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Marken-Recht / Marken-Schutz

Servus,

da ich nicht beabsichtige, eine Marke im realen Leben nach US-Recht zu verteidigen oder eintragen zu lassen, ist meine Frage eher pragmatischer, technischer Natur:

Gibt es in Second Life eine Möglichkeit eine Marke bzw. Firmennamen zu schützen, ähnlich wie es User-Namen ja auch nur 1x gibt?

Oder kann jeder unter dem Firmennamen Dritter ein eigenes Business betreiben?

Sind Markennamen an bestehendes Land gekoppelt, bzw. bindet Land die Markenbezeichnung?

Wobei zwei Fälle zu unterscheiden wären:
1. real existierende Marken mit Abbildungen in Second Life
2. Marken, die ausschliesslich in Second Life existieren und somit keinen realen Markenschutz geniessen

Beispiel: Reuters ist in den USA als Marke geschützt - Arktis (Apfelland) vermutlich nicht.
Somit geniesst Reuters sicherlich auch Markenschutz in Second Life. Eine Arktis-Filiale bzw. ein zweites Apfelland könnte man demnach durchaus in Second Life eröffnen, es sei denn, Linden Lab gewährt einen eigenen Markenschutz nach eigenen Regularien.

:?:
 
ALSO:

... es gibt eine weitreichende Disskussion zu diesem Thema hier im Forum.
LindLab sagt in den AGBs ziemlich klar wie sich gegenüber den Copyrights zu verhalten ist.

Reuters wird Dir was husten wenn Du auf einem 2. SIM noch ein Reuters aufmachst :shock:

Eine Marke nur im SL ist auch da Dein geistiges Eigentum. NUR Du müsstest es im RL beweisen können. Wenn Du Deine SL Marke Weltweit im RL schützen läßt ist alles gut.
 
Den Fall Reuters hatte ich ja schon beschrieben.

Aber im Falle von bspw. Arktis/Apfelland sieht das schon anders aus, wenn die keinen realen Markenschutz in USA geniessen.

Es geht mir auch nicht darum - wie bereits geschildert - eine Marke im realen Leben vor Gericht verteidigen zu wollen, sondern um die fassbaren Regularien von Linden Labs es erst gar nicht zu solchen juristischen Konfrontationen kommen zu lassen.

Wie schütze ich meine Marke (die nicht im realen Leben besteht, schon gar nicht in den USA) in Second Life?

Und falls das prinzipiell möglich ist, wie schütze ich diese Marke in Zeiten, bspw. Umzug oder Aufbau, in denen der Geschäftsverkehr noch nicht begonnen hat oder temporär ruht?
 
Hallo Harlequin.

Als ich am Anfang des Amnesia Club war, hatte ich auch bedenken, was die Rechte angeht. Ich kann Dir nur empfehlen ein Unternehmen zu kontaktiere, von welchem Du den Namen benutzen möchtest.

Der Name Amnesia ist auch rechtlich geschützt. Ich hab mir daher das ganze vertraglich zusichern lassen im RL und muss einige Dinge aus dem RL - Club auf Ibiza mit in SL übernehmen. Mittlerweile habe ich dafür sogar eine Menge Geld bezahlt, das ich den Namen in SL verwenden darf.

Auf meine Anfrage ob mir dies allein zusteht, diesen Namen zu verwenden, wurde mir ein klares ja zugesichert.

Ich habe mittlerweile esinen Club der sich auch Amnesia nannte angeschrieben und dem Owner eine Kopie zukommen lassen, der darauf hin den Namen seines Clubs auch änderte.

Es gibt aber auch einen, den dies kalt lässt. Diesen habe ich mehrmals angemahnt. Da er sich nicht beeindrucken lässt, wird das ganze so wie es aussieht im RL weitere Konsqenzen haben.

Klar, gibt es auch User die diesen Namen als Vornamen verwenden. Hierbei ist es aber kein Problem, es sei denn diese User nehmen diesen Namen um etwas aufzubauen, worauf schließen lässt, das sie evtl. mit dem Namen im RL etwas zu tun haben.

Beste Grüße Swany
 
Hier findest du vielleicht einen guten Anlaufpunkt für deine Fragen:

Erfinderland: http://www.slinfo.de/phpbb/viewtopic.php?t=3487

Ansonsten kann ich mich an ähnliche Threads hier auf slinfo.de erinnern. Bitte mal nach Urheberrecht oder so ähnlich suchen.

Auch im englischsoprachigen Forum hatte ich vor 2 Jahren mal einen ähnlichen Thread angestossen.

