Es mag ja sein, dass manche Dinge in
SL einfach nur geschmacklos sind (wenn man bei Kannibalismus überhaupt von geschmacklos sprechen kann... *g*) Und dass einige Dinge hier in
SL einfach nur eklig sind. Aber das Lustige an der ganzen Sache ist:
Kannibalismus ist hierzulande nicht mal Strafbar.
Da kommen dann höchstens Sachen wie "Störung der Totenruhe", "Mord" oder Körperverletzung zum Tragen.
Und das auch nur wenn bei der Störung der Totenruhe keine Befugnis vorliegt oder wenn bei der Körperverletzung kein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt.
Tötung auf Verlangen ist zwar strafbar...aber kann man einen
Avatar denn überhaupt töten?
Wenn ihr mich fragt, dann werden hier ein paar Dinge vermischt:
Im Bereich Kinderpornopraphie/Pornographie sind auch virtuelle Szenen verboten, d.h. auch Zeichungen oder Pixelmännchenszenen mit entsprechenden Inhalten. Siehe StGB§184 a-c.
Da werden die Verbreitung von Gewaltpornos, Tierpornos und Kinderpornos verboten. Verboten ist auch die Verbreitung grausamer Gewalttätigkeiten gegen Menschen.
Und ob das hier vorliegt? ich denke mal eher nicht, da das hier Einvernehmlich passiert, ich kann da keine Gewalt dabei sehen.
Also wird es wohl erlaubt sein seine ekligen Dolcett-Spiele hier in
SL zu realisieren. Und wem es dabei wir mir geht, dass da statt einer sexuellen Erregung eher noch das Frühstück in einem hochsteigt, der sollte einfach da nicht hin gehen. Aber die Leute denen das Spass macht sich gegenseitig zu essen, die können das ja gern tun.. Pixelarme und Pixelbeine scheinen ja schnell wieder nachzuwachsen...