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Visitor Counter aka "wer war in meinem Shop?"

Hallo zusammen

Sind solche Visitor Counter, die anzeigen wer an einem bestimmten Ort (z. B. in einem Shop) war, erlaubt? Also dass der Avatarnamen zwischengespeichert und auch angezeigt wird?

Gruss

Luke
 
Da Du die Frage im Unterforum "Rechtswissenschaft & Gesetze" stellst, gehe ich davon aus, dass Du die Frage auf das deutsche Bundesdatenschutzgesetz beziehst.

Hierauf wird Dir aber nicht einmal ein Fachanwalt eine rechtsverbindliche Antwort geben können, da derzeit nicht eindeutig beantwortet werden kann, ob ein Avatarname in Second Life als "Persönliche Daten" im Sinne des o. a. Gesetz bewertet werden muß.

Im Zweifelsfall lieber vor dem Speichern solcher Daten die Zustimmung der Betroffenen (Residents) einholen.

Nicht umsonst werden im SLinfo-Online-Tracker die Avatar-Namen ohne Zustimmung nicht angezeigt.
 
Also mit anzeigen meinte ich, sie nicht öffentlich zu machen, sondern nur auserwählten Personen (also in diesem Fall dem Shopbesitzer) anzeigen. Das sollte eine erhebliche Rolle spielen oder?

Zu der Einholung: Wäre das nicht ein bisschen umständlich, bzw. wie sollte man das machen? Und würde so eine jeweilige Abfrage nicht eher die meisten Residents nerven?
 
Also mit anzeigen meinte ich, sie nicht öffentlich zu machen, sondern nur auserwählten Personen (also in diesem Fall dem Shopbesitzer) anzeigen. Das sollte eine erhebliche Rolle spielen oder?

Zu der Einholung: Wäre das nicht ein bisschen umständlich, bzw. wie sollte man das machen? Und würde so eine jeweilige Abfrage nicht eher die meisten Residents nerven?

Zuerst mal: Was für LL zählt ist allein US-Recht. Das deutsche Datenschutzgesetz ist spätestens seit dem Zeitpunkt für deren Entscheidungen irrelevant seit sie aus SL eine "US only" Veranstaltung gemacht haben.

Und das US-Datenschutzgesetz ist in dieser Hinsicht (noch...) ziemlich lax und erlaubt recht viel. So dass das in SL vermutlich nach US-Gesetzen auch dann zulässig wäre, wenn du sogar die RL Namen speichern würdest, wenn das die Leute selbst in ihr Profil schreiben würden. Ein Verstoß gegen die TOS und gegen US-Gesetze wäre es wohl nicht mal dann, wenn du in einer simplen Liste (per llSetText über einem Prim oder so) automatisch öffentlich machst wer wann z.B. in deinem Shop durch die Tür gegangen ist. Oder wer zuletzt in den Shop gekommen ist. Es gab zwar mal Ärger in SL (und auch gelöschte Items) wegen dieser Visitor Counter mit Bild, die das automatisch gemacht haben, aber das war vor allem deswegen, weil die Dinger eben das Profilbild ohne Einwilligung des Users auf einem fremden Prim angezeigt haben, und das war eben ein Verstoß gegen das Copyright, so dass LL handeln musste.

LL sagt sogar in der Privacy Policy explizit, dass ein SL User in SL damit rechnen muss, dass bestimmte Informationen über den Account über Skripte und eine API abgerufen werden können, und dass LL eben keine Verantwortung dafür übernimmt, wenn andere User auf diese Weise oder durch die Speicherung der IP Adresse über externe Services Informationen sammeln.

http://secondlife.com/corporate/privacy.php schrieb:
Information Displayed to or Collected By Other Users

Certain account information is displayed to other users in your Second Life profile, and may be available through automated script calls and application program interfaces. This information includes your account name, account type, the date your account was established, whether or not you are currently online, user rating information, group and partner information, and whether or not you have established a payment account or transaction history with Linden Lab. Further, you agree and understand that Linden Lab does not control and is not responsible for information, privacy or security practices concerning data that you provide to, or that may otherwise be collected by, Second Life users other than Linden Lab. For instance, some services operated by Second Life users may provide content that is accessed through and located on third party (non-Linden Lab) servers that may log IP addresses.

Und in den SL Community Standards ist zwar das "remoteley monitoring copnversation without consent" verboten, also das Abhören, aber eben weder das beobachten mit der Cam über die ganze Sim oder gar von einer Nachbarsim aus (in SL kann man mehr als 2 Sims weit sehen...) noch das Einholen von Informationen über andere Avas via LSL Script. Und eben auch nicht das Anlegen einer Datenbank wer wann auf der Parzelle war. D.h. nach amerikanischem Recht und SL TOS sind die Visitor Counter wohl völlig unproblematisch.

Die Deutsche Lage, die wie gesagt für LL in SL irrelevant ist, sieht da wie schon angedeutet anders aus. Da ist anders als in den USA das Sammeln persönlicher Daten ohne wichtigen Grund per se Verboten, und sollte man den Avanamen als "persönlichen Datensatz" sehen der mit dem RL Namen vergleichbar ist, dann brauchst du in Deutschland wie Swapps schon gesagt hat auf jeden Fall die direkte Zustimmung, da reicht dann wohl auch nicht mehr ein kleines Schild irgendwo an der Wand.

Und wie das in der Schweiz aussieht kann ich dir leider nicht sagen ;-)

PS: Rechtsverbindliche Auskunft kriegst du bei einem Anwalt - und nur da.
 

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