Ich kann dir nur versichern: Ohne weltweite Patentrechte hast du keine volle Sicherheit. Und selbst mit diesen Rechten wird es schwer die Kopierer anhand der Accountdaten von SL in fremden Ländern dingfest zu machen. Das ist leider die Realität.

Wenn du gegenüber LindenLab deutlich machen kannst das die Idee /Rechte bei dir liegen sollte LindenLab dir helfen. Typisches beispiel ist "SLINGO" . Welches übrigens in den USA als Patent angemeldet ist. Auch hier gab es Nachahmer/Kopien, welche auf Nachfrage bei LindenLab entfernt wurden. Das war aber DAMALS ....als LindenLab noch klein und überschaubar war.
Heute würde eine solche Anfrage sicher Wochen dauern.
 
Swany Lean schrieb:
Ich kann Dir nur empfehlen ein Unternehmen zu kontaktiere, von welchem Du den Namen benutzen möchtest.

Danke für die Infos. Aber mein Problem ist ein anderes.
Ich möchte gar keine im realen Leben geschützte Marke in Second Life verwenden. Das wäre übrigens auch nur dann relevant, wenn diese Marke in USA geschützt wäre, denn ob diese in Deutschland geschützt ist, spielt für Second Life (USA) ja gar keine Rolle.

Mit geht es um eine Marke, die ich in Second Life erst erschaffe und die keinen Schutz in den realen USA geniesst.
 
Wo liegt der Unterschied?

Dir geht es doch um die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, oder?
Was spielt das also für eine Rolle?

Wenn du deine SIM Berlin nennst .. gehst du das gleiche Risiko ein wie wenn du die Domain berlin.de besitzt.

In SL wird es nur ein wenig dauern bis die Stadt Berlin diesen Anspruch für sich geltend macht.

Es dürfte schwierig werden eine Marke die erst in SL als bekannter Begriff gewachsen ist später auch im RL zu beanspruchen. Wer immer diese im RL zuerst als Marke einträgt hat nun mal den Anspruch daran. Zumindest solange bis das keiner widerlegen kann oder Einspruch erhebt . danach wird das gerichtlich geklärt. Das Endergebnis eines solchen Verfahrens ist ziemlich unberechenbar.
 
Swapps Swenson schrieb:
Bitte mal nach Urheberrecht oder so ähnlich suchen.

Ja, ich habe die Threads gelesen, diese beschäftigen sich aber hauptsächlich mit Urheberrecht (USA: Copyright).
Markenrecht und Urheberrecht sind aber sehr verschiedene Materien.

Deinen Ausführungen entnehme ich, dass man in Second Life eine Marke nicht wie einen User-Namen registrieren kann?

Demnach sähe es so aus, dass jemand morgen bspw. ein zweites "Apfelland" eröffnen könnte (habe ich nicht vor) und dann darauf angewiesen wäre, dass Linden Labs den ersten Machern des Apfellandes auf Antrag zu Hilfe eilt, worauf es aber keine Garantie gibt.
Sehe ich das so richtig?
 
Swapps Swenson schrieb:
Wo liegt der Unterschied?Dir geht es doch um die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, oder? Was spielt das also für eine Rolle?

Nein, eben nicht. Urheberrecht und Markenrecht sind zwei verschiedene Dinge.


Swapps Swenson schrieb:
Wenn du deine SIM Berlin nennst .. gehst du das gleiche Risiko ein wie wenn du die Domain berlin.de besitzt.

Eben nicht, denn das deutsche Recht gilt ja in den USA nicht und nur das US-Recht ist für Second Life zuständig.
 
Harlequin Stenvaag schrieb:
Demnach sähe es so aus, dass jemand morgen bspw. ein zweites "Apfelland" eröffnen könnte (habe ich nicht vor) und dann darauf angewiesen wäre, dass Linden Labs den ersten Machern des Apfellandes auf Antrag zu Hilfe eilt, worauf es aber keine Garantie gibt.
Sehe ich das so richtig?

Meiner bescheidenen Meinung nach : Ja!

Trotzdem steht dir natürlich der Rechtsweg offen.
Aber nicht mal ein Rechtsanwalt könnte dir garantieren wie das ausgeht.

EDIT: Zitat hinzugefügt
 
Genau den Rechtsweg - der in den USA liegen müsste - will ich ja nicht beschreiten, wie ich eingangs schrieb.
Deswegen meine Fragen, wie das Markenrecht in Second Life umgesetzt wird.
 
Stimmt auch wieder ... wie man sieht sollte man sich auf die Aussagen eines Hobby-Juristen wie mich nicht verlassen. :oops:

Mein "Ja " bezog sich auf deine Frage!
Deshalb habe ich jetzt das Zitat hinzugefügt
 
Das wäre übrigens auch nur dann relevant, wenn diese Marke in USA geschützt wäre, denn ob diese in Deutschland geschützt ist, spielt für Second Life (USA) ja gar keine Rolle.

