Shirley Iuga
Forumsgott/göttin
*mal so anmerk*
Man kann auch mit freier Software (Gimp und Blender usw.) durchaus gute Skins machen, nur ist das dann nicht ganz so einfach wie mit den kommerziellen Tools.
Und man kann wohl locker das doppelte bis dreifache der Arbeitszeit rechnen, da man z.B. in Blender beim baken der Texturen auf die Modelle keine Reflexionen/Glanzeffekte mitbaken kann. D.h. da muss man dann mehrere Layers machen (Skin, Schatten, Lichter,....) und die mühsam im Gimp dann zur endgültigen Textur des Skins zusammenpfriemeln.
Bei den professionellen Softwarelösungen geht das um Welten einfacher.
Ansonsten haben Monalisa und Gina recht: Man darf in SL mit dem Content machen, was immer man eben mit dem Content in SL so machen kann. Und was man nicht machen kann (aufgrund einer Limitierung durch das SL-DRM) ist schlicht nicht gestattet.
Wenn man einen mod/transfer Skin hat, dann darf man den natürlich auch verändern und weiterverkaufen. Auch wenn das ein Skin von Versace ist, der von diesem Designer mit Signatur als "mod/trans" freigegeben wurde.
Auch 4. von Naergilien (Einen fremden Skin mit shades versehen und den dann weiterverkaufen) ist so in SL völlig legal, zumindest wenn das ein mod/trans skin ist bzw. wenn die Texturen für diesen Skin entsprechend imi DRM-System freigegeben sind.
Hintergrund ist die TOS, über die man die Rechte an seinem Content für den beliebigen Gebrauch innerhalb des Rahmens von SL (und nur für dort!) mit dem Hochladen automatisch für alle User frei gibt. Und in der man auf Rechtliche Schritte verzichtet, sollte ein User den Content in Übereinstimmung mit der TOS nutzen.
Die OpenGL Debugger usw., mit denen man Texturen rippen kann, die sind nebenbei an sich aber völlig legal, auch das Texturen rippen an sich ist nicht verboten.
Man darf aber diese gerippten Texturen dann weder ausserhalb von SL nutzen, noch darf man die (egal ob original oder geändert) wieder nach SL hochladen. Das wäre nicht nur ein Verstoß gegen das UrhG, damit würde man gegen die TOS verstoßen, was von LL mit Konsequenzen von einer Verwarnung bis hin zur Accountschließung, bei der dann die L$ und der Landbesitz (Mainland) von LL eingezogen werden...
Man kann auch mit freier Software (Gimp und Blender usw.) durchaus gute Skins machen, nur ist das dann nicht ganz so einfach wie mit den kommerziellen Tools.
Und man kann wohl locker das doppelte bis dreifache der Arbeitszeit rechnen, da man z.B. in Blender beim baken der Texturen auf die Modelle keine Reflexionen/Glanzeffekte mitbaken kann. D.h. da muss man dann mehrere Layers machen (Skin, Schatten, Lichter,....) und die mühsam im Gimp dann zur endgültigen Textur des Skins zusammenpfriemeln.
Bei den professionellen Softwarelösungen geht das um Welten einfacher.
Ansonsten haben Monalisa und Gina recht: Man darf in SL mit dem Content machen, was immer man eben mit dem Content in SL so machen kann. Und was man nicht machen kann (aufgrund einer Limitierung durch das SL-DRM) ist schlicht nicht gestattet.
Wenn man einen mod/transfer Skin hat, dann darf man den natürlich auch verändern und weiterverkaufen. Auch wenn das ein Skin von Versace ist, der von diesem Designer mit Signatur als "mod/trans" freigegeben wurde.
Auch 4. von Naergilien (Einen fremden Skin mit shades versehen und den dann weiterverkaufen) ist so in SL völlig legal, zumindest wenn das ein mod/trans skin ist bzw. wenn die Texturen für diesen Skin entsprechend imi DRM-System freigegeben sind.
Hintergrund ist die TOS, über die man die Rechte an seinem Content für den beliebigen Gebrauch innerhalb des Rahmens von SL (und nur für dort!) mit dem Hochladen automatisch für alle User frei gibt. Und in der man auf Rechtliche Schritte verzichtet, sollte ein User den Content in Übereinstimmung mit der TOS nutzen.
Die OpenGL Debugger usw., mit denen man Texturen rippen kann, die sind nebenbei an sich aber völlig legal, auch das Texturen rippen an sich ist nicht verboten.
Man darf aber diese gerippten Texturen dann weder ausserhalb von SL nutzen, noch darf man die (egal ob original oder geändert) wieder nach SL hochladen. Das wäre nicht nur ein Verstoß gegen das UrhG, damit würde man gegen die TOS verstoßen, was von LL mit Konsequenzen von einer Verwarnung bis hin zur Accountschließung, bei der dann die L$ und der Landbesitz (Mainland) von LL eingezogen werden...