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Umsatzsteuer bei SL-Gewerbe

Auf der Einnahmeseite stehen die inworld eingenommenen Spielgelder, die dann über eine Tauschbörse in Euro umgetauscht werden.

Eigentlich ist es gar kein Umtausch, sondern ein Verkauf. Der Rücktausch von Lindendollar ist ja verboten. Man verkauft hier also Spielgeld, an andere User, um dafür eine echte Währung zu erhalten. Eigentlich würde genau hier meine Ausgangsrechnung zzgl. MwSt. anfallen. Wenn ich über Ebay als Gewerbetreibende etwas verkaufe, muss ich ja auch eine Rechnung ausstellen. Nur jetzt kommt das Problem: in SL ist dieser Verkauf anonym. Wem soll also eine Rechnung ausgestellt werden? Zum Glück würde ich jetzt fast sagen oder sehe ich etwas falsch? Da eine Mehrwertsteuer auf die "Verkaufsgebühren" anfällt, denke ich, dass LL das irgendwo geprüft hat und das es so legitim ist. Aber irgendein Mosaiksteinchen fehlt mir hier noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unter der Annahme, Du hast nur deutsche Kunden (international kenne ich mich nicht aus):

Du kannst auf die Sonderregelung als Kleingewerbe verzichten. Dann berechnet LL die VAT wie gewohnt. Die taucht in der Buchführung auf. Wenn Du das Produkt (die SIMs) weiterverkaufst, musst Du in Deutschland die Umsatzsteuer ausweisen, sprich einnehmen. Von der eingenommenen Umsatzsteuer ziehst Du die an LL bezahlte Umsatzsteuer ab. Unter der Annahme, dass Du nichts unter Einkaufspreis verkaufst, zahlst Du am Ende keine Umsatzsteuer ... sondern der Endkunde.

Du kannst die Sonderregelung als Kleingewerbe beanspruchen, wenn Dein Landhandel klein genug ist. Dann zahlst Du beim Einkauf keine Umsatzsteuer und unterliegst nur der sogenannten "vereinfachten Buchführung". Vorteil: Beim Verkauf an Privatkunden kannst Du die eingesparte Umsatzsteuer weitergeben, also 19% preiswerter als die Mitbewerber anbieten. Neutral: Gewerbliche Kunden werden darauf bestehen, die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen zu bekommen. Denen musst Du also entsprechend teurer verkaufen, willst Du keinen Verlust machen. Diese ausgewiesene Umsatzsteuer muss ans Finanzamt abgeführt werden. Nachteil: Mit der Kleinunternehmer-Regelung ist es schwierig, die Umsatzsteuer auf Betriebskosten abzusetzen. Bei einer reinen SL-Landvermietung dürften sich die Betriebskosten sehr in Grenzen halten.

Selber hatte ich einen Gewerbeschein für "Entwicklung und Vertrieb von Soft- und Hardware", und umsatzmäßig (Nebenjob im Studium) war ich deutlich unter 17.500 €. Trotzdem verzichtete ich auf die Kleinunternehmer-Regelung, da die ausnahmslos gewerblichen Kunden die Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen haben wollten, und ich als "Vollkauffrau" die Umsatzsteuer auf die eigenen Einkäufe mit der eingenommenen Umsatzsteuer voll verrechnen konnte. So waren alle Einkäufe umsatzsteuerfrei, so lange sie nicht ins Privatvermögen gelangten, und solange in Summe die Einnahmen größer waren als die Ausgaben.
 
Unter der Annahme, Du hast nur deutsche Kunden (international kenne ich mich nicht aus):

Du kannst auf die Sonderregelung als Kleingewerbe verzichten. Dann berechnet LL die VAT wie gewohnt. Die taucht in der Buchführung auf. Wenn Du das Produkt (die SIMs) weiterverkaufst, musst Du in Deutschland die Umsatzsteuer ausweisen, sprich einnehmen. Von der eingenommenen Umsatzsteuer ziehst Du die an LL bezahlte Umsatzsteuer ab. Unter der Annahme, dass Du nichts unter Einkaufspreis verkaufst, zahlst Du am Ende keine Umsatzsteuer ... sondern der Endkunde.

