, knackigen Körper über dich herzufallen, um dich zu vernaschen - da geht Merkel einem sofort aus dem Kopf, bitte sehr:

8003.jpg
 
Es gibt mittlerweile auch andere Gründe als das Urheberrecht warum plötzlich Videos gelöscht bzw. gesperrt werden auf YouTube.
Es kam raus das YouTube Verträge mit Dritten hat und diesen Firmen erlaubt Videos zu löschen.
Das könnte bei Dir der Fall gewesen sein

Das ist sogar sehr wahrscheinlich. Die meisten werden von Warner, Sony & Co gesperrt.
 
Laut o.g. Artikel auch Universal.

Natürlich - auch BMG, ich wollte nur nicht alle aufzählen. :D

Warum das ausgerechnet in Deutschland passiert ist mir schleierhaft. Im restlichen Europa laufen die Clips in der Regel, im restlichen Ausland sowieso.

Sie werden sogar wegen einiger Titel gesperrt, die sonst auf YouTube frei zugänglich sind.

Hier eine Karte mit den Wohnsitzen der engsten Freunde. Sie laden alle Videos nach Youtube hoch - in Deutschland so gut wie alle gesperrt.

12_29_49.jpg
 
Mir ist auch schon ein Video untergekommen, in dem sich eine "Uploaderin" beschwert hat, dass ihre "weltweite Lizenz" zum Verweden der Musik weltweit gilt... nur nicht in Deutschland.
Machen wir doch mal einen Thread auf mit schwachsinnigen, undurchsichtigen, völlig unbegründeten, ungaren oder vollkommen verworrenen Gesetzten, Verordnungen und sonstigen Reglungen. Können wir uns gleich im Guinness-Buch anmelden. 99% unserer neuen Gesetze werden doch eh vom Bundesrat oder Gerichten entschieden, weil die Damen und Herren Demokraten keine 3 Zeilen wasserdicht kriegen.
Mir geht´s am Arsch vorbei - ist die gesündeste Haltung, glaub ich.
 
Natürlich - auch BMG, ich wollte nur nicht alle aufzählen. :D

Warum das ausgerechnet in Deutschland passiert ist mir schleierhaft. Im restlichen Europa laufen die Clips in der Regel, im restlichen Ausland sowieso.

Das ist doch ganz einfach: in den anderen Ländern haben sich die dortigen Verwertungsgesellschaften, sofern existent, bereits seit langem mit Google über die Bedingungen geeinigt. Nur in Deutschland ist das noch nicht der Fall und nur in Deutschland verhandeln sie schon seit über bald zwei Jahren.

Die Schuld sehe ich dabei längst nicht alleine bei der GEMA, Google selber tut auch einiges dazu, dass die Verhandlungen bereits so lange dauern. Wenn ich zum Beispiel ein Musikvideo auf Youtube im Original suche, nehmen wir da mal "I gotta feeling" von den Black Eyed Peas, dann ist es dort gesperrt und es kommt der Hinweis aus die GEMA. Und das wohlgemerkt auf dem offiziellen Kanal der Band dort! Das ist eine Sache, die weder der Band noch dem Plattenlabel gefallen dürfte.

Gehe ich dann zur Konkurrenz nach myvideo.de und suche dasselbe Video, da läuft es offen, eingestellt vom Plattenlabel der Band Universal Music. Und so geht das mit sehr vielen Videos, die auf Youtube gesperrt sind, auf Myvideo laufen sie. Also hat es der im Vergleich zu Google viel kleinere Anbieter myvideo.de aus Ungarn irgendwie schon seit langem geschafft, sich mit der GEMA zu einigen - Google jedoch nicht.

Und so geht es mir inzwischen mit vielen Videos, die auf Youtube gesperrt sind - auf myvideo.de werde ich in 90% der Fälle fündig und dort laufen sie problemlos.

Dazu kommt noch ein weiteres: Deutschland ist innerhalb der EU der größte Absatzmarkt für Musik, da steckt einfach mehr Geld drin, welches die Rechteverwerter meinen abgreifen zu können, als beispielweise in Slowenien.
 
