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Was bedeutet Value Added Tax?

Morgn,

Meine Verkäufe sind wieder runter auf etwa dieses Niveau, trotz rein zahlenmäßig doppelt soviel potentiellen Kunden.

Wobei man aber auch ganz klar sagen muss, dass Second Life in den letzten Monaten einer ziemlichen Überschwemmung ausgefliefert war: tausende von neuen Shops wurden eröffnet, massenhaft Freebies mit Full-Perms verhökert, die Landpreise sind geradezu in den Keller gefallen und die mittlerweile fast übliche Kalkulation auf Dumpingpreis-Niveau trägt ihr übriges dazu bei.

"Geiz ist geil" - mit Sicherheit nicht nur in den deutschen Communitys aber man merkt (im internationalen Vergleich) doch, dass gerade wir als Deutsche in Second Life diese Mentalität geprägt haben.

Mir fällt der Nickname gerade leider nicht ein aber ein User sagte in diesen Forum einmal, dass sich der Markt selbst regulieren wird. Ich bin der Meinung, dass die Einführung der Mehrwertsteuer in gewisser Art und Weise ihren Beitrag dazu leisten wird.

Greets
Ced :)
 
Vorab sei gesagt, dass ich mich steuerrechtlich durchaus auskenne und insoweit auch fachlichen Rat geben kann.

Ich habe mich durch die vorangegangenen 19 Seiten dieses Threads durchgearbeitet und viele falsche oder halbrichtige Anmerkungen gelesen. Zutreffend im Sinne der deutschen Steuergesetzgebung war eher wenig zu finden.

Da eine Gesamtdarstellung der SL-Problematik in Bezug auf das deutsche Steuerrecht ein halber Roman wäre, kann ich diese hier nicht geben.

Umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern aller Art jedoch und zwar jeden in RL in irgendeiner Weise selbständig Tätigen, auch die meinen, SL als reine Privatunterhaltung zu betreiben, rate ich jedoch, mal mit ihren Steuerberatern über SL zu sprechen. Und zwar wegen § 13b UStG (Leistungsempänger als Steuerschuldner). Der besagt in Auszügen:

(1) 1Für folgende steuerpflichtige Umsätze entsteht die Steuer mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats:
1. Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers; ...

(2)1In den in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist;... 3Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich bezogen wird.

Liest sich für den Laien schwer, der Steuerberater wird etwas damit anfangen können.
 
Shoya Fellini schrieb:
Wieso sollte sich das Taschengeld von 300 auf 357 L$ erhöhen? Eher wird das vielleicht mal ganz eingestellt. Früher war es ja auch höher. :lol:
Die Zahlung eines höheren Mitgliedsbeitrages für einen Premium Account erfolgt erst bei künftigen Fälligkeiten. Eine Kürzung des Mitgliedszeitraumes um 19 % erfolgt nicht.

Das mit der Taschengelderhöhung sollte auch nur ein Scherz sein :D Aber ich könnte LL ja eine Rechnung stellen für virtuelle Dienstleistungen, "Aufwertung des Spielangebots durch Teilnahme, Lohn 300 L$ pro Woche" - und darauf dann die Märchensteuer aufschlagen :D :D

(nein nein, ich weiß.....)

LG - Judy

P.S.: danke für die info über die Zeit. Dann war es ja gut, daß ich im Voraus bezahlt habe :)
 
Ich hab grad für 11 Euro eine CD in den USA bestellt via Amazon Deutschland . Da stand, dass ich bis einem Wert von 20 Euro vom Zoll usw. befreit bin.

Aber für meine scheixx 9 Dollar Tie muss ich Umsatzsteuer bezahlen.

Klasse.

gruss
Tiki
 
Okay, heir ein Nachtrag von mir.

bei der ersten USD Transaktion hatte LL ja noch eine VAT draufgeschlagen (ich hatte berichtet). Inzwischen kennt LL meine USt-ID wohl, denn bei der letzten Sim-Steuer-Abbuchung gestern Nacht wurde keine VAT mehr draufgeschlagen.

Dies entspannt meine Kosten-Situation.

