Sasina Beattie schrieb:
Naja dann kommen wir von einem ins nächste. Was sind Kinder ? Ist die gesetzliche Grenze von 18 wirklich moralisch so starr zu sehen. Es gibt sicher genug sechzehnjährige die nicht mal ein müdes lachen für alles in [...]
Da werden leider gerne folgende Begriffe und die rechtlichen Konsequenzen verwirrt (sowohl in den Medien als auch in den Foren...)
Kinder = Menschen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (also alles von 0-13 incl)
Jugendliche = Menschen ab dem 14. Geburtstag bis zum 18. Geburtstag (=vollendeten 18. Lebensjahr)
Heranwachsende = Menschen ab 18 bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
0-13: Jeglicher sexuelle Handlung am Kind oder mit dem Kind oder vor dem Kind (!) ist strafbar, ebenso das Erstellen oder gar Besitzen (!) von Schriften (=Texte, Bilder, Filme, MP3 etc), die eine solche Handlung zum Inhalt haben (auch, wenn es ein rein fiktionaler Text ist, eine Animation, eine Zeichnung etc). Das ist ein Offizialdelikt: Der Staatsanwalt MUSS ermitteln, wenn er davon Kenntnis erlangt, und ist auch derjenige, der ggf. einen Strafantrag stellt. Wenn zwei 13-jährige im Bett landen ist das jedoch unkritisch, weil sie beide noch nicht strafmündig sind.
14-18: Sex erlaubt, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten es erlauben. Wenn zwei 14-jährige einvernehmlich im Bett landen, können die Eltern des einen Teils den anderen anzeigen! Rechtlich bedenklich: Er 14, sie 13.
18-21: Alles ist erlaubt, allerdings untelriegt ein "Täter" u.U. noch dem Jugendstrafrecht.
Wenn ich meinen
Avatar als 17jährige verkleide und im Escort arbeite ist das rechtlich in Deutschland irrelevant, weil über 21 bin und sexuelle Kontakte mit mir nicht strafbar sind. Und Geschichten über Sex mit Jugendlichen sind zwar moralisch diskussionswürdig, aber nicht strafbar.
Wenn eine 17jährige im "echten"
Grid in einem Escort arbeitet und aus ihrem Alter keinen Hehl macht, dann ist der Kunde in Gefahr, von ihren Eltern angezeigt zu werden. Es ist ausschließlich deren Entscheidung, ob sie es tun oder nicht. Er kann sich jedoch möglicherweise auf Irrtum berufen, wenn sie sagt, sie sei 18.
Wenn ich meinen
Avatar als 12jährige verkleide und das gleiche mache, dann ist der sexuelle Kontakt mit mir nicht strafbar, aber ich mache mich u.U. strafbar, weil ich möglicherweise durch Screenshots, Chatprotokolle oder ähnliches wenigstens Beihilfe dazu leiste, dass jemand entsprechende Schriften erstellt. Wobei Staatsanwälte schonmal kreativ den Schriftenbegriff auf Caches oder nicht gespiecherte Bildschirmdarstellungen etc. ausdehenund damit mitunter durchkommen - damit wäre eine Strafbarkeit per se gegeben.
Wenn eine echte 12jährige das macht, dann *muss* ein Staatsanwalt, der davon erfährt, die Kunden ermitteln und verfolgen, weil sie sexuelle Handlungen mit, an oder vor einem Kind vorgenommen haben. Das mit dem Herstellen der "Schriften" kommt noch hinzu.
Hätt ich ne SIM oder nen Club oder so würde ich minderjährig aussehende
Avatare rauswerfen. Wär mir zu riskant, es gibt Presseberichte, die sicher keiner will.
;-) E.