Die Videos werden immer von den Plattenlabeln gesperrt.
Klar, weil die glauben, dass der Urheber selbst keine Rechte mehr an seinem eigenen Werk hat, sobald sie von ihm die Lizenz zum Veröffentlichen/Verwerten bekommen haben.

Aber auch die GEMA hat mit Schuld. Denn wenn ein Titel einmal bei der GEMA gemeldet ist, verweigert diese Räuberbande dem Urheber das Recht, diesen Titel wieder GEMA-frei zu machen.
 
Nein Gem.
Das Walt oder ich da ansprechen ist was anderes, siehe den von mir verlinkten Artikel oben! Es scheint erwiesen zu sein, das dritte Firmen wie UMG oder Warner z.B. einfach löschen können wie es ihnen beliebt. Es ist also nicht immer nur die Gema schuld.


Hier noch ein kleiner Auszug daraus:
....Man habe einen Vertrag mit YouTube, der es UMG erlaube, Videoclips direkt über ein YouTube-Redaktionssystem zu sperren, in vielen vertraglich festgehaltenen Fällen, nicht nur bei Urheberrechtsverletzungen...
 
Das Walt oder ich da ansprechen ist was anderes, siehe den von mir verlinkten Artikel oben!

Ja, ich habe beruflich mit der Musikbranche zu tun und kenne viele Mitarbeiter bei EMI, Sony und Universal, die den ganzen Zirkus auch für bescheuert halten.

Der Universal verdanke ich sogar mein Dasein in SL.

Viele Leute kaufen in SL Fahr- oder Flugzeuge, die sie in Filmen gesehen haben. Genauso kaufen sehr viele Leute Musik, die sie in Filmen oder eben in Videos als Hintergrundmusik gehört haben. Also ist das eher Werbung als sonstwas.

Außerdem erinnert es eher an einen Schildbürgerstreich, dass ich in meiner Google Chrome Leiste den Knopf zum schnellen Wechsel der IP habe um die gesperrten Videos zu sehen.

Wahrscheinlich hat das nur wieder was mit Machtausübung bestimmter Herren zu tun. :D
 
Guten Morgen!

Will auch mein Senf dazu abgeben :D

http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=qpUESyh1L9I
Das^^ von "DEM" zu hören sagt schon einiges. Auch wenn ich den eig. nicht mag. :D

Creative Commons... schonmal was davon gehört?
Das gibt es auch nicht umsonst^^
Da gibt es 6 verschiedene Lizenz-versionen von. Sogar eine die "weiterverarbeitung" mit einbeschließt. Das bedeut du könntest mit dem "Werk" ein neues schaffen.
Beispiel - Samplelastige Musik oder weiterbearbeitung von Bilder

http://dms-hilfe.bildung.hessen.de/hilfen_admins/stichwoerter/bilder_a-z/text_98.html
http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/
Hinweis — Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen alle Lizenzbedingungen mitteilen, die für dieses Werk gelten. Am einfachsten ist es, an entsprechender Stelle einen Link auf diese Seite einzubinden.

www.jamendo.com/de/creativecommons
www.gemafreie-musik.de
www.Soundtaxi.net
www.Klangarchiv.com
www.Gemafreiemusik.com
www.gemafreie-musik-online.de/
www.soundclick.com/

und es gibt noch viel viel mehr in verschiedensten Bereichen der Kunst.

Aber auch bei diesen Lizenzen ist im bereich Musik bei der GEMA nachzuweisen, das diese wirklich GEMA-frei ist. Dafür gibts Formulare bei der GEMA die man sich selber besorgen muss.
Ergo ist in nem gewissen Sinne selbst Lizenz-freie Musik meldepflichtig bei der GEMA! Auch wenn am ende dafür keinerlei Gebühren fällig werden. Es ist wirklich freie Musik.

http://de.wikipedia.org/wiki/Musikverlag

Wiki Zitat:

Noten im Internet

Im Laufe der Verbreitung des Internets entstanden neue Verbreitungsformen von Musiknoten.
Onlinemusikverlage handeln nicht mehr mit bedrucktem Papier, sondern stellen die Grafiken als Datei zur Verfügung.
Kostenpflichtige Tauschbörsen sammeln Werke zu Musikbibliotheken und ermöglichen den Kunden gegen eine Gebühr den Zugang.
Bei Free Sheet Music handelt es sich um eine internationale Bewegung von Musikern, Chorleitern, Dirigenten und Musikwissenschaftlern, die gemeinfreie Musik digitalisieren und kostenlos im Internet anbieten.
Vorteile der digitalen Noten:
Die Kosten für Drucklegung, Lagerhaltung und Vertrieb entfallen.
Die Noten sind daher preisgünstig oder gar kostenlos
Die Dateien können ständig aktualisiert werden
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wiki Zitat:
Musikverlagsvertrag
Basis aller Verträge im Verlag ist der Musikverlagsvertrag, der als Austauschvertrag beiden Seiten, sowohl dem Verlag als auch dem Urheber, Haupt- und Nebenleistungspflichten auferlegt. Dies gestaltet sich häufig in der Form, dass der Urheber dazu verpflichtet wird, ein fertiges, druckreifes musikalisches Werk abzuliefern und seine Verwertungs- und Nutzungsrechte nach dem UrhG an den Verlag zur Wahrnehmung zu übertragen. Der Verlag ist verpflichtet, das Werk zu veröffentlichen. Dies bedeutet nach § 6 des UrhG die Zugänglichmachung des Werkes gegenüber einer unbestimmten Öffentlichkeit. Der Verlag ist verpflichtet, das Werk bestmöglich zu verwerten und die daraus resultierenden Einnahmen ordnungs- und vertragsgemäß abzurechnen. Im Regelfall sind Urheber und Verlag Mitglieder der GEMA oder der jeweiligen national zuständigen Verwertungsgesellschaft. Rechte gemäß §§ 16-22 des UrhG werden so zunächst von den Verwertungsgesellschaften wahrgenommen.

User Zitat:
"obwohl ich es nicht nachvollziehen konnte, weil ich das Musikstück offiziel von YouTube hatte. Egal."
Das zeigt wunderbar die Unwissenheit vieler.
Wie bitte kann man das "offiziell" von YouTube haben?
Das KANN nicht möglich sein. Evtl. hat man es über YouTube erhalten, offiziell ist daran dann noch langeeeeeeeee nix.
Und genau darum geht es. Um das aber alles zu wissen muss man sich mit dem Thema echt viel beschäftigen. Drum kann man da einem "normal user" absolut keinen Vorwurf draus machen.
Denn die Möglichkeiten zum "Download" "´Recorden" der geschützten Werke gibt es auf einfachste Weise im www.
Das verwirrt ganz klar den "normal user". Bzw. er weiss es nicht.
Dennoch gilt in Deutschland das UrhG vor Gericht WENN es zu Anzeigen kommt.
In Deutschland gilt: Unwissenheit schützt NICHT vor einer Straftat - bzw. Strafe.
Das ist festgelegt. Und darum gibt es eig. gar nix zu diskutieren.
Seht es doch mal als Schutz von Youtube an. Die haben sich und auch dich vor einer Urheberrechtsverletzung geschützt. Das ist gut so. :)
Klar weiss man nie ob es nun letzendlich wirklich zu einer Anzeige gekommen wäre. Dazu muss auch erstmal die Abmahnung ignoriert oder abgelehnt werden. Und wem gegenüber Schadensersatzansprüche, von wem auch immer, geltend gemacht werden.
Und auch weiss man nicht ob es überhaupt entdeckt worden wäre in dem Sinne.
Habe bisher nie einen solchen Abmahn - Brief bekommen! Halte mich pers. aber auch an Bestimmungen.
Nen RL Freund von mir z.B. der sich nicht soo sehr daran gehalten hat, für sich selber Musik downgeloadet hat, der hat hingegen einen solchen Brief bekommen. Glaub um ca. 1.000 Euro ging es, dazu noch eine Unterlassungserklärung: Diese Erklärung sollte er, laut seinem Anwalt, NICHT unterschreiben.
Ich weiss nicht, wie der das letztendlich geregelt hat. Aber mir pers. wäre das schon zu umständlich, wenn ich mir nen Anwalt nehmen muss zum Musik hören! xD