Das halte ich so nicht für richtig. Die Gleichung SL = USA wird so nicht aufgehen. Es dürfte vielmehr darauf ankommen, wer zu welchem Zweck was für eine Marke inworld benutzt. Bsp.: verwendest du eine (nur) in Deutschland geschützte Marke in SL auf einer überwiegend von deutschen Nutzern besuchten Sim, um deine (sl)produkte zu vermarkten, dürfte dies höchstwahrscheinlich eine Verletzung des deutschen Markenrechts darstellen. Es gibt zu dem Thema zwar (noch) keine deutsche Rechtsprechung, aber es drängt sich ja auf, von einer Parallele zum Internet auszugehen. Da spielt es aber auch keine Rolle, ob du gegen deutsches Markenrecht auf einer .de oder einer .com-Seite verstößt. Es geht nur um die Frage, ob du dich an den deutschen Markt wenden wolltest.

Genauso werden es deutsche Gerichte bei sl sehen.
 
Gunwald Soderberg schrieb:
Es gibt zu dem Thema zwar (noch) keine deutsche Rechtsprechung...

Ich halte die Rechtslage für eindeutig. Server- und Firmensitz sind die USA.
Somit kommt ausschliesslich US-Markenrecht (und US-Recht generell) zur Geltung.
Ob auch von Deutschland aus sich Kunden an Firmen nach US-Markenrecht als Kunden wenden, ist dabei aus der Perspektive deutschen Markenrechts unerheblich.
 
Harlequin Stenvaag schrieb:
Gunwald Soderberg schrieb:
Es gibt zu dem Thema zwar (noch) keine deutsche Rechtsprechung...

Ich halte die Rechtslage für eindeutig. Server- und Firmensitz sind die USA.
Somit kommt ausschliesslich US-Markenrecht (und US-Recht generell) zur Geltung.

So eindeutig ist das m.E. nicht, im Gegenteil.
Für eine Verletzung des Markenrechts ist nicht relevant, in welchem Land das Werkzeug, d.h. der Server, sich befindet, sondern in welchem Land der Markenrechtsverletzer seine Tat begangen hat.
So ist ein Deutscher,der eine Markenrechtsverletzung in SL begeht, sehr wohl in Deutschland verklagbar.
 
Rigoletto Schroeder schrieb:
So eindeutig ist das m.E. nicht, im Gegenteil. Für eine Verletzung des Markenrechts ist nicht relevant, in welchem Land das Werkzeug, d.h. der Server, sich befindet, sondern in welchem Land der Markenrechtsverletzer seine Tat begangen hat. So ist ein Deutscher, der eine Markenrechtsverletzung in SL begeht, sehr wohl in Deutschland verklagbar.

Nur wenn er von Deutschland aus eine Verletzung des US-Markenrechts begeht wäre dies für Second Live relevant.
In den USA kann aber gar keine Markenrechtsverletzung nach deutschem Recht begangen werden. Nicht nur der Server sitzt in USA, sondern auch der Firmensitz von Linden Lab.
Eine deutsche Marke ist aber in den USA nicht geschützt, es sei denn, sie wird in den USA nach US-Recht registriert. Wenn man also in den USA - d.h also auch in Second Life - eine deutsche Marke betreibt, die nicht auch in USA angemeldet ist, begeht man gar keine Markenrechtsverletzung.
 
Für Second Life ist erst einmal gar nichts relevant. Second Life ist kein Gericht und keine Staatsanwaltschaft.
Wenn ein deutscher Anwalt eine Abmahnung verschickt, weil ein Deutscher gegen deutsches Markenrecht (relativ billig, Gerichtsstand Deutschland) oder von Deutschland aus gegen US-Markenrecht (Gerichtsstand USA, Pleite sicher) verstossen hat, ist der in Deutschland sitzende "Täter" dran.
Second Life ist kein rechtsfreier Raum. Ich kann auch von Deutschland aus gegen US-Markenrecht verstossen, wenn ich dies US-Bürgern (und in SL ist das ja wohl unstrittig) zugänglich mache. Und dann bin ich auch dran, auch wenn diese Marke in Deutschland nicht registriert ist.
 
Durch Akzeptieren der TOS (Terms of Service) unterwirft man sich dem US-Recht, insbesondere dem des Staates Kalifornien.

Eine Markenrechtsverletzung könnte m.E. dann auch nur dort juristisch behandelt werden. Ich schätze fast, dass sich ein deutsches Gericht für nicht zuständig erklären würde, auch wenn es eine sich um eine deutsche Marke handeln würde.
 

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