Da gehts schon mal los. SL ist anonym. Du weisst also nicht woher deine Kunden kommen. Und hast du schon mal einen Landvermieter gesehen, der dir eine Rechnung in Lindendollar austellt und hier eine Mehrwertsteuer aufschlägt? Und meinst du tatsächlich, dass überhaupt auf Spielgeld eine Mehrwertsteuer in Höhe eines anderen Spielgeldbetrages aufgeschlagen werden kann?
 
Ich glaube ich habs jetzt. Die Umsatzsteuer ist eine Inlandsteuer. Auf Exporte fällt beispielsweise überhaupt keine Umsatzsteuer an. Der Lindendollar ist ein virtuelles Produkt auf Servern in den USA. Wenn ich Lindendollar verkaufe, tu ich das defakto in den USA, zu den dortigen Steuerregeln, die durch LL beachtet werden. Wenn mir LL etwas verkauft, müssen wiederum die hiesigen Steuerregeln beachtet werden, daher fällt hier Umsatzsteuer an.

Um meine Eingangsfrage damit selbst zu beantworten: es sollte also gehen, dass man als Gewerbetreibene ohne jede Ausgangsrechnung, sämtliche Mehrwertsteuer aus Eingangsrechnungen als Forderung gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann. Bei Exportfirmen scheint das so zu sein. Falls ein Gewerbebetrieb irgendwann mal bei mir ansteht, werde ich allerdings noch einen hoffentlich netten Finanzbeamten zu Rate ziehen, lach. Ich übernehme jedenfalls keine Gewähr für die Richtigkeit meiner Aussage.
 
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Eigentlich ist es gar kein Umtausch, sondern ein Verkauf. Der Rücktausch von Lindendollar ist ja verboten. Man verkauft hier also Spielgeld, an andere User, um dafür eine echte Währung zu erhalten. Eigentlich würde genau hier meine Ausgangsrechnung zzgl. MwSt. anfallen. Wenn ich über Ebay als Gewerbetreibende etwas verkaufe, muss ich ja auch eine Rechnung ausstellen. Nur jetzt kommt das Problem: in SL ist dieser Verkauf anonym. Wem soll also eine Rechnung ausgestellt werden? Zum Glück würde ich jetzt fast sagen oder sehe ich etwas falsch? Da eine Mehrwertsteuer auf die "Verkaufsgebühren" anfällt, denke ich, dass LL das irgendwo geprüft hat und das es so legitim ist. Aber irgendein Mosaiksteinchen fehlt mir hier noch.

Dass LL die Mehrwertsteuer einkassiert hängt mit einem Abkommen zwischen den USA und der EU zusammen. LL ist (wie andere US-Anbieter auch) seit ein paar Jahren gesetzlich verpflichtet von EU-Bürgern, die online in den USA Leistungen oder Software einkaufen, eine Landesspezifische "VAT" zu kassieren (die 19% für Deutschland) und an das jeweilige Finanzamt, d.h. nach Deutschland, abzuführen. Dazu gibt es dann soweit ich weiß für gewerbliche Online-Händler in der EU seit diesem Jahr auch noch ein paar Auflagen für die Geschäfte, man muss wohl nun jeden Verkauf, der ins Nicht-EU-Land geht, einzeln protokollieren und auf Verlangen des Finanzamts nachweisen können. Ab einer gewissen Grenze muss man das Ganze auch noch online an das Bundeszentralamt für Steuern melden.

Und hier kommen die L$ ins Spiel: Das Ding ist, dass du das "Spielgeld" eigentlich schon wieder verkaufst - und zwar an LL bzw. an die Lindex Börse. LL kauft das zwar nicht offiziell zurück, aber du hast nur einen Vertag mit LL. Und auch nur LL kriegt erst mal dein Geld. Wer dann die L$ bekommt, die du los haben willst (oder ob das "Spielgeld" überhaupt wer bekommt), darüber hast du keinerlei Kontrolle. (Anders als z.B. bei Ebay oder vergleichbaren Plattformen, bei denen man direkt von Käufer bezahlt wird, oder als bei Amazon, die wirklich nur als Vermittler auftreten). Wie das mit dem Marketplace steuerlich genau ist weiß ich auch nicht so wirklich - denn hier handelt man eben nicht mit den andern Usern. Hier handelt man im Grunde auch nur mit LL. Und LL handelt wiederum mit den anderen Usern.

