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Sim kaufen?

Samantha Smadga schrieb:
Manchmal sind Angebote von 5000 L$ oder gar 0 für eine Lowprim SIM zu erhaschen.

Also bei solchen Angeboten wäre ich persönlich jetzt etwas skeptisch :shock:

Was kann man denn da falsch machen?
Im übelsten Fall zahlt der private SIM-Verkäufer seine Tier nicht an LL und das Land wäre weg.
Gleiches würde mir aber auch drohen wenn ich für die SIM vorher 50 oder gar 100 K gelöhnt hätte.

Und natürlich sollte man wissen, was man mit der Lowprim-SIM anstellen will.
Nicht ohne Grund hat LL diese SIMs Openspace... genannt. Für große Malls und jede Menge aufwändige scripts sind sie sicher denkbar ungeeignet.
Aber der durchschnittliche "Naturliebhaber", der die SIM just for fun nutzt, wird es sicher ne annehmbare Variante sein.

Ich bin jedenfalls mit meiner lowprim sim, die ich fast für lau erworben habe sehr zufrieden.
 
Cynthia Ultsch schrieb:
Hallöschen liebä gemeinde! :lol:

Ich mach´s kurz... Erstemo an die mods... Wenn ich hier falsch bin... seit so gut und verschiebt es.. :D


Sodele, ich bin was Sim´s angeht nen völliger noob... Bisher hatte ich nur kleinere Länder gemietet oder gekauft und dann eben die monatliche tier bezahlt...

Uhm... Aktuell bin ich auf der suche nach was EIGENEM... für meinen Mainshop und zwei bis drei dinge mehr....

Da bin ich hier doch eben auf einen Banner gestossen... :O und dachte erstmal "Hoppla, das liest sich doch sehr seehhhr nett!"

40k linden zum kauf und die monatliche tier 27.500linden fpr 65536m² mit 3750 prims...

Jetzt komm ich aber ins grübeln, weil ich immer dachte... eine eigene sim sei so scheiss teuer !

Wär über ein paar Informationen sehr dankbar!


grüßlis Cynneh!

das mit den kleinen sim ist eine tolle sache und im grunde kann man auch nicht viel falsch machen.
eines solltest du jedoch bedenken. Die Sim gehört nie wirklich dir sondern dem Estrate Besitzer der sie kauft. Bezahlt er die Tier nicht ist die Sim weg und somit ist auch der Landwert (40.000 Linden) weg.
im Grunde sind diese Angebote reiner Landverkauft wie er tag täglich in Sl passiert nur das es halt Sim´s sind.

anna
 
@Wile: danke

Im Zusammenhang mit dieser Frage werden wir auch immer wieder gefragt, warum wir bisher keine Mehrwertsteuer berechnet haben. Die einfache Antwort lautet, dass es bisher für Linden Lab möglich war, diese Kosten der Mehrwertsteuer zugunsten dessen EU-Kunden aufzufangen und zu tragen.

@ Daniel: Irgendwie unglaublich, dass LL in Amerika keine Umsatzsteuern zahlen braucht. Ist das wirklich so? :shock:

Was für ein Land! Bei uns ist Bockwurst Ede schon dabei, wenn er nicht eine von zwei täglich verbrauchten Würstchen selbst auf isst...

OK, ich halte die Klappe ;-)

LG Sepp
 
Sepp Ochs schrieb:
@ Daniel: Irgendwie unglaublich, dass LL in Amerika keine Umsatzsteuern zahlen braucht. Ist das wirklich so? :shock:

Es gibt keine US-weite Mehrwertsteuer, nur bundesstaatweise unterschiedliche Sales Tax. Und wie gesagt, davon sind Internetdienstleistungen ausgenommen. Sogar Internetverkäufe insgesamt soviel ich weiß. Wenn ich in einem New Yorker Laden eine Kamera kaufe, muss ich dort die NY Sales Tax zahlen. Kaufe ich aber von Florida aus im Online-Shop dieses Ladens, zahle ich keine.
 
Sveta Takaaki schrieb:
Stari Novi schrieb:
wozu eigentlich ne SIM kaufen solange es Hirnies gibt die ne Full-Sim mit 15000 Prims und Estate Rechten für 100000 vermieten?

