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BGH Urteil: Forenbetreiber muss private Daten nicht an Dritte weitergeben

[SIZE=+2]Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen[/SIZE]​
[SIZE=+2]den Betreiber eines Internetportals[/SIZE]​

Der für das Recht der unerlaubten Handlung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu befinden, ob der in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzte von dem Betreiber eines Internetportals Auskunft über die bei ihm hinterlegten Anmeldedaten des Verletzers beanspruchen kann.


Zum Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs::
http://juris.bundesgerichtshof.de/c...=bgh&Art=pm&Datum=2014&nr=68159&pos=0&anz=102
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, ging es hierbei um keine strafrechtliche Sache - ohne Strafverfahren kein Staatsanwalt.
Wenn bei mir eine Aufforderung des Staatsanwalts eintrudelt muss ich solche Daten also sehr wohl weitergeben.
Im Grunde ändert sich also nicht wirklich was. Daten bleiben anonym bis eine gerichtliche Aufforderung etwas anderes sagt.

Wer also lügt und falsche Tatsachenbehauptungen in Foren verbreitet, dessen Daten dürfen vom Webseitenbetreiber nicht weitergegeben werden. Forenbetreiber die keine Zivilklagen riskieren wollen sollten solche Postings auf Aufforderung/Kentnisnahme natürlich trotzdem entfernen.

Erst bei strafrechtlichen Angelegenheiten bei denen sich der Staatsanwalt einmischt wird der Forenbetreiber gezwungen die Daten weiterzugeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, ich denke mal, daß hier im Forum die wenigsten Nutzer mit realen Daten angemeldet sind.
Meine Realdaten gibt es hier jedoch.
 
Es reicht die IP, um herauszufinden, wer man ist. Niemand ist anonym im Web.

Ich finde es richtig, dass bei einer Strafsache die Daten herausgerückt werden müssen. Sonst würde man dem Verbrechen Tür und Tor öffnen und man könnte im Internet straflos Beleidigungen. Drohungen usw. loswerden. (Die einzige Ausnahme ist das Redaktionsgeheimnis. Zeitungen dürfen schweigen. Ein Forum ist aber keine Zeitung.)
 
Das Problem sind doch weniger die konkreten Strafsachen! Jeder vernünftige Mensch wird einsehen, dass zu sinnvoller Polizeiarbeit auch Fahndung gehört. Zwei Szenarien sehe ich kritisch:

1) Wenn Anonymität wegen zivilrechtlicher Ansprüche aufgehoben werden kann, gilt das Recht des Stärkeren. Wer kann sich schon als Privatbürger oder Minifirma in einem Zivilverfahren juristisch gegen eine finanzstarke Firma (meist mit angestellten eigenen Anwälten) wehren, ohne dabei die eigene wirtschaftliche Existenz zu gefährden?

2) Das um sich greifende "Big Data" Phänomen verführt zunehmend zu Methoden der Rasterfahndung. Was machen Singles oder Leute mit sonst wenig Alibi, wenn sie zufällig in irgendwelche Raster fallen?

Die Unschuldsvermutung(*) darf nicht kippen, sonst bekommen wir hier eine Bananenrepublik. Und gerade im Internet wird massiv versucht, die Beweislast umzukehren.

(*) = Jeder gilt so lange als unschuldig, bis die Schuld nachgewiesen ist.
 
Bei dieser Geschichte gehts erst mal um eine Zivilklage, das hat mit einer Strafermittlung durch die Polizei also überhaupt nichts zu tun - und da finde ich es außerordentlich gut, dass da eben nun kein allgemeiner Auskunftsanspruch gegen einen "Dritten" besteht, über den etwa ein Forenteilnehmer möglicherweise unwahre Dinge behauptet hat. Und dass sich der Dritte damit abfinden muss, dass er allenfalls erst mal vom Forenbetreiber eine Löschung eben dieser Daten verlangen kann. Der dieser dann nachkommen kann oder auch nicht. Je nach Umständen und Äußerungen der übrigen Parteien in diesem Fall.

Erst wenn der Dritte Strafanzeige stellt (z.B. gegen den Forenberteiber, weil der nicht löscht), dann geht das Ganze an den Staatsanwalt und die Polizei. Und die dürfen dann wohl auch direkt zum Forenbetreiber gehen und von diesem dann die Herausgabe gespeicherter Daten verlangen.

Wobei das Ganze nix bringt, wenn man a) falsche Daten bei der Anmeldung angegeben hat oder b) eine nicht rückverfolgbare IP usw. verwendet hat (Stichwort: VPN bzw. Proxy, Tails, etc...). Es gibt nämlich schon Anonymität im Netz. Wenn man sie will.
 

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