Shirley Iuga
Forumsgott/göttin
Immer wieder taucht hier ein "Aufklärer" auf, der aus sicher gut gemeinter Absicht andere vor irgendwelchen Usern warnen will, die wahlweise Copybots benutzen, Texturen klauen, Geld abzocken oder einfach nur mit Alts heiratsschwindeln.
Wie oft muss man denn noch auf die mögliche rechtliche Konsequenz solcher Postings hinweisen? Das wurde doch hier schon mehrmals gepostet, dass sowas nicht ganz ohne ist.
Hier noch mal im Klartext:
Das "bessere Wissen" muss man einem nachweisen, damit man jemanden wegen Verleumdung drankriegen kann.
Stellt man aber Strafantrag wegen "übler Nachrede" dann muss nicht der den Beweis erbringen, der den Strafantrag stellt, sondern derjenige, der eine Aussage gemacht hat, auf die sich der Antrag bezieht muss beweisen, dass das wahr ist, was er da sagt.
Und im Falle einer UrhG-Verletzung ist eben auch nicht die Aussage von LL maßgeblich, sondern einzig und allein die Entscheidung eines Gerichts. Dass LL da einen Account gelöscht hat und dergleichen ist eben kein juristischer Beweis. Das ist allenfalls ein anhaltspunkt.
Solange also noch kein Richter entschieden hat, dass ein Verstoß gegen das UrhG vorliegt, solange liegt da kein Verstoß vor.
Und solange kann man sich mit solchen Aussagen wie der von kadar Garzo in http://www.slinfo.de/phpbb/viewtopic.php?t=19723 die Finger verbrennen - und zwar ganz ordentlich.
Und auch wenn einen der Richter da sicher nicht gleich für ein Jahr (oder in dem Fall für zwei, da schriftlich in der Öffentlichkeit passiert) wegschließen lässt - eine Geldstrafe kann da sicher fälllig werden.
Aber wer noch nicht vorbestraft ist (nach einer Verurteilung wegen übler Nachrede ist man es jedenfalls, und wenn es mehr als 90 Tagessätze werden taucht es auch im Führungszeugnis auf) und zwischen 200 und 2000 Euro über hat, der kann ruhig solche Postings verfassen.
Macht das dann der Community zuliebe aber bitte nicht auf slinfo - sondern auf dem eigenen blog. Da kriegt der Betreiber von slinfo nicht den Ärger ab...und Slinfo gibts auch in einem Monat noch.
Wollt ich nur mal gesagt haben
Wie oft muss man denn noch auf die mögliche rechtliche Konsequenz solcher Postings hinweisen? Das wurde doch hier schon mehrmals gepostet, dass sowas nicht ganz ohne ist.
Hier noch mal im Klartext:
StGB § 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
StGB § 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
StGB §11:
(3) Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen.
Das "bessere Wissen" muss man einem nachweisen, damit man jemanden wegen Verleumdung drankriegen kann.
Stellt man aber Strafantrag wegen "übler Nachrede" dann muss nicht der den Beweis erbringen, der den Strafantrag stellt, sondern derjenige, der eine Aussage gemacht hat, auf die sich der Antrag bezieht muss beweisen, dass das wahr ist, was er da sagt.
Und im Falle einer UrhG-Verletzung ist eben auch nicht die Aussage von LL maßgeblich, sondern einzig und allein die Entscheidung eines Gerichts. Dass LL da einen Account gelöscht hat und dergleichen ist eben kein juristischer Beweis. Das ist allenfalls ein anhaltspunkt.
Solange also noch kein Richter entschieden hat, dass ein Verstoß gegen das UrhG vorliegt, solange liegt da kein Verstoß vor.
Und solange kann man sich mit solchen Aussagen wie der von kadar Garzo in http://www.slinfo.de/phpbb/viewtopic.php?t=19723 die Finger verbrennen - und zwar ganz ordentlich.
Und auch wenn einen der Richter da sicher nicht gleich für ein Jahr (oder in dem Fall für zwei, da schriftlich in der Öffentlichkeit passiert) wegschließen lässt - eine Geldstrafe kann da sicher fälllig werden.
Aber wer noch nicht vorbestraft ist (nach einer Verurteilung wegen übler Nachrede ist man es jedenfalls, und wenn es mehr als 90 Tagessätze werden taucht es auch im Führungszeugnis auf) und zwischen 200 und 2000 Euro über hat, der kann ruhig solche Postings verfassen.
Macht das dann der Community zuliebe aber bitte nicht auf slinfo - sondern auf dem eigenen blog. Da kriegt der Betreiber von slinfo nicht den Ärger ab...und Slinfo gibts auch in einem Monat noch.
Wollt ich nur mal gesagt haben