Urheberrecht gillt ein Leben lang. Ab dem punkt wo der Urheber das "Werk" geschaffen hat. Bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers/der Urheber.
Es ist halt eine "Gratwanderung" eben auch weil es www ist. Mensch das ist Weltweit und in jedem Land gelten andere Gesetze.
Deutsche Gesetze sind ein absolutes Verwirrspiel!
In Amerika z.B. kann ein Künstler bei jedem einzelnen Tietel/Veröffentlichung neu festlegen ob dieses Werk lizensfrei oder pflichtig wird.Auch wenn er bei einer Verwertungsgesellschaft gemeldet ist! Da die GEMA mit allen ausländischen Verwetungsgesellschaften zusammen arbeitet, vertritt sie deren Künstler in Deutschland.
In Deutschland komplett anders geregelt! Meldet sich ein Künstlier hier bei der Verwertungsgesellschaft - GEMA an, so willigt er ein das ALLE Veröffentlichungen lizenspflichtig werden. Und damit zählt hier auch nicht, wenn wie im Beispiel, ein Künstler aus Amerika, dort ein lizensfreies Stück veröffentlicht. Das ist hier dann trotzdem lizenspflichtig!

http://www.faz.net/aktuell/technik-...ner-hoert-im-netz-auf-das-gesetz-1791344.html
dort in der mitte etwa wirds sehr interessant^^

(dies dient rein zur veranschaulichung, wie verwirrend deutsche Gesetze sein können! )
Dazu mal nen echt lustiges Video.
http://www.youtube.com/watch?v=5br0cBK-S6o&feature=related

Softwaren die eben solche downloads ermöglichen, darfst du programieren, besitzen und auch anwenden. Aber eben NICHT anwenden bei Urhebergeschützen Werken. (wenn dafür keine Gema-gebühren bezahlt werden)

User Zitat:
"Selbst gedrehte Videos mit Hintergrundmusik die von YouTube legal runtergeladen wurden, kann ich an Freunde weitergeben wie ich lustig bin, solange ich nichts damit verdiene."

Irrglaube. Damit vervielfältigst du. Das hat mit "verdienen daran" überhaupt gar nix zu tun. Die Vervielfältigung allein ist schon verboten. Ob kommerziell oder nicht.
Wie ich oben schon schrieb... "Legal runtergeladen" geht NICHT bei Urhebergeschützten Werken. Erst ab dem Punkt wo der GEMA-Gebühren dafür bezahlt werden.
"Unbemerkt" wurde es eher hoch und wieder runtergeladen trifft wohl eher zu.
Du kannst ein Downloadtool also illegal oder legal nutzen.
Das ist selbst verboten und bleibt auch verboten wenn google sich mit der GEMA einigt.
Sonst würde es ja auch bedeuten, wenn ich "offiziell" eine CD erwerbe, kann ich diese wie ich lustig bin verteilen.
Darf man aber nicht^^ oder? :D Nich mal öffentlich abspielen.
Du könntest dir über Youtube, komplette Alben zusammen suchen und recorden. Mit anderen Programmen die Qualität bedeutend aufwerten usw.

Es gibt in Deutschland sogar den Urheberrechts-BETRAG.
Den bezahlen wir ALLE auf Brenner, USB Sticks, Festpaltten usw. Nur dadurch ist es einem erlaubt Privatkopien anzufertigen! NUR für sich selber.
Und auch nur von nicht kopiergeschützten Daten.

http://www.burkes.de/recht-urheberrecht-artikel.html
UNBEDINGT lesen^^

http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA
unter: GEMA-Vergütung und Pauschalabgabe schauen ;)

In England zum Beispiel gibt es auch sowas wie die GEMA. Nämlich die PRS for Music.
(verwetungsgesellschaften wie die GEMA gibt es eigentlich in jedem Land)
Nur haben dort (engl.) eben die Major-Labels viel mehr das Sagen. Diese drängten selbstverständlich auf eine
Einigung mit Youtube (google).
Nicht zuletzt weil sie an den Werbeeinnahmen beiteiligt werden in deren einzelnen Clips.
In Deutschland aber ists etwas anders. Hier haben die Major-Labels eben nicht einen so großen Einfluss auf die GEMA.
Ergo interessiert die GEMA auch nicht die Werbebeteiligungen.
Somit bekommt ein Künstler, über Youtube in deutschland ausgestrahlte Werke, keine Tantiemen.
Wer sich darüber^^ beklagt geht sicherlich auch gerne mal für weniger Lohn arbeiten.
Denn JEDER Künstler meldet sich dort freiwillig an.
Und die GEMA ist meines Wissens nach verpflichtet Die Werke bestmöglich zu verwerten!
Also können die hier gar nicht anders, da die meisten Verläge und Urheber ganz einfach Mitglieder sind der GEMA.

