Ohh ein Freudentag für Wolfgang "Stasi 2.0" Schäuble. Jetzt hat er seine Totalüberwachung über die Hintertür doch bekommen.
Oder: "Wie grabsche ich legal nach der Macht und die Leute Jubeln, Teil 2".
(Teil 1 von "Wie grabsche ich legal nach der Macht und die Leute jubeln" wurde bereits am 30.Januar 1933 veröffentlicht)
Nun kann der Staatsanwalt ab sofort gegen jeden, der auf der Sperrseite aufschlägt, erst mal wegen Verstoß gegen StGB §184b (4) ermitteln. Damit steht nicht nur der Besitz von KiPo unter Strafe, sondern auch Versuch an KiPo zu kommen. Und das wurde ja Dokumentiert.
Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
Im Rahmen dieser Ermittlungen haben die Fahnder des BKA bzw. des zuständigen LKA usw. jeweils Zugriff auf die im Zusammenhang mit dieser Straftat gespeicherten persönlichen Daten wie IP und Uhrzeit.
Damit dürfen die dann auch die Vorratsdatenspeicherlisten abgleichen, und schon sehen sie, wer da nun auf eine verbotene Seite wollte.
Das kommt erstmal alles zu den Ermittlungsunterlagen irgendwo in die Rechnersysteme.
Natürllich war das wohl ein Versehen, und eigentlich hat da auch keiner KiPo runtergeladen. Und die Gerichte sind eh überlastet. Und überhaupt wärs eh nur ein kleines Vergehen und kein Verbrechen. Also kann der Staatsanwalt hergehen und von sich aus nach StPO §153(1) das Verfahren einfach wieder einstellen.
Natürlich bleibt ein Restverdacht (war ja kein Freispruch...der Staatsanwalt untersucht das nur nicht weiter und schiebt es gleich auf den "erledigt" Ordner in der Ablage, ohne Klage zu erheben), und außerdem sind gewissen Datensätze einfach notwendig um diesen Vorgang entsprechend dokumentieren zu können. Also landet es im großen Zentralcomputer des zuständigen LKAs bzw. mittlerweile auch beim BKA.
Das kann man sogar alles automatisiert gestalten, d.h. der Herr Staatsanwalt muss morgens bei der Kaffeepause nur 10 mal mit der Maus klicken und *schwups* sind die Verfahren gegen die 10 Leute, die gestern auf der Stopseite gelandet sind, wieder eingestellt.
Und ihre persönlichen Daten, unter Umständen sogar mit dem DNA-Fingerprint, sollte einer im BKA System gespeichert sein, liegen unter Merkmal "X" im BKA-Rechner.
Und wenn dann zufällig statt der KiPo seiten irgendwelche Systemkritiker und Leute mit Blogs wie
www.wo-ist-unsere-demokratie-eigentlich-geblieben-frau-Gottkanzlerin?.de auf den Sperrlisten stehen und eigentlich gar keine KiPo mehr, dann tut das dem BKA vermutlich ganz furchtbar leid, dieser Fehler.
Allerdings merkts eh keiner weil neimand die Sperrlisten sieht, die sind ja geheim und dürfen nicht veröffentlicht werden (warum eigentlich? sind doch eh gesperrt diese Seiten... aber das nur nebenbei). Und der Staatsanwalt muss einen nicht mal unbedingt informieren, dass ein Verfahren gegen einen eingeleitet und wieder eingestellt wurde... darauf kann er z.B. verzichten um Fahndungsergebnisse in der großen Fahndung gegen Al-Quaida nicht zu gefährden, hinter denen er dann z.B. einen KiPo-Ring vermutet....
Yippie ya yeah, Schweinebacke. Wolfgang McLane-Schäuble erledigt noch immer jeden der seinem Staat böses will...