Ich will ja jetzt nicht lästern Stari, aber würdest Du das tun? Du kaufst eine Sim um gut 1.000 USD und vermietest die dann um 100.000 L$, wie lange kannst Du da überleben? Da legst jeden Monat drauf und irgendwann verschwinden die Estates beim Linden Land Gouvener und sind weg. Und dann steht man auf der virtuellen Strasse und hat nichts von einer Sekunde auf die andere.
Diese Händler schaufeln und bekriegen sich selbst ins Grab und reissen unschuldige mit sich.
Ich weiss aber auch das Du das nicht tust.

lg
Sveta

Nö Sveta würde ich nicht aber ich werde bei den Amis mieten. Spare mir den Kaufpreis und zahle die gleiche Steuer wie an Linden Lab. Ich sehe im Moment keinerlei Vorteile für einen SIM-Kauf. Hab ne Full SIM und 2 LowPrims und ich denke....rausgeschmissenes Geld gewesen. Hätt von Anfang an nur mieten sollen.

Der Ami zahlt ned drauf...er verdient sogar was...zahlt ja keine Mehwertsteuer.
 
Shirley Iuga schrieb:
Daniel Regenbogen schrieb:
100,000 L$ Miete pro Monat für eine Full-Prim-SIM sind ein gutes Angebot, definitiv steckt da kein Hirnie dahinter wenn man "nur" knapp 81,000 L$ pro Monat braucht, um die Kosten zu decken. Immer ausgehend von Nicht-Märchensteuer-Verpflichteten - aber selbst wenn man die zahlen muss, bleibt immer noch ein kleiner Profit übrig.

<OT>
Nja, Stari ist selbst Landhändler, und Leute, die eine Sim knapp über Unkostenpreis vermieten, die dürften ihm da ein bisschen ungelegen kommen.
Ist halt alles eine Frage des Standpunktes, und bei manchen Argumentatationen sollte man sich sie Leute ansehen und überlegen, weshalb sie was machen.
Siehe auch die Posts im vorher erwähnten Low-Prim-Sim Thread, wo einige Landhändler die LowPrim Sims als Idealen Ort anpreisen um eine Riesenparty mit > 50 Leuten zu veranstalten und dicke Malls draufzusetzen.

Natürlich sind nich alle Landhändler so (um z.B. Daniel mal explizit zu erwähnen!), aber Marketing ist auch hier im Forum sehr oft zumindest unterschwellig vorhanden, wenn Händler posten.
Und ohne eine gewisse Medienkompetenz geht man dem dann wie im RL der allgegenwärtigen Schleich-Fernsehwerbung auf den Leim...nicht zuletzt wegen fast polemischer Formulierungen wie "Nur ein Hirnie vermietet eine Full Prim Sim für 100 000 L$".
</OT>

In der Regel bezahle ich 98000 bis 100000 Steuer an Linden Labs monatlich. Das ist dann ned knapp über dem Unkostenpreis sondern exakt der Unkostenpreis deutscher SimOwner. Und da gehen die Amis her und verlangen von ihren Mietern das gleiche Geld wie LindenLabs von uns. Wie bitte würdest Du die denn bezeichnen wenn sie in dem Geschäft wo Du tätig bist unter deinen Preisen arbeiten? Kleine Anmerkung noch...Stari ist kein Landhändler sondern Vermieter von 1-2 Häusern....nutz nur hin und wieder die Gelegenheit wenn sich eine ergibt...:)
 
Stari Novi schrieb:
In der Regel bezahle ich 98000 bis 100000 Steuer an Linden Labs monatlich. Das ist dann ned knapp über dem Unkostenpreis sondern exakt der Unkostenpreis deutscher SimOwner. Und da gehen die Amis her und verlangen von ihren Mietern das gleiche Geld wie LindenLabs von uns. Wie bitte würdest Du die denn bezeichnen wenn sie in dem Geschäft wo Du tätig bist unter deinen Preisen arbeiten?

Marktwirtschaft. Sie haben einen Preis, der für sie selbst wirtschaftlich ist - es ist nicht deren Problem, dass dank der EU andere Anbieter einen solchen Wettbewerbsnachteil haben. Oder erwartest du im RL, dass ein Händler, der eine gute (sprich:billige) Einkaufsquelle hat, aus Rücksicht auf diejenigen, die nicht diese Quelle haben, seine Preise künstlich hoch hält? Ist der Händler mit dem günstigen Einkaufs- und dadurch günstigen Verkaufspreis böse, weil er das ausnutzt? Nö. Ist das schön für die benachteiligten Händler? Nö. Wäre ich glücklicher, wenn es keinen VAT-Aufschlag gäbe? Ja. Im offiziellen Blog wurde gerade eine Diskussion durch LL angestoßen zu dem Thema - ein Vorschlag, den ich persönlich voll unterschreibe, wäre, dass Rechnungen von LL in L$ bezahlt werden können - dann wäre auch keine Märchensteuer fällig.
 