https://www.gema.de/die-gema/10-fragen-10-antworten.html
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_vr_w_i.pdf
https://www.gema.de/fileadmin/user_.../Geschaeftsbericht/geschaeftsbericht_2010.pdf

mal zu dieser "Räuberbande"^^ sehr interessant!

http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA

http://de.wikipedia.org/wiki/CELAS


User Zitat:
"Denn wenn ein Titel einmal bei der GEMA gemeldet ist, verweigert diese Räuberbande dem Urheber das Recht, diesen Titel wieder GEMA-frei zu machen."

http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik

wiki.Zitat:
Jeder Komponist bzw. Verleger, der Mitglied in der GEMA ist, hat zudem die Möglichkeit, die GEMA von der Wahrnehmungsverpflichtung angemeldeter Werke freizustellen, sofern es sich bei der geplanten Verwertung um eine audiovisuelle Produktion handelt, die keine Fernseheigen- oder Fernsehauftragsproduktion ist. Gleichzeitig erklärt der Urheber bzw. Verleger, die Herstellungsrechte in eigenem Namen gegenüber dem Produzenten des audiovisuellen Werkes wahrzunehmen. Durch diese Ausnahmeregelung ist es GEMA-Mitgliedern möglich, für Kunden des Filmmarktes Musik herzustellen, die einen der GEMA-freien Musik vergleichbaren Status besitzt. Der Urheber bzw. Verleger ist nach wie vor verpflichtet, sein Originalwerk sowie das audiovisuelle Werk bei der GEMA anzumelden. Die Tantiemen, die üblicherweise durch die GEMA vom Verwerter eingetrieben und an das Mitglied ausgeschüttet werden, sind in diesem Fall jedoch Gegenstand direkter Verhandlungen zwischen Urheber und Verwerter. Dabei ist jedoch zu beachten, dass alle sonstigen Rechte – wie insbesondere das Recht der mechanischen Vervielfältigung und das Aufführungsrecht – bei der GEMA verbleiben.
Zitatende

Ein lizensfreies Werk (Creative Common) lässt sich auch nicht einfach so wieder ändern in lizenspflichtige.
Wo käme man da auch hin? :D
das würde alles ja noch viel verworrener machen.

http://www.spreeblick.com/2010/05/17/gema-vs-youtube-wer-nimmt-uns-unsere-videos-weg/

spree. Zitat:
schließlich machen Musikvideos gerüchteweise den Großteil des YouTube-Traffics aus
und die Umsätze der Google-Tochter werden in diesem Jahr auf eine knappe Milliarde geschätzt. Zitatende
(zum vergleich: Oben ist der Jahresbericht der GEMA ja verlinkt, die haben 2010 ca. 700 Mio. Euro an Künstler ausgeschüttet)

weiter:spree. Zitat:
Gelöscht bzw. gesperrt werden die Videos zur Zeit von YouTube in einem automatisierten Verfahren, das bei allen Inhalten greift, die gegen geltendes Urheberrecht verstoßen könnten, weshalb es immer wieder auch zu Missverständnissen kommt.
Zitatende

http://www.faz.net/aktuell/technik-...e-muss-musikvideos-nicht-sperren-1653408.html