Liebe Grüße
Mel
 
Melina Loonie schrieb:
bei der ersten USD Transaktion hatte LL ja noch eine VAT draufgeschlagen (ich hatte berichtet). Inzwischen kennt LL meine USt-ID wohl, denn bei der letzten Sim-Steuer-Abbuchung gestern Nacht wurde keine VAT mehr draufgeschlagen.

Ich frage mich jetzt, ob ich das richtig verstanden habe:

Wenn LL also die USt-ID eines europäischen Users hat, schlagen sie keine Umsatzsteuer auf die 295US$? Dann ist es diesbezüglich wieder ausschließlich eine Sache zwischen der lokalen Finanzbehörde und dem europäischen User?
Und wenn dem so ist, macht es dann einen Unterschied in der Abrechnung mit LL, ob man Umsatzsteuerbefreiung (17500€-Grenze) genießt?

Ist dem so oder denke ich gerade verkehrt?
 
Melina Loonie schrieb:
Okay, heir ein Nachtrag von mir.

bei der ersten USD Transaktion hatte LL ja noch eine VAT draufgeschlagen (ich hatte berichtet). Inzwischen kennt LL meine USt-ID wohl, denn bei der letzten Sim-Steuer-Abbuchung gestern Nacht wurde keine VAT mehr draufgeschlagen.

Dies entspannt meine Kosten-Situation.

Liebe Grüße
Mel

Mel ich glaub du hast die ganze Sache noch nicht wirklich verstanden. Denn durch den Punkt das LL dir keine VAT mehr draufschlägt sparst du streng genommen garnichts. Denn du musst jegliche Einnahme und zwar wirklich jegliche die auf dein Bankkonto, auf das USD Konto von LL fließt versteuern. An deiner Stelle wär ich da sehr vorsichtig, erkundig dich erstmal. Denn die Behörden wissen nun auf den Cent genau was du an Vorsteuer zum Abzug bringst. Dies gilt alles nicht für die Kleinunternehmer-Regelung. Du darfst keine Vorsteuer abziehen wenn du nicht auch MwSt. ausweist und zwar bei jeglichem Verkauf. Der Vorsteuerabzug bedeutet lediglich das du die VAT bzw. Ust erst dann zu zahlen hast wenn du das Produkt/Dienstleistung weiterverkauft hast (denn Ust ist eine Endverbraucher Steuer)!
 
Xida Young schrieb:
Wenn LL also die USt-ID eines europäischen Users hat, schlagen sie keine Umsatzsteuer auf die 295US$? Dann ist es diesbezüglich wieder ausschließlich eine Sache zwischen der lokalen Finanzbehörde und dem europäischen User?
Und wenn dem so ist, macht es dann einen Unterschied in der Abrechnung mit LL, ob man Umsatzsteuerbefreiung (17500€-Grenze) genießt?
Ja, das scheint hier ähnlich wie bei ebay zu funtionieren. Wer Vorsteuer abziehen darf, braucht sie gar nicht erst an LL zu zahlen und darf sie dann eben auch nicht mehr von der eigenen Umsatzsteuer abziehen. Quasi eine Abkürzung.

Zum Unterschied Umsatzsteuerbefreiung: Dies ist vor allem ein Vorteil für diejenigen, die diese Grenze nicht erreichen, weil sie eben die eigenen Umsätze nicht zu versteuern brauchen. Aber die dürfen dann natürlich auch nicht die VAT als Vorsteuer abziehen.

Einen wirklich Unterschied in der Behandlung durch LL zwischen beiden gibt es nicht. Der eine zahlt die VAT eben sofort (User->LL->Finanzamt),
der andere später (User->Finanzamt). Zahlen müssen beide.

LG Sepp

edit: Zahlungswege in Klammern im vorletzten Satz hinzugefügt
 
Sepp Ochs schrieb:
Der eine zahlt die VAT eben sofort (User->LL->Finanzamt),
Diese trifft für einen EU-User zu, der seine USt-ID NICHT bei LL angegeben hat.


der andere später (User->Finanzamt).
Dies trifft für einen User zu, der seine USt-ID bei LL angegeben hat.