Leg Dir ne UST ID zu und dann hast Du das Problem nicht;-)

Wer Unternehmer spielen will, sollte sich auch an die gegebenen Spielregeln halten und wenn Du es geschickt anstellst, verwirft Dir das Finanzamt das ganze nichtmal als Liebhaberei;-)


gruss

Milo
 
Milosh Glasgow schrieb:
Leg Dir ne UST ID zu und dann hast Du das Problem nicht;-)

Wer Unternehmer spielen will, sollte sich auch an die gegebenen Spielregeln halten und wenn Du es geschickt anstellst, verwirft Dir das Finanzamt das ganze nichtmal als Liebhaberei;-)


gruss

Milo

Klar haste das Problem auch dann. UST IDNr. befreit ned von der Steuerpflicht.
 
Milosh Glasgow schrieb:
Leg Dir ne UST ID zu und dann hast Du das Problem nicht;-)

Wenn ich sowas lese dreht sich mir der Magen um :twisted:

Der Vorsteuerabzug ist keine Steuerbefreiung. !!

Mal (stark vereinfacht) rechnen:

Version 1 ohne VAT-ID bei LL angegeben ( Kleinunternehmer + Privat ) ->
Kauf 100 EUR + 19% Steuer = 119 EUR Ausgaben
Einnahmen z.B. 130 EUR = 11 EUR Gewinn -> abzuglich ca. 4 EUR Steuern und Abgaben = 7 EUR in der Tasche.

Version 2 mit VAT-ID bei LL hinterlegt ( 'normale' Firma ) ->
Kauf 100 EUR + Null Steuern = 100 EUR Ausgaben + 19 EUR Steuerschuld beim Finanzamt
Einnahmen wie oben 130 EUR = 30 EUR Gewinn -> minus 19 EUR Steuerschuld + 4 EUR Steuern auf Gewinn und Abgaben = 7 EUR in der Tasche.

Version 3 ohne eine VAT-Pflicht ( Ami's, Schweizer etc ) ->
Kauf 100 EUR + Null Steuern = 100 EUR Ausgaben und Null Steuerschuld
Einnahmen wie gehabt 130 EUR = 30 EUR Gewinn -> minus nix = 30 EUR in der Tasche.

Bei 1 + 2 gibs am Ende keinen Unterschied, während 3 sich freuen kann.

Nochmal: Ein Vorsteuerabzug ist ein zeitlich begrenzter Verzicht auf einen Betrag der sich nicht in Luft auflöst.

Genauso falsch ist die Meinung mancher, wenn ein Geschäftsinhaber der die Leasingrate für den Firmenwagen von der Steuer absetzt hat sich nach drei Jahren ein Auto vom Finanzamt bezahlen lassen. :shock:

lg, Manu
 
Hmmm

deine 2 Version verstehe ich nicht ganz

wenn ich als Händler irgendwo meine Ware einkaufe zahle ich trotzdem an den Verkäufer 19% UST als Vorsteuer. Diese Vorsteuer hol ich mir dann beim Kunden durch die "MWST" wieder, da die UST ja eine reine Verbrauchersteuer ist und der Händler da keinen Cent für aufbringen muss
Daher versteh ich nicht warum die Angabe der UST ID bei LL von der Vorsteuerpflicht befreit.
Ist es so weil LL seinen Sitz in den USA hat?

LG

Cecania
 
Manu Toll schrieb:
Milosh Glasgow schrieb:
Leg Dir ne UST ID zu und dann hast Du das Problem nicht;-)

Wenn ich sowas lese dreht sich mir der Magen um :twisted:

Der Vorsteuerabzug ist keine Steuerbefreiung. !!

Mal (stark vereinfacht) rechnen:

Version 1 ohne VAT-ID bei LL angegeben ( Kleinunternehmer + Privat ) ->
Kauf 100 EUR + 19% Steuer = 119 EUR Ausgaben
Einnahmen z.B. 130 EUR = 11 EUR Gewinn -> abzuglich ca. 4 EUR Steuern und Abgaben = 7 EUR in der Tasche.

Version 2 mit VAT-ID bei LL hinterlegt ( 'normale' Firma ) ->
Kauf 100 EUR + Null Steuern = 100 EUR Ausgaben + 19 EUR Steuerschuld beim Finanzamt
Einnahmen wie oben 130 EUR = 30 EUR Gewinn -> minus 19 EUR Steuerschuld + 4 EUR Steuern auf Gewinn und Abgaben = 7 EUR in der Tasche.

