Nein es wird schon seit einiger Zeit auch basierend auf dem Paragraphen 184 in
SL geandet..genauer zu sagen seit Februar.
Dieser Paragaph schliesst alle Medien ein, laut BGH auch Pixel.
Also ist auch Virtual real verboten in diesen Sinne.
Wenn du den Report gesehen hast, weisst du was dort passiert ist..und das genau dieses nicht nur Pervers ist..sondern auch verboten gehört Meow.
http://dejure.org/gesetze/StGB/184a.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html
§184a und §184b sind wichtig da sie voll in §184c p1abs.1 eingehen, ausgeschlossen von §184c p1abs.1 ist nur §184p1abs.1.
Und wichtig bei §184c ist dieser Abschnitt (fettgedruckt = wichtig und voll anwendbar auf Secondlife)
wer eine pornographische Darbietung durch Rundfunk, Medien- oder
Teledienste verbreitet.
Teledienst heisst nicht Telefon..sondern Telekomunikation, also laut TKG ist somit auch das Internet mit all seinen Bestandteilen genannt, und da Secondlife eine bestandteil dieses ist, ist das TKG als wie auch das StGB §184 forfolgend (184, 184 a-c) anwendbar.
Das zur Info
Und §184a war Thema vor ein paar Wochen, wo auch die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Tierpornographie zwichen Mensch und Furry.