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Verwirrendes Markenrecht

Swapps Swenson

Gründer
Man lese und staune:

Markenrecht: Opel-Blitz darf auf Spielzeugauto - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Auto

Ein Auto der Marke Opel wird als Spielzeug nachgebaut und darf vom Spielzeughersteller gem. BGH-Urteil ohne Zustimmung von Opel vertrieben werden.

Kann mir jemand mal erklären wieso das BGH zu diesem Schluss kam?

Was bedeutet das im Rückschluß für Markenkopien in Second Life wenn die Markeninhaber ihre Marke für digitale/virtuelle Produkte als Marke angemeldet haben bzw. wenn sie dies versäumt haben? Macht das dann noch einen Unterschied?
 
Das heisst ja dann nicht nur das man in Zukunft in Secondlife alles nachbauen kann ohne befürchten zu müssen das man Markenrechte verletzt, sondern auch das die bisherigen Lizenznehmer die schon Jahrzehnte Modellautos bauen die Gebühren zurück verlangen werden.
 
Nicht ganz - Lizenznehmer können mit dem Namen "Opel" und dem Blitz-im-Kreis auf den Verpackungen werben (für alles, was das wert ist...)

Und spätestens wenn die Firmen selbst Produkte in einem Marktbereich (z.B. virtuelle Welten) anbieten, kann es zu Verwechslungen kommen - und fällt damit nicht mehr in den Rahmen dieses Urteils.
 
Opel hat den Blitz als Markenzeichen für Kraftfahrzeuge eingetragen aber nicht für Spielzeuge.

Das war ja der Hauptgrund wenn ich das richtig verstanden habe.

Wenn jetzt wirklich Opel auf die Idee kommt in SL Autos zu verkaufen müssten sie sich die Marke eben dort auch extra schützen lassen.
 
Ja, ist schon die Frage, ob z.B. Adidas in Europa damit durchkommen würde, wenn sie jemanden verklagen, der in SL ihre Schuhe nachbaut - mit Logo drauf.
Das sind ja auch virtuelle Modelle, wenn man es so nimmt. Solange man nicht behauptet, man hätte irgendwas mit der Firma zu tun.

Andererseits, um es auf einen Prozess ankommen zu lassen, müssste man damit in SL schon mehr als ein paar Hundert Euro verdienen.
Und erstmal handelt LL ja nach amerikanischem Recht, oder?
Also DCMA seitens der Firma, Linden nimmt die Sachen raus, dann Counter notification, die Sachen kommen wieder rein, dann geht alles vor Gericht. Da hat man zumindest erstmal Anwaltskosten und jede Menge Aufwand, auch wenn man am Ende gewinnt.
Dafür muss es sich schon richtig lohnen.
 
Zumindest macht dieses Urteil das Verstehen des Markenrechtes nicht leichter. Wäre es so klar, dann wäre man nicht bis zum BGH gegangen.
 
Opel hat den Blitz als Markenzeichen für Kraftfahrzeuge eingetragen aber nicht für Spielzeuge.

Nee, Dok, Opel hat den Blitz für Kraftfahrzeuge UND Spielzeug eingetragen:

"Die Klägerin, die Adam Opel GmbH, ist Inhaberin einer für Kraftfahrzeuge und Spielzeug eingetragenen Bildmarke, die das Opel-Blitz-Zeichen wiedergibt."

Das ist ja gerade das Erstaunliche.
 
Nö, das war aus dem Markenmagazin recht.

Spiegel online: "Der Autohersteller hat sein bekanntes Logo in Deutschland als Marke auch für Spielzeug eintragen lassen."

:mrgreen:
 
so dazu noch ein nachtrag der den fall hoffentlich ein wenig klarer macht

Bundesgerichtshof

- entscheidend is, dass opel keine spielzeugautos herstellt und somit keine verwechslungsgefahr bezueglich des ersteller des modellautos bestuende

- entscheidend ist weiter, dass das logo exakt an der stelle des autos sitzt an welcher es beim original sitzt, sodass es lediglich ei teil des modells ist, nicht aber als hinweis auf den erseller zu verstehen ist

---
was bedeutet das fuer second life:

will man virtuelle kopien realer produkte anfertigen sollte man

a) pruefen, ob die firma, deren produkte man kopieren will, nicht schon in sl vertreten ist (einen mercedes nachzubauen und zu verkaufen koennte ein teuerer spass werden, denn mercedes hat eigene modelle in sl gebaut)
b) kopiert man objekte sollte man sie exakt! kopieren. setzt man das logo einer firma an irgendeine! stelle ist es keine (virtuelle) kopie eine bestehenden produktes mehr, sondern das logo erweckt den anschein, dass es nicht teil des modells ist, sondern auf der ersteller hinweist


ich wuerde trotzdem die finger von solchen sachen lassen
 
Richtig, so ist es... wenn Opel "Blitz" und sein Markenlogo nicht für andere Bereiche als KFZ eintragen lässt, dann wird damit Tür und Tor geöffne.

Es gibt auch z.B. ein Waschmittel namens "Linux", unvergessen sind auch die Streitereien zwischen Apple Records (Beatles) gegen die jüngere Firma Apple Inc. (Computer) oder Abba (Fischprodukte) gegen Abba (Musikband) etc.pp.
 
so dazu noch ein nachtrag der den fall hoffentlich ein wenig klarer macht

Bundesgerichtshof

- entscheidend is, dass opel keine spielzeugautos herstellt und somit keine verwechslungsgefahr bezueglich des ersteller des modellautos bestuende ........

Um das noch ein wenig mehr zu verwirren, Opel stellt selber keine Spielzeugautos her, das ist richtig , aber die Adam Opel AG hat sehr wohl Spielzeugautos und sogar auch Ferngesteuerte im Verkaufsprogramm.

Opel Shop

Diese Modell werden zwar von Lizenzpartner hergestellt und zum Teil auch vertrieben, aber sie kann man auch im Opel eigenen Shop, bzw. beim Opel Vertriebspartner kaufen.

Wer weiß was die Richter da getrieben hat, eine solche Entscheidung zu treffen, dazu müssten wir Juristen sein und die Unterlagen, die den Richtern zur Verfügung standen auch mal zum lesen zu bekommen....

Aber es ist schon alles sehr sehr merkwürdig das ganze...


.
 
nee, nicht ganz bartholomew...opel hat ja seinen "blitz" als bildmarke in der klasse SPIELZEUG eintragen lassen, ABER sie stellen kein spielzeug her. das ist einer der entscheidenden punkte gewesen die zu diesem (in meinen augen lachhaftem) urteil fuehrten

dadurch, dass sie kein spielzeug herestellen, koenne keiner auf den gedanken kommen, dass dieses auto von opel gefertigt wiurde, eine verwwchslungsgefahr bezueglich des herstellers wuerde daher nicht entstehen
und
dadurch, dass das bildzeichen eben nicht irgendwo auf dem auto angebracht wurde (um zb das image/ruf/bekanntheit der marke opel zu nutzen) sondern eben nur und exakt an der stelle an der das logo auch am echten fahrzeug sitzt, ist das logo grob gesagt eben kein logo mehr, sondern nur ein fuer ein gutes modell erforderlliches bestandteil, bei dem das logo eben nun mal genau dort hingehoert

und genau deshalb hat swapps ja diesen artikel hier einegstellt:
das urteil oeffnet ANSCHEINEND jedem tuer und tor kopien von rl-markenprodukten in sl anzufertigen und zu verkaufen, es muessen nur exakte kopien sein und der markeninhaber darf nicht in sl aktiv sein.
 

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