Version 3 ohne eine VAT-Pflicht ( Ami's, Schweizer etc ) ->
Kauf 100 EUR + Null Steuern = 100 EUR Ausgaben und Null Steuerschuld
Einnahmen wie gehabt 130 EUR = 30 EUR Gewinn -> minus nix = 30 EUR in der Tasche.

Bei 1 + 2 gibs am Ende keinen Unterschied, während 3 sich freuen kann.

Nochmal: Ein Vorsteuerabzug ist ein zeitlich begrenzter Verzicht auf einen Betrag der sich nicht in Luft auflöst.

Genauso falsch ist die Meinung mancher, wenn ein Geschäftsinhaber der die Leasingrate für den Firmenwagen von der Steuer absetzt hat sich nach drei Jahren ein Auto vom Finanzamt bezahlen lassen. :shock:

lg, Manu

Was Du schreibst, Manu, ist, mit Verlaub, völliger Quatsch.

Als Unternehmer bist Du Vorsteuerabzugsberechtigt, daß heißt, du kannst gezahlte Umsatzsteuer mit deiner eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen. Hast du keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen, bekommst du die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet.

Es gibt, für ein ordentlich angemeldetes Gewerbe nur 2 Fälle im Bezug auf LL:

1. Du gibst keine VAT-ID an:

Also zahlst Du brav die Umsatzsteuer an LL, bekommst einen Beleg, auf dem diese ausgewiesen ist und holst dir diesen bei deiner Umsatzsteuererklärung wieder.


2. Du gibst eine VAT-ID an:

Zahlst keine VAT an LL, mußt diese allerdings in deiner Buchhaltung als gezahlt angeben und durch eine Gegeneinnahme neutralisieren.


Die Angabe einer VAT-ID ändert gar nichts an der Steuerlast, es ist nur ein vereinfachtes Verfahren ohne realen Transfer von Geld. Umsatzsteuer ist bei einem Unternehmen immer ein durchlaufender Posten, hat also mit dem Gewinn am Ende nix zu tun.

Und der Vollständigkeit halber: Jeder Unternehmer muß eine Umsatzsteuererklärung abgeben, kann sich aber im Rahmen der Kleinunternehmerregelung davon befreien lassen. Kann, nicht muß.
 
Ich möchte auch mal was wissen.

Was passiert denn wenn ich eine Full Prim und 1 oder mehrere Low Prim Sims habe, und ich die Full Prim dann verkaufe ??

Was passiert mit den Low Prim?

Sag LL dann, man man darf die nicht mehr behalten und muß die auch verkaufen??

Oder nehmen die das dann so hin und man darf die Low Prim behalten?

LG
Cola
 
@Manu theoretisch hast Du mit deinen Ausführungen recht.

Praktisch sieht das ganze aber etwas anders aus.
Du darfst mir aber gerne das Finanzamt zeigen das eine Rechnugn in L$ aktzeptiert, dann nehme ich das mit der nich vorhandenn Ahnung zurück.

Und nein ich Rede NUR über UST nicht über die Einkommens und Gewerbesteuer.

Gruss
Milo
 
Salvador Alexandre schrieb:
Als Unternehmer bist Du Vorsteuerabzugsberechtigt, daß heißt, du kannst gezahlte Umsatzsteuer mit deiner eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen. Hast du keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen, bekommst du die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet.

Jetzt wirds aber vogelwild :roll:

Die Umsatzsteuer ist eine Mehrwertsteuer, das heißt ich muß als Unternehmer letztlich nur die Differenz zwischen gezahlter Vorsteuer und berechneter Mehrwertsteuer tatsächlich in meiner Kostenkalkulation berücksichtigen.
Dies gilt für die meisten Fälle im Wirtschaftsleben. In den (seltenen) Fällen des Verkaufs umsatzsteuerbefreiter Leistungen (§4 UStG) muß ich keine MWSt. berechnen, kann dann aber auch keine Vorsteuer ziehen.
Also bleibt diese komplett bei mir hängen.

Zur Veranschaulichung mal eine Grafik:

user_7936_Wertschoepfungskette.jpg


Mit anderen Worten: Wenn ich dem Finanzamt keine Ausgangsrechnungen mit MWSt. vorlegen kann, habe ich Pech gehabt.
 
