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Rechte zum Video anschauen in SL

moppi08

Nutzer
Hallo
Darf ich eine gekaufte DVD Streamen und bei einem Privaten Video Abend mit freunden in Second live anschauen???
Oder habe ich da schon ein Recht verletzt???

Mit freundlichen Grüßen
Moppi08
 
Eng gesehen darfst du das nicht.
Zuhause im RL bis zu einer gewissen Zahl Freunde.
Aber streamen ist verbreiten und nicht einfach anschauen.
 
Uuuhhh, ich suche schon so viel Jahre nach mp4 Stoff ;)
Gibt herzlich wenig ....
Ich selber nutze Playlisten von Youtube.
Rufe einfach die Playlist in Youtube auf und packe die Webpage dann auf ein Prim.
Dann die Textur so verschieben und vergrößern bis das Video genau auf das Prims passt.
Dann bei Medien im Landmenü Webcontent (hier kommt auch die Playlist - URL rein)auswählen starten, fertig.
Du kannst natürlich auch fertige Youtube TV´s für SL kaufen, die sind aber teuer und spielen meist nur ein Song ab.
Mit meiner Lösung kannst du eben nach Themen, Artisten, Musikrichtung suchen und gefundene Playlist abspielen.
Schwupps schon hast du stundenlangen Genuss :)
Klar, nicht alle Titel laufen in GER (wegen GEMA etc. ) aber 90% klappt schon und Stücke die nicht gehen werden einfach automatisch übersprungen.

Hört sich kompliziert an, ist es aber eigentlich nicht .....
Ach ja, einmal richtig ausgerichtet, merkt sich das Prim die Textur und somit die korrekte Stellung, so das man das ausrichten nur einmal machen muss.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ja.Ok
Wie machen denn die Kinos das in SL?
Oder DJ ?
Wie kommen die an ihe sachen?
Denke mal gekauft mit den Lizenzen oder?
 
Jeep, die bezahlen GEMA^^ Oder mieten einen Stream wo die Gebühren drin sind.

Oder machen es illegal und hoffen das keiner sie anscheisst ^^.
 
Ich nicht, aber hier laufen eine Menge DJ und DJanes rum die dir da helfen können :)
 
Die GEMA hat mit den Videos nur teilweise zu tun, die GEMA ist nur für Tonwerke zuständig. Bei ihr muss man die Aufführung einer öffentlichen Filmvorführung anmelden und für die darin enthaltene GEMA-Musik zahlen. Aber für den Film an sich ist die GEMA nicht weiter zuständig. D.h. da sind die Firmen zuständig, die diese Filme verleihen; bei deutschen Werken sind die z.B. meist im Verband der Filmverleiher e.V. (VdF) organisiert. Und wer einen Film öffentlich vorführen oder gar senden will (--> Streaming als Webstream), der muss zusätzlich direkt mit den Filmverleihern die Bedingungen und den Ausleihpreis aushandeln. (Wobei meist generell keine Genehmigungen für ausserschulische/ausseruniversitäre Aufführungen in Kneipen/Clubs/etc. erteilt werden, wenn man keine Kinolizenz mit dem Verleih ausmacht...)

Und rechtlich ist das Streamen an Freunde in SL schon ein bisschen eine Grauzone.
Wenn man das so gestaltet, dass man nur einem engen Personenkreis von Freunden und guten Bekannten den Zugang zu diesem Werk ermöglicht, dann ist das natürlich keine öffentliche Vorführung, sondern eine private.
Aber "irgendwie kennen" reicht dafür nicht. Man muss schon "engere Bande" (Zitat BGH zu diesem Thema) miteinander haben. Z.B. ist es dann eine private Vorführung, wenn man mit seinen Freunden bei sich zuhause einen DVD Abend macht. Es ist vermutlich sogar dann noch eine private Vorführung, wenn man sich mit seinen Freunden und engen Bekannten ein kleines Kino mietet (oder einen Saal in einer Kneipe) und sich dann dort den Film nur mit denen anschaut.
Aber eine Hochzeit, bei der z.B. irgendwelche Geschäftskollegen eingeladen sind, die ist keine private Veranstaltung mehr. Und eine Weihnachtsfeier des Vereins oder der Firma ist auch keine private Veranstaltung mehr, wenn man den Kriterien des BGH folgt. Auch wenn sie nicht öffentlich sein sollte, sondern nur für Mitglieder des Vereis bzw. für Firmenangehörige. Denn da fehlen die "engen Bande", die engen persönlichen privaten Beziehungen.

Wenn man also einen Webstream aufmacht, diesen mit einem Passwort sichert und das Passwort dann nur engen Freunden in SL weitergibt, dann ist das eben ziemlich "grauzonig" und ob das nun eine private Veranstaltung ist oder nicht, sollte man beim DVD Streamen ertappt werden, das hängt stark von dem Eindruck eines Richters ab, den dieser von der ganzen Geschichte bekommen hat.
Ich persönlich würde eher mal auf "nicht privat" und "nicht erlaubt" tippen, wenn man nicht wirklich enge Beziehungen zu den anderen Usern hat und z.B. nicht nur in SL hin und wieder Kontakt hat, sondern auch regelmäßig und öfters über diverse andere Medien (Telefon, Skype, mail...) kommuniziert. Oder sich gar hin und wieder mal die Hand schüttelt, wenn das möglich ist.

Achtung: Das ist meine private Meinung zu diesem hypothetischen Fall.
Wer eine Verbindliche Auskunft will, der braucht einen Anwalt. Wobei die Gebühren für eine Erstberatung meist geringer sind als die Gebühren für die Nachlizenzierung eines ohne Erlaubnis gestreamten Films. Deutlich geringer.
 
.... mittlerweile finde ich deine ausführlichen Antworten richtig gut :)
Bin selber zu faul so erschöpfend zu antworten.
 
Shirley hat die korrekte Antwort bereits gegeben.

Aber unter uns (aber bitte bezieh dich nicht auf mich^^): Wenn du mit deinen Freunden in SL nen Film zusammen anschaust, wird im Normalfall kein Hahn danach krähen. Ok die stream URL sollte vielleicht nicht grad in nem öffentlichen Verzeichnis stehen aber sonst... pfft.

Es gibt aber auch Videotheken in SL. Dort kann man Filme ausleihen die man in SL anschauen kann. In dem Fall liegt der Rechtekram bei denen, damit solltest du also auch auf der sicheren Seite sein.
 
Ja die antwort ist sehr sehr Gut.Habe jetzt verstanden.Und laß es mit dem Film vorführen.Beschränke mich auf die sreams von you tube oder ähnliches.
 
In secend live einen aktuellen Film auf deutsch habe ich leider so gut wie noch nie gesehen. Habe einen Thread daruber gelesen ist das rechte Problem bei uns.
 

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