Im realen Leben gilt ja: Ich darf frei einsehbare Häuser (oder Schlösser, Burgen, Firmen, Denkmäler usw) von außen filmen, ohne Rechte zu verletzen.
Aber was ist, wenn ich z.B. in SL in eine Uni gehe und dort etwas mache, und dies mit einer Bildschirmaufzeichnungs-software (z.B. demobuilder) aufzeichne. Mit anderen Worten: Ich mache Filmaufnahmen in einer virtuellen Welt.
Wer hat die Rechte für Innen bzw. Außenaufnahmen: Der Landinhaber, der Landmieter, der Ersteller des Gebäudes oder der Besitzer des Gebäudes?
Aber was ist, wenn ich z.B. in SL in eine Uni gehe und dort etwas mache, und dies mit einer Bildschirmaufzeichnungs-software (z.B. demobuilder) aufzeichne. Mit anderen Worten: Ich mache Filmaufnahmen in einer virtuellen Welt.
Wer hat die Rechte für Innen bzw. Außenaufnahmen: Der Landinhaber, der Landmieter, der Ersteller des Gebäudes oder der Besitzer des Gebäudes?