Wegen der ganzen Internationalen Geschichte und den ganzen Regelungen, die man dabei beachten muss, wenn man Leistungen usw. ins nicht-EU Ausland exportiert wäre es IMHO fast schon Sinnvoll, sich mal mit einem Steuerberater an einen Tisch zu setzen und beraten zu lassen, auch wenn das bisschen Geld kostet. Finanzämter sind nämlich nicht gerade bekannt dafür dass die ein "hab ich nicht gewusst" mit einem "na dann müssen sie auch nichts zahlen.. " beantworten. Und wenn es wirklich um 5-Stellige Summen (und mehr) geht, die da an Umsatz über die Grenze geschoben werden, dann geht es auch um ordentlich Steuern und gegebenenfalls um höhere Bußgelder, sollte man irgendwelche Regelungen und Termine nicht so genau beachten. Selbst wenn du (eigenes RL Beispiel...) z.B. ein Gebäude an ein gewerbliches Unternehmen vermietest, dafür Umsatzsteuer zahlst (damit man z.B. Instandhaltung usw. abrechnen kann) und in diesem Zusammenhang deine Umsatzsteuer auch nur eine Minute zu spät voranmeldest hast du neben der schriftlichen Erinnerung gleich mal einen Bußgeldbescheid im Briefkasten.
 
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Nochmal kurz zur Klarstellung, auch wenn es den meisten (und vermutlich auch Bittersweet) klar sein wird, nur zur Sicherheit eben:

Das deutsche Finanzamt interessiert sich nur für die Geldbeträge, die aus SL in "echter" Währung herausgezogen werden. Diese Einnahmen können dann verrechnet werden mit Betriebsausgaben, wie SIM-Pachtgebühr o.ä. Was für Transaktionen in L$ innerhalb von SL laufen, interessiert in der realen Welt nicht. Außer eben, es wird durch Geldwechsel aus SL herausgeholt bzw. hineingebracht.

Wer mit anonymen Kunden rein in L$ handelt, könnte Schwierigkeiten bekommen, diese Einnahmen/Ausgaben dem Finanzamt zu belegen. Auf der anderen Seite bietet aber LL auf der Account-Seite Transaktions-Auflistungen auch für L$ Geschäfte an. Prinzipiell sollte eine ordentliche Buchführung also möglich sein, auch wenn manch ein Mitarbeiter im Finanzamt erst mal schlucken wird wegen der ungewohnten Umstände.
 
@Shirley: Danke! Deine Beiträge sind immer hilfreich. Und du hast natürlich Recht, wenn ein Gewerbe tatsächlich irgendwann mal ansteht, sollte man auch einen Steuerberater konsultieren. So ganz einfach ist die Materie leider nicht.

@Mareta: Jup, das ist mir klar, lach. Ich sag ja, wenn man einmal im Monat Lindendollar verkauft, sieht die Buchführung eines SL-Gewerbes in etwa so aus: einer Einnahmebuchung stehen ein paar Ausgabenbuchungen gegenüber, je nach dem, was man in diesem Monat so alles real für das Gewerbe benötigt. Das sollte alles auf eine Seite passen. Falls man noch Land vermietet, kommen ein paar SL-Rechnungen hinzu. Eine "Buchführung" in Lindendollar würde ich als Unsinn bezeichnen, obwohl gelegentliches Speichern der Transaktionsübersicht nicht schaden kann.
 
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So, mal vorweg.....ich mach hier keine steuerliche Beratung, obwohl ich´s könnte.

Wenn du ein Gewerbe in Deutschland anmeldest für deine Einnahmen aus SL, dann musst du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben, ob du die Befreiung von der Umsatzsteuer möchtest (Kleinunternehmer-Regelung) oder nicht, denn grundsätzlich ist jeder mit seinen Einnahmen erstmal umsatzsteuerpflichtig.

Wenn du dann als Unternehmer am internationalen Handel, was ja bei SL der Fall sein würde, teilnehmen willst, benötigst du dafür eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Mit dieser USt-ID zeigst du anderen Unternehmen das du selber einer bist.