Stephen Howitt schrieb:
Mit anderen Worten: Wenn ich dem Finanzamt keine Ausgangsrechnungen mit MWSt. vorlegen kann, habe ich Pech gehabt.

Als Unternehmer ist man grundsätzlich Vorsteuerabzugsberechtigt. Es kommt allerdings bei der jeweiligen Leistung darauf an, ob man die enthaltene Vorsteuer abziehen kann. Das richtet sich nach dem Ort der Leistungerbringung. Und da LL seine Leistung steuerrechtlich in Europa erbringt, kann man sie auch auch geltend machen. Würde LL die Leistung nicht in Europa erbringen, wäre gar keine VAT fällig.
 
Salvador Alexandre schrieb:
Als Unternehmer ist man grundsätzlich Vorsteuerabzugsberechtigt.

Klar, soweit herrscht Einigkeit.

Salvador Alexandre schrieb:
Es kommt allerdings bei der jeweiligen Leistung darauf an, ob man die enthaltene Vorsteuer abziehen kann. Das richtet sich nach dem Ort der Leistungerbringung. Und da LL seine Leistung steuerrechtlich in Europa erbringt, kann man sie auch auch geltend machen. Würde LL die Leistung nicht in Europa erbringen, wäre gar keine VAT fällig.

Auch hier stimme ich überein, der Volkswirtschaftler nennt sowas Dienstleistungsimport.

Daß man Vorsteuer prinzipiell ziehen kann, bestreite ich nicht.
Der wesentliche Punkt ist, daß ich Vorsteuer nur gegen von meinen Kunden erhobene Mehrwertsteuer verrechnen kann.
Wenn ich da aber nichts habe, weil ich meinen Kunden keine Rechungen schreiben kann, oder weil meine Leistungen nicht umsatzsteuerpflichtig sind,kann ich auch nichts verrechnen.
In der Kleinunternehmerregelung entfällt der Vorsteuerabzug per se.

Wenn Du da eine Lösung hast, wäre ich für eine verständliche Erklärung außerordentlich dankbar.
 
Stephen Howitt schrieb:
Salvador Alexandre schrieb:
Es kommt allerdings bei der jeweiligen Leistung darauf an, ob man die enthaltene Vorsteuer abziehen kann. Das richtet sich nach dem Ort der Leistungerbringung. Und da LL seine Leistung steuerrechtlich in Europa erbringt, kann man sie auch auch geltend machen. Würde LL die Leistung nicht in Europa erbringen, wäre gar keine VAT fällig.

Auch hier stimme ich überein, der Volkswirtschaftler nennt sowas Dienstleistungsimport.

Daß man Vorsteuer prinzipiell ziehen kann, bestreite ich nicht.
Der wesentliche Punkt ist, daß ich Vorsteuer nur gegen von meinen Kunden erhobene Mehrwertsteuer verrechnen kann.
Wenn ich da aber nichts habe, weil ich meinen Kunden keine Rechungen schreiben kann, oder weil meine Leistungen nicht umsatzsteuerpflichtig sind,kann ich auch nichts verrechnen.
In der Kleinunternehmerregelung entfällt der Vorsteuerabzug per se.

Wenn Du da eine Lösung hast, wäre ich für eine verständliche Erklärung außerordentlich dankbar.

Nach meiner Erfahrung hat das eine grundsätzlich nichts mit dem anderen zu tun. Wenn du z.B. ein Quartal hast ohne jegliche Geldeingänge, aber die Kosten laufen weiter, hast du bei der Umsatzsteuervoranmeldung ein negatives Saldo, bekommst also vom Finanzamt das Geld erstattet, also völlig unabhängig, ob du was zum verrechnen hast oder nicht. Hier zumindest spielt es also keine Rolle.

Von der Logik her wäre es, so wie Du es beschreibst, ja so, daß ein rein exportorientiertes Unternehmen keinerlei Möglichkeit hätte, die Vorsteuer für im Inland eingekaufte Leistungen rückzufordern. Das wäre ein klarer Nachteil gegenüber 'gemischten' Unternehmungen, die auch, aber nicht nur exportieren. Das würde sicher gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Ich gebe aber gerne zu, das sagt auch mein Steuerberater, daß speziell bei einer elektronischen Dienstleistung die Gesetzeslage unklar ist. Aber es funktioniert so momentan, wie gesagt.

Ich werde bei meinem nächsten Besuch beim Steuerberater diese Spezialfälle zu klären versuchen und evtl. Konkretisierungen dann hier posten.
 

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