Also ohne angegebene USt-ID werden ca. 1675 US$ * 1,19 = 1993,25 US$ beim Sim-Kauf abgebucht und
295 US$ * 1,19 = 351,05 US$ monatlich für die Tier der Sim von LL abgebucht.

Mit angegebener USt-ID werden von LL wie vorher "nur" 1675 US$ abgebucht beim Sim-Kauf und
295 US$ monatlich für die Sim-Tier.

[Wechselkurs- und sonstige Gebühren sind hier nicht berücksichtigt.]


[ ] xida hat das jetzt richtig verstanden.

[ ] xida raffts beim besten Willen nicht.

-------------------

WENN ich
- ein Gewerbe angemeldet habe und
- eine USt-ID habe, aber
- weniger als 17500€ Jahresumsatz habe und
- Umsatzsteuer-Befreiung aus diesem Grunde bei meinem lokalen EU-Finanzamt genieße,

DANN

spielt das für LL bei deren Abbuchungen keine Rolle und obige Rechnung gilt auch in diesem Fall.


[ ] xida hat auch das richtig verstanden.

[ ] oben das stimmte zwar, aber jetzt das ist Quatsch

[ ] oben das war schon falsch und jetzt das ist noch falscher.

__________________________

Bitte ankreuzen.
 
Xida, ersteres war richtig. Beim zweiteren sieht es so aus das du dir wenn du unter 17500EURO Umsatz pro Jahr hast aussuchen kannst ob du die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen willst oder nicht. Als Kleinunternehmer bist du aber nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Musst dann also an LL die EU Steuer zahlen. Fazit: Um die EU Steuer kommst du so oder so nicht rum :)
 
LoL das mit dem Ankreuzen gefällt mir, aber ich bin jetzt nicht sicher, ob das was bringt.. weil ich würde ganz pauschal einfach mal behaupten:

Xida Young schrieb:
WENN ich
- ein Gewerbe angemeldet habe und
- eine USt-ID habe, aber
- weniger als 17500€ Jahresumsatz habe und
- Umsatzsteuer-Befreiung aus diesem Grunde bei meinem lokalen EU-Finanzamt genieße,

Widerspruch in sich bei Punkt 2 und 3. Du bekommst gar keine UST-ID, wenn Du nicht umsatzsteuerpflichtig, also Kleinunternehmer bist. Ich denke so einfach ist das. Oder irre ich mich da?

Denn wozu sollte die ID gut sein, wenn derjenige der sie bekommt, gar keine Umsatzsteuern zahlen braucht?

LG Sepp

edit: angenommen Jemand hat so eine ID aus alten (besseren) Zeiten, als er noch UST-pflichtig war und ist es mit Stand 2007 nicht mehr, weil er unter die Grenze gefallen ist. Wenn der jetzt die alte ID bei LL in die Webseite knallt, um netto zu zahlen, hinterzieht er Steuern mit ziemlicher Dreistigkeit. Müssen wir solche Frechheiten hier diskutieren? Im Zeitalter der IT dürfte sowas eh nicht lange gut gehen 8)
 
Xida Young schrieb:
Also ohne angegebene USt-ID werden ca. 1675 US$ * 1,19 = 1993,25 US$ beim Sim-Kauf abgebucht und
295 US$ * 1,19 = 351,05 US$ monatlich für die Tier der Sim von LL abgebucht.

Mit angegebener USt-ID werden von LL wie vorher "nur" 1675 US$ abgebucht beim Sim-Kauf und
295 US$ monatlich für die Sim-Tier.

[Wechselkurs- und sonstige Gebühren sind hier nicht berücksichtigt.]


[X] xida hat das jetzt richtig verstanden.

[ ] xida raffts beim besten Willen nicht.
Passt so.

Xida Young schrieb:
WENN ich
- ein Gewerbe angemeldet habe und
- eine USt-ID habe, aber
- weniger als 17500€ Jahresumsatz habe und
- Umsatzsteuer-Befreiung aus diesem Grunde bei meinem lokalen EU-Finanzamt genieße,

DANN

spielt das für LL bei deren Abbuchungen keine Rolle und obige Rechnung gilt auch in diesem Fall.