LL verlangt die Umsatzsteuer nur von Endkunden, wie es jeder Unternehmer macht. Es kommt eben auf den Ort der Leistung an. Das Umsatzsteuergesetz regelt den Ort einer hier sonstigen Leistung. Gibst du LL deine USt-ID musst du keine Umsatzsteuer mehr an LL zahlen. Da sich zwar nicht der Ort der Leistung ändert (war früher so), aber es findet dann das Reverge Charge Verfahren Anwendung, d.h. eigentlich müsste LL die Umsatzsteuer in Deutschland dann abführen, aber mit dem Verfahren führst du sie für LL hier ab und kannst sie dir ja gleichzeitig als Vorsteuer anrechnen lassen. Unterm Strich kommt also aus der Geschäftsbeziehung weder eine Umsatzsteuerzahlung noch eine Vorsteuerüberhang raus.

Mehr würde hier den Rahmen sprengen.
 
Da gehts schon mal los. SL ist anonym.

Jain,

genau genommen musst Du, wenn Du SL als gewerbliches Medium nutzt und Dein Geschäftssitz in Deutschland ist, auch eine Anbieterkennung im Sinne des §5 TMG an deinem Shop, in marketplace und natürlich auf der Website anbringen. Diese muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Das Gleiche gilt auch für eine Datenschutzerklärung. Ich weiss macht kaum einer, ist aber eigentlich Vorschrift. Wenn Du tatsächlich planst im grösseren Stil "SL-Business" zu machen, rate ich dringend dazu diesen Vorschriften zu entsprechen, da die Strafen (vor allem im Bereich Datenschutz) ziemlich heftig sein können.

Du weisst also nicht woher deine Kunden kommen.

Das ist egal. Sobald echtes Geld fließt (z.B. von Linden Research) auf Dein Bankkonto hast Du Umsätze gemacht für die Du Steuern abführen musst. Das ist genau das gleiche wie "Kredits" bei Fotolia oder ähnliche Zahlungsysteme. Das gilt auch für Ust.die bei Deinen Preisen für Endverbraucher enthalten sein muss, es sei denn du nimmst die bereits angesprochene Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch. In letzterem Fall kannst Du aber auch keine eventuell angefallene Vorsteuer geltend machen. Was die USt. angeht die LR von Dir verlangt: Wenn Du eine Ust-ID hast und damit Gewerbetreibender, entfällt die Ust auf Land von LR. (Siehe auch Falks Beitrag).

Um diese ganze (recht komplizierte) Problematik zu umgehen, gibt es eine einfache Lösung: Registriere Dein Gewerbe in einem Land in dem keine USt. erhoben wird (z.B. Gibraltar). Vorsicht: Das entbindet Dich allerdings NICHT von der Pflicht, diese Einnahmen bei der Deutschen Einkommenssteuererklärung anzugeben, wenn Du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast (Dich mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhälts oder in Deutschland erstwohnsitzlich gemeldet bist.

Auf jeden Fall solltest Du einen Steuerberater konsultieren.

Hope that helps.

Der Sleen

Nachtrag: Gewerblich genutztes Land würde ich NIE von einem privaten Anbieter gegen LD mieten/kaufen sondern nur von einem Anbieter der mir eine Rechnung in echtem Geld aufgrund eines rechtlich gültigen Mietvertrages ausstellen kann. Das nicht nur wegen steuerlichen Aspekten sondern wegen Gewährleistung und Haftungsansprüchen. Meine Region hatte ich damals von der Betreiberfirma des Apfellandes bekommen.
 
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@Mareta: Jup, das ist mir klar, lach. Ich sag ja, wenn man einmal im Monat Lindendollar verkauft, sieht die Buchführung eines SL-Gewerbes in etwa so aus: einer Einnahmebuchung stehen ein paar Ausgabenbuchungen gegenüber, je nach dem, was man in diesem Monat so alles real für das Gewerbe benötigt. Das sollte alles auf eine Seite passen. Falls man noch Land vermietet, kommen ein paar SL-Rechnungen hinzu. Eine "Buchführung" in Lindendollar würde ich als Unsinn bezeichnen, obwohl gelegentliches Speichern der Transaktionsübersicht nicht schaden kann.

Ich glaube, Du hast mich da mißverstanden. Eigentlich wollte ich darauf hinaus, dass Du eventuell verschiedene Kunden in der Buchführung auseinander halten willst, die in der monatlichen US$ Gesamtabrechnung nicht mehr einzeln aufgeführt sind. Die Buchführung läuft immer in realem Geld. Übrigens war das "Buch" in meinem Fall damals ein stabiles Schreibheft mit Pappumschlag, in der Mitte ein senkrechter Strich gezogen und auf jeder Seite als Überschriften "Einnahmen" und "Ausgaben" hingeschrieben. Buchführung bei wenig Umsatz (wenig Bewegung) ist kein Hexenwerk und relativ leicht erlernbar. (Die Belege gingen dann chronologisch in einen Ordner, Aufbewahrungsfristen beachten!)

