• Bitte schaltet eure Ad Blocker aus. SLinfo kann nur betrieben werden, wenn es durch Werbung Einnahmen erzielt. Vielen Dank!!
  • Wir freuen uns, wenn du dich in unserem Forum anmeldest. Bitte beachte, dass die Freigabe per Hand durchgeführt wird (Schutz vor Spammer). Damit kann die Freigabe bis zu 24 Stunden dauern.
  • Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen.

Virtuellen Film drehen

SL-Josef

Neuer Nutzer
Im realen Leben gilt ja: Ich darf frei einsehbare Häuser (oder Schlösser, Burgen, Firmen, Denkmäler usw) von außen filmen, ohne Rechte zu verletzen.

Aber was ist, wenn ich z.B. in SL in eine Uni gehe und dort etwas mache, und dies mit einer Bildschirmaufzeichnungs-software (z.B. demobuilder) aufzeichne. Mit anderen Worten: Ich mache Filmaufnahmen in einer virtuellen Welt.

Wer hat die Rechte für Innen bzw. Außenaufnahmen: Der Landinhaber, der Landmieter, der Ersteller des Gebäudes oder der Besitzer des Gebäudes?
 
Im realen Leben gilt ja: Ich darf frei einsehbare Häuser (oder Schlösser, Burgen, Firmen, Denkmäler usw) von außen filmen, ohne Rechte zu verletzen.

Aber was ist, wenn ich z.B. in SL in eine Uni gehe und dort etwas mache, und dies mit einer Bildschirmaufzeichnungs-software (z.B. demobuilder) aufzeichne. Mit anderen Worten: Ich mache Filmaufnahmen in einer virtuellen Welt.

Wer hat die Rechte für Innen bzw. Außenaufnahmen: Der Landinhaber, der Landmieter, der Ersteller des Gebäudes oder der Besitzer des Gebäudes?

http://www.google.de/url?sa=t&sourc...sg=AFQjCNExQQLG4l5z9k0kJH8kNum9JXWIdQ&cad=rja

Die Rechte an virtuellen Gütern hat normalerweise der Ersteller, wenn nicht an Andere abgetreten, da macht SL und RL keinen Unterschied.
Wenn ein Creator absolut nicht möchte, dass seine Kreationen abgelichtet, bzw. gefilmt werden, muss er expliziert darauf hinweisen.
Beim Ablichten von Gebäuden (innen/aussen), Landschaftsaufnahmen (SIM) und Avataranhäufungen sehe ich da keinen Sinn drin, allerdings bei Lehrveranstaltungen, die aufgezeichnet werden, muss die Erlaubnis eingeholt werden.
Theoretisch gilt das Gleiche für virtuelle Theater- und Konzertaufführungen.
Allerdings kenne ich bisher keinen Fall in der virtuellen Welt, wo sich jemand beschwert hätte, dass seine Kreationen auf einer Videoplatform (yT, Vimeo, myVideo, etc) Inhalt eines Clips waren.
Aber was nicht ist, kann ja noch kommen.
 
Also ich habe mal im Apfelland 5 dumm-Avas,mit Nazi Uniform die mit erhobenem rechten Arm und Sieg Heil Geste da tanzten,aufgenommen,das Video auf myvideo eingestellt und den Link über eine Freundin an einen Linden weitergeben lassen. Mir ist danach nichts passiert,mindestens einer der auf dem Video zu erkennenden Avas ist dagegen gelöscht worden.
 
Ist in den TOS eindeutig geregelt:
You agree that by uploading, publishing, or submitting any Content to or through the Servers for display In-World in any publicly accessible area of the Service, you hereby grant each user of Second Life and Linden Lab a non-exclusive, worldwide, royalty-free, sublicenseable and transferable license to photograph, capture an image of, film, and record a video of the Content, and to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the resulting photograph, image, film, or video in any current or future media as provided in and subject to the restrictions and requirements of our Snapshot and Machinima Policy. The foregoing license is referred to as the "Snapshot and Machinima Content License."

"Publicly accessible" areas of the Service are those areas that are accessible to other users of Second Life. If you do not wish to grant users of Second Life a Snapshot and Machinima Content License, you agree that it is your obligation to avoid displaying or making available your Content to other users. For example, you may use Virtual Land tools to limit or restrict other users' access to your Virtual Land and thus the Content on your Virtual Land.
Also das was du dir anschauen kannst darfst du auch filmen und veröffentlichen.
 

Users who are viewing this thread

Zurück
Oben Unten