Die GEMA ist sicherlich nichts schlechtes. Urheberrecht auch nicht. Was mich jedoch arg ankotzt ist, das dies bis 70 Jahre nach Tod der Urheber gilt. (Schaffe ich glaub in den wenigesten Fällen, das zu Überleben xD)
So kann man selbst kein ""Kulturgut" aus den 50er Jahren oder älter
zum Beispiel anhören/anschauen, weiterverarbeiten, aufführen oder sonst was.
Obwohl das heute wirklich nicht mehr viele kaufen/hören im Gegensatz zur jüngeren Kunst.
Und ich bin einer, der "vergessene Kunst" gerne der jüngeren Generation nahebringt.
Einige mögen diesen Post sicherlich als "Geschwafel" "übertrieben" oder "typisch deutsch" bezeichnen.
Allerdings kann in Deutschland ratz fatz aus Spass ganz bitterer Ernst werden.
Das haben in der Vergangenheit auch einige Fälle schon bewiesen in denen es zu Schadensersatzansprüchen/Unterlassungserklärungen gekommen ist.
Ich weiss jetzt nicht genau gegenüber welchem "Nutzer" diese Ansprüche geltend gemacht werden/werden können.
Das ist auch glaub unterschiedlich um was es genau geht. Ein geschütztes Bild z.B. einfach Kopiert und Vervielfältigt, unkommerziell oder.kommerziell genutzt usw, da ist direkt der Kopierer verantwortlich. Also man selber.
Auch bei Downloadportalen ist Normalfall, das der Internetnutzer Zahlen muss bzw. den Ärger hat.
Im Fall Youtube offensichtlich Google und nicht der "Endnutzer"!
Da die GEMA (glücklicherweise) auf die Aufsichtspflicht von Youtube/google verweist. :)
In einigen Fällen kann man sicherlich auch andere Einigungen finden usw und werden sicher auch oft.
Dazu dient ja auch eine Abmahnung! Um sich außergerichtlich zu einigen.

Wer glaubt er könne sich hinter "falschen" IP Adressen verstecken liegt meiner Meinung nach auch falsch!
Anbieter sind in solchen Fällen (WENN es zu einer Strafverfolgung kommt) verpflichtet, die Daten zum Nutzer, offen zu legen!
Und ist es bei nem Anbieter, meiner Meinung nach, sehr leicht nachvollziehbar "wann" und mit welcher IP sich
"herr ..." angemeldet hat usw. ;) dann benötigen die nur noch die Nummer zum Anschluss und haben deine Adresse.
Macht man das über einen anderen Provider (gibt ja programme usw) ist das logischer Weise nix anderes.
Auch der Anbieter muss dann im schlimmsten Fall deine Daten offen legen!
Und der wird auf deine ursprüngliche IP verweisen und diese zu deim eigentlichen Anbieter. Schon bringt das ganze nicht mehr viel, um sich "sicher" zu fühlen.
Provider die angeblich keine Log-daten speichern, können meines Wissens nach, gezwungen werden diese eben doch zu speicher. Und wer hat da schon einen so genauen Einblick, das er behaupten kann "ich fühle mich sicher"

In dem Sinne^^ wird eben offensichtlich nur ein recht geringer Bruchteil wirklich Strafrechtlich verfolgt/Abgemahnt usw. Auch liegt es tatsächlich daran das die Staatsanwälte den vielen Urheberrechtsverletzungen nicht nachkommen können.
Vom Arbeitsaufwand her usw^^ so werden also die meisten gar nicht weiter verfolgt. (Nach gescheiterter außergerichtlicher Abmahnung)
Aber wie gesagt der Fall KANN trotzdem durchaus eintreten.
Eben weils so verwirrend alles ist durch www. Und wer hat schon lusten sich mit Anwälten rumzuschlagen usw.... und denen das Gegenteil beweisen. Nur für ein "Partyvideo"?

http://www.welt.de/wirtschaft/webwe...eise-Abmahnungen-fuer-illegale-Downloads.html

Angreifen deswegen weil jemand nett gefragt hat nach anderen Möglichkeiten sollte man aber niemanden. Aufklären und sein Wissen weitergeben! Da waren teils schon etwas patzig wirkende Posts dabei im Thread. Kann aber auch daran liegen das es sich oft anders lesen lässt als es gemeint war.
Und was man selber am Ende macht, muss letztlich jeder für sich selber entscheiden. :)
Und die FAQ, AGB, TOS der jeweiligen Portale kann auch jeder vorher lesen.

Youtube hat es vor Jahren schlicht unterlassen sich bei der GEMA anzumelden. Das ist für mich Fakt!
Und so kann ich absolut nicht sagen "scheiss GEMA". Eher das Gegenteil.