[ ] xida hat auch das richtig verstanden.

[X] oben das stimmte zwar, aber jetzt das ist Quatsch

[ ] oben das war schon falsch und jetzt das ist noch falscher.

__________________________

Bitte ankreuzen.
Wenn du einen Umsatz von weniger als 17500 EURO machst, dann wirst du keine UStID bekommen, die dich berechtigt eben netto Preise berechnet zu bekommen.
Was die MwSt angehtwirst du meines Wissens wie ein Endverbraucher behandelt.
D.h. du mußt auch schön brav die 19% MwSt zahlen, darfst selbst aber keine MwSt auf deine Rechnung schreiben.

MfG
Hannibal

PS: Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber das war die Info die ich bekam von meinem Steuermenschen.
 
Hannibals Aussage ist soweit korrekt.

D.h. alle Gewerbetreibende MIT Umsatzsteuer ID, zahlen denselben Preis wie VOR der VAT Einführung, wenn Sie denn diese ID Nummer bei LL angeben.

Was in das in Bezug auf Steuererhöhungen für den Endverbraucher, (Landbesitzer) bedeutet, kann sich jeder an 2 Fingern abzählen.
 
Ergänzend zu meinem Beitrag auf Seite 19 will ich noch Folgendes hinzufügen:

Wer Unternehmer ist und dies durch seine USt-ID an LL bekannt gibt, zahlt die von LL zu erhebenden USt zwar nicht mehr direkt an LL, muss sie jedoch selbst berechnen, in seiner eigenen USt-Voranmeldung angeben und an sein Finanzamt abführen. Fachlich nennt sich das "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".

Ob die von LL zu erhebende USt dann als Vorsteuer wieder abgezogen werden kann, entscheidet sich danach, ob der Unternehmer SL gewerblich nutzt oder als Privatvergnügen behandelt. Im letzteren Fall ist der Vorsteuerabzug in jedem Fall ausgeschlossen.

Wer bei SL seine USt-ID hinterlegt, somit an LL nur das Nettoentgelt zahlt und die von LL zu erhebende USt in seiner USt-Voranmeldung nicht angibt, hinterzieht Steuern.

Entgegen Mels Meinung entspannt sich die Kostensituation also nicht.
 
Jan Edman schrieb:
Ergänzend zu meinem Beitrag auf Seite 19 will ich noch Folgendes hinzufügen:

Wer Unternehmer ist und dies durch seine USt-ID an LL bekannt gibt, zahlt die von LL zu erhebenden USt zwar nicht mehr direkt an LL, muss sie jedoch selbst berechnen, in seiner eigenen USt-Voranmeldung angeben und an sein Finanzamt abführen. Fachlich nennt sich das "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".

Ob die von LL zu erhebende USt dann als Vorsteuer wieder abgezogen werden kann, entscheidet sich danach, ob der Unternehmer SL gewerblich nutzt oder als Privatvergnügen behandelt. Im letzteren Fall ist der Vorsteuerabzug in jedem Fall ausgeschlossen.

Wer bei SL seine USt-ID hinterlegt, somit an LL nur das Nettoentgelt zahlt und die von LL zu erhebende USt in seiner USt-Voranmeldung nicht angibt, hinterzieht Steuern.

Entgegen Mels Meinung entspannt sich die Kostensituation also nicht.

Ich glaube, du meinst das Richtige, bringst es aber irgendwie durcheinander (oder es wirkt für einen Laien so). Die VAT von LL ist deine Vorsteuer. Die gibst du als Vorsteuer nur an, wenn du sie zahlst. Sie mindert ja deine Steuerschuld und wenn du sie an LL nicht zahlst, hast du nichts zum Mindern. Deine Umsatzsteuer zahlst du ja nicht auf deine Ausgaben sondern auf deine Einnahmen, sprich das Geld, das du z.B. mit der Sim verdienst.