Bei Kleinbeträgen können auch Sammelbuchungen gemacht werden. Kaufst Du über den Monat verteilt inworld diverse Prims ein, um das Land zu dekorieren, darf das als eine Sammelbuchung mit einem US$-Betrag (oder gleich in € umgerechnet) erfasst werden.

Eine Abrechnung könnte also so aussehen: Einnahmen, Beleg von LL in US$. Selber anhand der L$ Abrechnung auseinandergebröselt in Betrag Mieter A, Betrag Mieter B, Summe Shopeinnahmen L$, Summe eigene Ausgaben inworld. Letztere gehen gleich in die Spalte "Ausgaben". Bei den Ausgaben werden die SL-Beiträge und SIM-Pacht ergänzt, außerdem ev. RL Büromaterial. Fertig ist der Monat.
 
Bei der ganzen Sache muss man auch noch den § 13b Umsatzsteuergesetz beachten. Wenn man eine Umsatzsteuer-ID bei Linden Lab einträgt zahlt man zwar keine Umsatzsteuer mehr, zahlt also nur noch $ 295/Monat für eine Sim, allerdings heißt das nicht, dass das ganze dadurch von der Umsatzsteuer befreit wäre. Die Umsatzsteuer wird in dem Fall vom Leistungsempfänger geschuldet (Reverse Charge Verfahren), man kann diese Umsatzsteuer aber gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen. Das ganze muss man aber in der Buchhaltung und in der Umsatzsteuervoranmeldung und dann natürlich auch in der Umsatzsteuererklärung angeben.
Bei Kleinunternehmern weiß ich jetzt gar nicht, ob die überhaupt eine Umsatzsteuer-ID erhalten. Falls sie eine erhalten und bei Linden Lab angeben, müssen sie mit Sicherheit die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und ein Vorsteuerabzug ist für Kleinunternehmer nicht möglich.
 
Gibts eigentlich irgend ein Land auf diesem Planeten, das auch nur ähnlich viele Steuergesetze, Regelungen und Vorschriften hat wie Deutschland? Selbst im Bürokratie-Monster USA ist das ja einfacher.

Irgendwie habe ich langsam den Eindruck, dass die gar nicht wollen, dass man hier Steuer zahlt. Oder ohne professionellen Steuerberater auch nur irgendwas von diesen zig Regelungen für sich nutzen kann.
 
Damals mit dem Gewerbeschein hatte ich es mir einfach gemacht: Ich gab eine (selbstverständlich fehlerhafte) Steuererklärung nach bestem Gewissen ab. Dann wollte ich mir das von dem Finanzbeamten erklären lassen, da ja jeder Bürger das Recht auf Hilfe hätte. Daraufhin seine Auskunft, dass das nur für Privatleute gilt. Mit einem Gewerbe müsse ich entweder einen Kaufmann einstellen, der das gelernt hat (dafür gäbe es ja schließlich den Ausbildungsberuf), das selber lernen, oder einen Steuerberater bezahlen.

Daraufhin meinte ich mit treuem Augenaufschlag, dass ich das schon irgendwie selber lerne und eben noch mal versuche. Und nochmal ... und nochmal ... bis es irgendwann passt, und wenn ich 10 Versuche brauche.

Ziel erreicht: Der Beamte bekam Angst um seine Arbeitszeit und machte mir das Angebot, dass ich meine komplette Buchführung im Amt abgebe. Dann machte ein Azubi meine Steuererklärung, und in den Folgejahren tauschte ich nur immer bei den Geldbeträgen die Zahlen aus. Als einmal ein Muster vorhanden war, ging das locker flockig von der Hand.

EDIT: Ich hatte nur gewerbliche Kunden, musste also als sogenannte "Vollkauffrau" die Umsatzsteuer separat ausweisen und ans Finanzamt abführen ... auch wenn vom Umsatz her die Kleingewerberegelung möglich gewesen wäre. Sonst hätte ich die Aufträge nicht gekriegt.
 
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