Diese Einblendung bei gesperrten Videos:
"REINHARD MEY Es ist doch ein friedlicher Ort"
Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.

Das^^ liest die Masse selbstverständlich und denkt "diese böse böse böse GEMA"
Logisch das Youtube nicht schreibt: "Entschuldigt, das Video ist gesperrt, da wir es vor Jahren versäumt haben uns bei der GEMA anzumelden" ;)
Da würde doch jeder auf Youtube schimpfen. Wobei das dann meiner Meinung gerecht wäre.

Ein kilometer langer Text *verlegen guck*
Ich hoffe echt es hilft einigen oder gibt Anreiz sich mit dem Thema weiter zu beschäftigen.
Auch darf jeder gerne ergänzend was dazu sagen :)
Dieses Tema Urheberrecht ist verstrickt und komplizier bis zum absoluten Erbrechen.
Darum gilt: Wer wirklich fragen hat, sollte seinen Anwalt besuchen/anrufen oder ganz einfach bei der GEMA nachfragen. Ich denke, auch die geben gern Auskunft.
Grundsätzlich gilt auch. Wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich ein bestimmtes Werk nutzen darf, lass ich es lieber sein!

So trotzdem, ALLEN weiterhin hier viel Spass und auch in SL.!

Grüße
Fried

edit:
Veranschaulichung im Fall Youtube - GEMA entfernt! Text "entschärft"
Scheinbar ging es nicht ausreichend hervor dass es rein fiktiev gemeint war, wie eine Lösung aussehen könnte.
Lässt sich aber auch erlesen anhand der Links.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipe...n_Commons_Attribution-ShareAlike_3.0_Unported
das ist eine Lizenz zur kope von wiki-texten.
 
Super Text und sehr interesant ,,, Dankie Kaffee

Aber leider zu lang für die die am lautesten schreine die lesen nur einige wörter und geben ihren üblichen sprüche ab
Na mal abwarten und schaun wer den txt lesen kann ,,, oder er wird gleich gespert oder gelöscht wei viel zu anspruchsvoll ...

Nochmal viele dank Kaffee
 
@ Kalterkaffee

Die laenge ist wirklich ein Problem, besonders da es auf mich doch ehr wiederspruechlich wirkt.
Einerseits sagst du das ein Runterladen eines Songs um ihn fuer ein eigenes Video zu verwenden verboten ist, da es vervielfaeltigung ist.
Andererseitz sagst du das sie nichts falsches gemacht hat.

Irgendwie beisst sich da was.

LG
Dae
 
@ Kalterkaffee

Die laenge ist wirklich ein Problem, besonders da es auf mich doch ehr wiederspruechlich wirkt.
Einerseits sagst du das ein Runterladen eines Songs um ihn fuer ein eigenes Video zu verwenden verboten ist, da es vervielfaeltigung ist.
Andererseitz sagst du das sie nichts falsches gemacht hat.

Irgendwie beisst sich da was.

LG
Dae


Das werden diese Lizenzen schon mit enthalten! Du darfst dann bei Youtube für dich selber das video und den song runterladen. :)
Niemals weitergeben.
Lässt sich evtl schwer in dem langen text rauslesen. aber ich meine so hab ich es dort auch beschrieben.

Grüßeee :)

edit: mom... nene verboten ist das halt im Moment weil Youtube und GEMA sich noch net einig sind.
Und eben beinhalten die Lizenzen auch das sie damit dann ein neues video bei Youtube hochladen darf nach meinem derzeitigen Wissensstand.

Das beantwortet glaub deine Frage besser :D sry.

edit2: lol und um ein Urteil über die Useren Geht es nicht. Desweiteren wusste es zu anfang niemand woher sie das lied hatte. Meine ich^^ und steht auch wieder auf nem ganz anderen Blatt Papier :)
 
Langer Text aber mit vielen Infos und weiterführenden Links... was gibts daran auszusetzen? Immer diese Lesefaulen^^

Danke für deine Ausführungen Kaffee. Bei dem Link zu Dieter Bohlen war mir Bohlen zur Abwechslung mal richtig sympathisch^^
 

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