Wenn man als Gewerbetreibender steuerlich alles richtig gemacht hat, ändert sich nichts. Nur als Privatmensch ist man wie immer der Gelackmeierte.
 
Ich weiß jetzt auch wo beim zweiten Teil bei mir der Denkfehler lag:

Wikipedia sagt:
Nicht zu verwechseln ist die Steuernummer mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Weil ich kann da jemanden, bei dem war das so:

Für Studentenjobs auf Rechnung war der mal auf'm Amt und hat dort ein Gewerbe angemeldet. Mit dem dort erhaltenen Wisch ist er dann zum Finanzamt, hat sich dort seine Steuernummer geben lassen. Die freundliche Dame vom zuständigen Finanzamt hat dann gefragt, ob Umsatzsteuerbefreiung ja oder nein. Antwort war natürlich ja. Dann am Jahresende wurde eine Einnahmen- Ausgabenrechnung für's Finanzamt gemacht und immer gab's was zurück.

Jetzt keimte kurz die kleine Flamme der Hoffnung auf, weil der kurz glaubte: "Prima, so 'ne Nummer haste ja."

Aber Pustekuchen, da haben se wohl jemanden am Arsch gekriegt.

*rumheul*

Wahrscheinlich gibts auch nirgendwo Umst-ID-Generatoren, weil das verboten ist.

Werde jetzt mal
Steuernummer
und
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
nachlesen.
 
Hi,

selten einen derart haarsträubenden Thread gelesen.

WO ist das Prob mit der Regelung? Für den Hobbyuser der jetzt für seine 512er statt 3 USD ca 3,50 USD monatlich abdrücken muss? Nein. Und wenn sollte der Stromverbrauch seines PC`s ein grösseres Problem darstellen.

Für den Unternehmer der entsprechend investiert hat und die Sachen eh über seine Bücher laufen lässt? Nein. Wo ist der Unterschied ob man die VAT aufgeschlagen kriegt, die dann hier in Abzug bringt oder erst gar nicht entrichtet - USt. ID sei Dank -? Papierkram ist es so oder so und ohne Steuer Berater geht auch bei kleineren Gewerben schon lange nix mehr.

Das WELTeinkommen schon immer am Heimatort zu versteuern war? Nein.

Das Leistung was kostet? Nein weil keiner der hier schreit würde umsonst arbeiten. Und SL ist eine Leistung für die sich eine Menge Leute den Arsch aufreissen und dafür auch entlohnt werden.

Unangenehmer wirds jetzt für Glücksritter die in der vermeintlichen Anonymität auf ***geld hofften, Preisdumper die Leuten die investieren und viel Zeit einsetzen die Suppe versalzen - kann man auch Nassauer nennen - muß man ein Problem haben wenn diese Gruppe ein Problem bekommt? Nein.

Das Problem ist viel mehr daß:

- Leute die es am wenigsten betrifft am lautesten aufschreien und in ihrer Masse eine derartige Panik verbreiten daß Landpreise fern von Gut und Böse liegen, eine vernünftige Planung unmöglich machen und bestehende Investments zu Gräbern umgewandelt worden sind.

- SL dringend mal paar Wochen am Stück Ruhe und Stabilität gebrauchen könnte die jetzt in noch weitere Ferne gerückt ist.

- Zuerst geschrien und dann nachgedacht wird.

- Usern Infos von absolut Unwissenden um die Ohren gehauen werden die nur der Verwirrung und Panikmache dienlich sein können und zum Teil schon fast an Gefährlichkeit grenzen da einfach nur Halbwissen (in rechtlichen!) verbreitet wird.

Kommt mal wieder runter und befreit Euch endlich von dem Gedanken das jedwede Online Aktivität nach anderen Regeln ablaufen kann die im RL auch gelten - zumindest auf längere Sicht.

Ich möchte jetzt nicht Mel, Milz und Co heissen die von der momentanen Hysterie (ohne wirklichen Grund) wohl am härtesten die Folgen abbekommen dürften ohne daß diese Gruppe diese verursacht hat.


(x)Edit Mod: beleidigendes Wort entfernt
 

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